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Markus Krebs

Arbeitsrechtskanzlei Markus Krebs
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  • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Nicht nur in Pandemiezeiten ist Online-Beratung ein wichtiges Tool in der Anwalt-Mandant-Beziehung. Ich berate Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts und Betriebsverfassungsrechts auf sicheren Kanälen.
JM
von J. M. am 25.04.2025 um 11:34 Uhr
Sieg auf ganzer Linie💪
Arbeitsrecht
In meiner Funktion als Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender eines renommierten Unternehmens, hatte ich schon des Öfteren mit Herrn Markus Krebs zu tun. Auch bei schwierigen Rechtsfragen, die eine intensive Recherche erforderte, wurden…

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Herr Markus Krebs ist im Jahre 1974 in Speyer geboren und verbrachte seine Kindheit in der Vorderpfalz. Nach der Ausbildung als Industriekaufmann führte ihn das Jurastudium zunächst nach Frankfurt am Main. Dort studierte er mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Erbrecht, welches ihm die Möglichkeit und die Fähigkeit im Berufsleben gab, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte sowie Unternehmer, zu beraten. Herr Markus Krebs kann mittlerweile über eine 10-jährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt auf den vorgenannten Rechtsgebieten zurückblicken.

Die umfangreichen Kenntnisse und praktische Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten erwarb Herr Markus Krebs zunächst während seiner Tätigkeit für führende national und international aufgestellte Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltsgesellschaften (bei den sog. Big Four) in Frankfurt am Main. Im Anschluss daran wurde Herr Markus Krebs bei einer Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltsgesellschaften in Würzburg Partner.

Seit 2015 ist Herr Markus Krebs wieder im Frankfurter Raum als Rechtsanwalt vertreten und hat sich im August 2018 mit einer eigenen Kanzlei in Frankfurt am Main (Stadtteil Nord-West/Mertonviertel) niedergelassen.

Darüber hinaus ist Herr Markus Krebs nicht nur in der Rechtsberatung, sondern auch als Referent bei einem der größten Seminaranbieter in Deutschland und als Autor bei verschiedenen Verbandszeitschriften, tätig. Daher versteht es Herr Markus Krebs auch komplizierte Themen und Sachverhalte einfach zu veranschaulichen.

Im Arbeitsrecht berät Herr Markus Krebs Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht) und Betriebsräte (Kollektivarbeitsrecht). Im einzelnen:

Individuelles Arbeitsrecht:

  • Erstellung, Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungsvereinbarungen und Zeugnissen
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
  • Kündigungsschutzklagen und Entfristungsklagen
  • Beratung bei der betrieblichen Altersversorgung bzw. bei den verschiedenen Durchführungswegen
  • Betriebsübergang nach § 613a BGB
  • Mobbing am Arbeitsplatz

Kollektives Arbeitsrecht:

  • Beratung von Betriebsräten, insbesondere bei den Mitbestimmungsrechten
  • Erstellung, Gestaltung und Prüfung von Betriebsvereinbarung
  • Durchführung von Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren
  • Sachverständigentätigkeit
  • Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan
  • Betriebsratswahlen

Herr Markus Krebs hat die Fachanwaltslehrgänge Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich bestanden.

In Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern kann Herr Markus Krebs auch eine einheitliche Beratung anbieten, soweit dies gewünscht ist.

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Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
  • FAV Frankfurter Anwaltsverein
  • BVMW Frankfurt am Main

Bewertungen 37

JM

von J. M. am 25.04.2025 um 11:34 Uhr

Sieg auf ganzer Linie💪
Arbeitsrecht
In meiner Funktion als Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender eines renommierten Unternehmens, hatte ich schon des Öfteren mit Herrn Markus Krebs zu tun. Auch bei schwierigen Rechtsfragen, die eine intensive Recherche erforderte, wurden erstklassige Ergebnisse geliefert. Ich konnte somit unseren Mitarbeitern stets zur Seite stehen und sie in rechtlichen Fragen dank seiner Hilfe unterstützen. Auch als ich selbst einen Rechtsstreit mit meinem Betrieb angehen musste, wurde ich von RA Markus Krebs vertreten . Er war zu jederzeit für mich erreichbar, hörte sich meinen Fall genau an , gab mir eine erste Einschätzung und nahm sich dann dem Problem an. Die Kommunikation und Korrespondenz war komplikationslos, zumal wir in dieser Zeit des Öfteren telefonieren mussten um Infos und Rückfragen auszutauschen und zu beantworten. Die Folge war ein Sieg auf ganzer Linie meinerseits beim Arbeitsgericht gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber, in dem meine ganzen Nachforderungen erfüllt wurden!!!! Fazit: sehr gute Erreichbarkeit, erstklassige Beratung, super freundlicher Kontakt, sehr empfehlenswert!!!!!——-jederzeit gerne wieder. Herr Krebs ist und bleibt mein Anwalt!!!
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
DK

von D. K. am 23.01.2025 um 16:04 Uhr

Beratung zu Überstunden im Insolvenzfall
Arbeitsrecht
Wie immer bin ich mit der Beratung durch RA Krebs vollständig zufrieden. Vielen lieben Dank!
IL

von I. L. am 28.08.2024 um 15:38 Uhr

Bewertung Arbeitszeugnis, Beratung vor Klage.
Arbeitsrecht
Schnell und kompetent. Gerne wieder!
Danke für Ihre Bewertung.

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Bockenheimer Anlage 36
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Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.rak-ffm.de
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die Rechtsanwälte unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
  • Der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO)
  • dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
  • den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) sowie dem
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG)
Diese und weitere berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/) unter „Berufsrecht“.
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Herr Markus Krebs wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
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