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Rechtsanwalt

Mark Henkel

hsk Rechtsanwälte
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  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Umweltrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Vergaberecht
  • Agrarrecht
EH
von E. H. am 01.10.2024 um 17:18 Uhr
Erstberatung
Baurecht & Architektenrecht

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Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten legen wir in unserer Kanzlei besonderen Wert. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Bei uns sind Sie in guten und sicheren Händen – wir beraten sie gerne.

Baurecht & Architektenrecht

Damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht zum Alptraum wird, können Sie sich auf meine baubegleitende Rechtsberatung – angefangen von der Planung bis hin zur endgültigen Fertigstellung – stets verlassen. Gerne kümmere ich mich um die rechtssichere Erstellung und sorgfältige Prüfung von Architektenverträgen und Bauverträgen. Sollten hingegen am Bauobjekt Mängel oder Planungsfehler entstanden sein, setze ich mich sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich für die Geltendmachung von Forderungen sowie für die Abwehr von Mängelansprüchen für Sie ein.

Leider gilt im Baurecht der Grundsatz: „Kein Bau ohne Mängel". Umso wichtiger sind zunächst eine umfassende Vertragsgestaltung bzw. Vertragsprüfung und anschließend eine kompetente Bauleitung durch einen erfahrenen Architekten. Der Bau eines Eigenheims ist meist die teuerste Investition im Leben. Spezialkenntnisse im Bau- und Architektenrecht sind daher unverzichtbar.

Wir beraten Sie daher vor, während oder nach der Fertigstellung des Bauvorhabens auf folgenden Gebieten:

Baurecht

  • Bauvertrag (BGB und VOB/B) insb.
    • gestörter Bauablauf, Behinderung, Bedenkenanmeldung, Unterbrechung
    • Mängel während der Ausführung
    • Abnahme und Mängelhaftung
    • Vergütung gem. VOB/B und BGB
    • Abrechnung von Bauleistungen
    • Kündigung von Bauverträgen
    • Sicherungsbürgschaften
    • Bauhandwerkersicherheiten
  • Bauträgerrecht
  • Anlagenbau
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Bauinsolvenz
  • Bauzeitenstörung
  • Baunachbarrecht
  • Denkmalrecht
  • Abstandsflächen
  • Bauaufsicht
  • Baugenehmigung
  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Bauprozessrecht
  • Bausummenüberschreitung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Generalübernehmer
  • Nachbarrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Privates Baurecht
  • selbständiges Beweisverfahren
  • Subunternehmer
  • Zivilrecht mit baurechtlichem Bezug

Architektenrecht

  • Architektenrecht
  • Vergütungsrecht (HOAI)
  • Ingenieurrecht
  • Architektenhaftung
  • Recht der Fachplaner
  • Recht der Projektsteuerer und baubetreuende Tätigkeit


Verwaltungsrecht

Kurz gefasst versteht man unter dem Begriff „Verwaltungsrecht" die Rechtsbeziehung des Bürgers zum Staat. Es geht also immer um hoheitliche Tätigkeiten von Behörden und Verwaltungen gegenüber „Privaten".

Man begegnet dem „Verwaltungsrecht" immer dann, wenn eine Genehmigung oder Erlaubnis beantragt wird, oder wenn man diese gerade nicht erhält. Zudem ist die öffentliche Hand berechtigt, sog. Kommunalabgaben (Gebühren, Steuern, Abgaben) zu fordern. Dies stößt in der Regel ebenfalls auf mangelnde Zustimmung der Betroffenen.

Wir beraten daher sowohl die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, wenn eine behördliche Entscheidung nicht so ganz nachvollziehbar ist, aber auch Städte und Gemeinden bzw. Behörden, um möglichst bürgerfreundliche Entscheidungen zu treffen.

Die Tätigkeit auf „beiden Seiten" hilft uns, die jeweiligen Interessen zu verstehen und die richtige Schlussfolgerung zu ziehen. Oft ist es auch im Interesse aller Beteiligten, eine rasche Lösung zu finden, allein schon um die oft zermürbende Dauer von Verwaltungsgerichtsverfahren mit der einhergehenden Rechtsunsicherheit für beide Seiten zu vermeiden.

Wir beraten Sie insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten:

  • öffentliches Baurecht
  • Bauplanungsrecht einschl. Fernstraßenrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Immissionsschutzrecht insbes. in folgenden Genehmigungsverfahren:
    • Anlagenbau
    • Leitungsbau
    • Windkraftanlagen
    • Biogasanlagen
    • Solarparks
  • Abgabenrecht
  • Abfallrecht
  • Altlasten, Bodenschutz
  • Verkehrsplanung
  • Lärmbekämpfung
  • Geruchsbekämpfung
  • Störfallrecht
  • Gewerberecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Subventionsrecht
  • Handwerksrecht
  • Denkmalrecht
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Umweltrecht
  • Baulandumlegungen
  • Normenkontrollverfahren
  • Kommunalrecht
  • Amtshaftungsrecht
  • Landschaftsplanungsrecht
  • Raumordungsrecht
  • sowie evtl. auf weiteren öffentlich-rechtlichen Gebieten auf Anfrage.


Öffentliches Baurecht

Wir beantworten Ihnen Insbesondere Ihre offenen Fragen zu Problemen aus dem öffentlichen Baurecht. Gerne prüfen wir die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens, vertreten Sie in Baugenehmigungsverfahren oder beraten Sie bei Angelegenheiten aus dem öffentlich-rechtlichen Nachbarrecht.


Beamtenrecht

Das Beamtenrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Beamten und ihrem jeweiligen Dienstherrn.

Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelung und der damit verbundenen Rechtsfragen kommt es im Verhältnis Beamter – Dienstherr nicht selten zu Rechtsstreitigkeiten, so z.B. im Rahmen der Begründung des Beamtenverhältnisses sowie der daraus resultierenden Rechte und Pflichten.

Nicht selten bietet auch die Beamtenlaufbahn Anlass für Streitigkeiten, hauptsächlich dann, wenn die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Position keine Berücksichtigung findet oder abschlägig verbeschieden wird.

Beratung erfolgt darüber hinaus hinsichtlich der Problemstellungen betreffend die Versetzung in den Ruhestand, Bezüge bzw. Besoldung, Um- bzw. Versetzung sowie hinsichtlich des Beurteilungswesens.


Agrarrecht

Das Agrarrecht ist ein juristisches Querschnittsgebiet, das sich in jüngster Zeit als besonderes Rechtsgebiet aus den klassischen Rechtsgebieten Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht entwickelt hat.

Gerade wegen der starken europarechtlichen Bezüge sind Spezialkenntnisse im Agrarrecht unverzichtbar. 

Herr Rechtsanwalt Mark Henkel bearbeitet dieses Rechtsgebiet als Fachanwalt für Verwaltungsrecht schon seit über 10 Jahren, da vor der Einführung der Fachanwaltschaft für Agrarrecht im Jahr 2009 das Agrarrecht schwerpunktmäßig im Bereich des Verwaltungsrechtes angesiedelt wurde.  

Das Agrarrecht umfasst insbesondere aus den Bereichen 

  • des Verwaltungsrechtes u.a. das klassische öffentliche und private Baurecht, das Tierschutz und Tierseuchenrecht, das Düngemittel – und Saatgutrecht und das Umwelt und Naturschutzrecht
  • des Zivilrechtes u.a. das Landpachtrecht, das Grundstücksverkehrsrecht, spezielles Tierkaufrecht, spezielles Gesellschaftsrecht (Maschinengesellschaften, ARGE) 
  • des Sozialrechtes das Agrarsozialrecht für Angehörige der landwirtschaftlichen Berufe
  • des Europarechtes insbesondere das Recht der Agrarförderung und  
  • das agrarspezifischen Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrecht


Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst.

Mark Henkel ist gelistet in Rechtsanwälte Dipperz und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht
  • ARGE Verwaltungsrecht im DAV (Hessen)
  • ARGE Baurecht im DAV

Bewertungen 5

EH

von E. H. am 01.10.2024 um 17:18 Uhr

Erstberatung
Baurecht & Architektenrecht
Wir waren mit der Beratung von Herrn Henkel sehr, sehr zufrieden. Erkommt schnell auf den Punkt und bringt die Sachverhalte - für uns als Laien - gut verständlich rüber. Wir empfehlen ihn gerne weiter und würden bei Bedarf jederzeit wieder auf ihn zukommen.
AH

von A. H. am 11.01.2023 um 10:27 Uhr

Kompetenz
Verwaltungsrecht
Hatte ein sehr konstruktives Gespräch mit RA Henkel.
Er konnte mir weiterhelfen.
Gerne wieder bei Bedarf.
Ganz lieben Dank für die Bewertung. Wenn sich etwas ändern sollte, rufen Sie mich an!
AH

von A. H. am 27.04.2022 um 16:34 Uhr

Herr Henkel
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Henkel
Er ist er ist ein sehr guter Anwalt ich empfehle mich weiter Welt ihn als eurem Anwalt hat mir immer geholfen

Kontaktdaten von Mark Henkel

  • Adresse

    Gewerbepark 3
    36160 Dipperz

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Kanzlei-Impressum

Anbieter im Sinne des § 5 TMG ist Rechtsanwalt Mark Henkel 

Er ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Kassel an.

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Rechtsanwalt Mark Henkel
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Die Rechtsanwälte unterliegen berufsrechtlichen Regelungen. Diese werden auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer bereitgehalten. Zu den berufsrechtlichen Regelungen gehören insbesondere
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG],
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA).
Die auf dieser Website enthaltenen Informationen und Hinweise stellen keine Rechtsberatung in einem konkreten Fall dar. Jeder Einzelfall hat seine Besonderheiten und muss - je nach den Einzelheiten des Sachverhalts - durch einen Rechtsanwalt geprüft und bewertet werden. Jegliche Haftung für die Nutzung dieser Informationen ist daher ausgeschlossen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen. Soweit Sie konkrete Fragen zu einzelnen Themen und Problematiken haben, wenden Sie sich bitte direkt an RA Mark Henkel.
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