Der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis
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Viele Leute kennen den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis nicht, aber grundsätzlich ist vererben etwas anderes als vermachen. Aus diesem Grund zeigt dieser Rechtstipp die wichtigsten Unterschiede auf und erklärt, wie ein Vermächtnis rechtssicher gestaltet werden kann.
Das Erbe
Eine oder mehrere Personen, die durch Gesetz, Testament oder Erbvertrag zu Erben werden, treten automatisch die Rechtsnachfolge des Verstorbenen bzw. Erblassers an, sofern sie die Erbschaft nicht rechtswirksam ausschlagen. Das bedeutet, sie treten an die Stelle des Erblassers und übernehmen dessen Nachlass mit allen Rechten und Pflichten. Dazu gehören auch Schulden des Verstorbenen, Forderungen von Pflichtteilsberechtigten und Pflichten aus einem Vermächtnis. Der nach Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten verbliebene Nachlass wird in der folgenden Erbauseinandersetzung zwischen den Erben aufgeteilt.
Das Vermächtnis
Im Gegensatz zum Erbe versteht man unter einem Vermächtnis eine Zuwendung von einem oder mehreren Vermögensgegenständen durch Testament oder Erbvertrag. Mit Eintritt des Erbfalls erhält der Vermächtnisnehmer einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den oder die Erben oder gegen den Hauptvermächtnisnehmer auf Leistung, insbesondere auf Herausgabe des ihm vermachten Gegenstandes aus dem vorhandenen Nachlass. Der Vermächtnisnehmer kann das Vermächtnis ausschlagen. Auch einem Erben kann ein bestimmter Gegenstand aus dem Nachlass vermacht werden, sei es unter Anrechnung auf sein Erbteil oder darüber hinausgehend (sog. Vorausvermächtnis).
Tipps für das Testament
Bei der Errichtung eines Testaments ist es wichtig, zwischen Erbe und Vermächtnis zu unterscheiden. Zunächst sollte die Erbfolge durch Benennung des oder der Erben und ihrer Erbanteile festgelegt werden. Sofern eine Person einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag aus dem Nachlass erhalten soll, kann sodann ein Vermächtnis angeordnet werden. Hierbei ist es von wesentlicher Bedeutung, die begünstigte Person und den ihr vermachten Gegenstand eindeutig zu benennen. Der Testierende sollte das von ihm im einzelnen Gewollte im Testament deutlich niederlegen, denn Unklarheiten führen nach Eintritt des Erbfalls nicht selten zum Streit. Es ist dann Aufgabe des Gerichts, das Testament auszulegen und den Willen des Erblassers zu ermitteln.
Zahlung von Erbschaftsteuer
In Bezug auf eine möglicherweise zu zahlende Erbschaftsteuer ist zu beachten, dass sowohl der Erwerb durch Erbschaft als auch durch Vermächtnis steuerpflichtig ist. Im Rahmen der Ermittlung der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und letztlich der Erbschaftsteuer werden bei einer Erbschaft die Nachlassverbindlichkeiten einschließlich der zu erfüllenden Vermächtnisse abgezogen, beim Vermächtnis ist nur der Wert des vermachten Gegenstands maßgebend.
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