- Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über mich
Rechtsanwalt Markus Manger
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Kanzlei wurde im Jahr 1988 gegründet – bereits zwei Jahre später wurde Herr Rechtsanwalt Markus Manger Partner der Sozietät und bietet Ihnen seitdem engagierte, kompetente und erfolgreiche rechtliche Beratung sowie Vertretung in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen. Er steht Ihnen am Kanzleisitz in München-Schwabing für ein persönliches Gespräch zur Verfügung und legt großen Wert darauf, im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihnen die optimale Lösung für jeden Fall zu erarbeiten und erzielen.
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Herr Manger an der Ludwig-Maximilians-Universität München, bevor er 1990 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wurde. Er ist seitdem als Rechtsanwalt in München tätig und ist Partner der Kanzlei HARTL · MANGER und Kollegen. Seit 2007 ist er Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, seit dem Jahr 2010 führt er zudem den Fachanwaltstitel für Bankrecht und Kapitalmarktrecht.
Mietrecht & Pachtrecht
Herr Rechtsanwalt Manger ist als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ideal qualifiziert, um Ihnen bei sämtlichen Rechtsfragen rund um die Wohnraummiete, die Gewerberaummiete und die Pacht fachkundigen Rat erteilen und Sie effektiv vertreten zu können. Er unterstützt Sie in diesem Bereich beispielsweise bei der Anfertigung individueller und rechtssicherer Mietverträge oder Pachtverträge und setzt sich bei Streitigkeiten über vertragliche Rechte und Pflichten für die Interessen von Mietern, Vermietern, Pächtern oder Verpächtern ein. Er macht offene Zahlungsforderungen aus dem Miet- bzw. Pachtverhältnis geltend und steht Ihnen bei einer Kündigung des Mietverhältnisses, etwa wegen Eigenbedarf oder Zahlungsverzug, zur Seite.
Bankrecht & Kreditwesen
Auch im Bereich des Bankrechts verfügt Herr Rechtsanwalt Manger über einen Fachanwaltstitel. Er vertritt sowohl Banken als auch Bankkunden und Anleger und kennt somit die Interessen sowie die Vorgehensweisen der jeweiligen Gegenseite. Auf dieser Grundlage kann er Ihnen fachkompetent weiterhelfen, wenn im Verhältnis zwischen Kreditinstitut und Bankkunden rechtliche Streitigkeiten auftreten. Den Schwerpunkt bildet dabei das Thema Immobilienfinanzierung – Herr Rechtsanwalt Manger unterstützt Sie beim Abschluss und der Abwicklung von Darlehensverträgen, informiert Sie umfassend zur Bestellung bzw. Löschung von Sicherheiten (z. B. Grundschulden, Bürgschaften oder Hypotheken) und übernimmt die Prüfung sowie die vorzeitige Kündigung von Darlehensverträgen.
Immobilienrecht & Grundstücksrecht
Sie möchten eine Immobilie, eine Wohnung oder ein Grundstück erwerben bzw. verkaufen? Dann wenden Sie sich für die Klärung der damit zusammenhängenden rechtlichen Aspekte jederzeit gerne an Herrn Rechtsanwalt Manger. Er übernimmt die Gestaltung der entsprechenden Vertragsdokumente, steht Ihnen bei den Verhandlungen über den Kaufpreis zur Seite, berät Sie rund um das Thema Grundschuld und Hypotheken und informiert Sie über die rechtlichen Besonderheiten bei bestehenden Mietverhältnissen in der betroffenen Immobilie. Sollten Sie sich mit dem Vertragspartner über vertraglich vereinbarte Aspekte uneinig sein, ist er ebenso kompetent und engagiert für Sie da wie bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln am Kaufobjekt oder bei der Bestellung dinglicher Rechte wie etwa Nießbrauch, Wohnrecht oder Dienstbarkeiten.
Zwangsvollstreckungsrecht & Zwangsversteigerungsrecht
Herr Rechtsanwalt Manger übernimmt für Sie die Beitreibung offener Forderungen – er erstellt anwaltliche Mahnschreiben und setzt Ihre Ansprüche, wenn nötig, auch gerichtlich durch. Er befasst sich mit der Vollstreckung bereits vorliegender Titel und führt diese beim Vorliegen von Vermögensgegenständen des Schuldners zügig und effektiv für Sie durch. Im Bereich des Zwangsversteigerungsrechts vertritt er die Interessen von Gläubigern wie auch Schuldnern und übernimmt die Beantragung von Zwangsversteigerungsverfahren. Wenn Sie einen Einstellungsantrag einreichen möchten, ist er ebenso gerne für Sie da wie bei der Erhebung von Beschwerden gegen Verkehrswertfestsetzungen. Er vertritt Ihre Rechte mit Nachdruck bei Versteigerungsterminen und hilft Ihnen dabei, Vollstreckungsgegenklagen zu erheben oder Klauselerinnerungsverfahren zu führen.
Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Manger einfach und schnell über das anwalt.de-Profil!
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