
- Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Sportrecht
- Vereinsrecht & Verbandsrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über mich
Rechtsanwalt Harald Richter
Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht
Als Mitglied der schon seit dem Jahr 1988 bestehenden Kanzlei HARTL • MANGER und Kollegen bietet Ihnen Rechtsanwalt Richter qualifizierte Rechtsberatung durch einen erfahrenen Rechtsbeistand und möchte mit Ihnen als Mandant vertrauensvoll sowie erfolgreich zusammenarbeiten. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst dabei nicht nur das Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts, auf dem er über den Fachanwaltstitel verfügt, sondern auch angrenzende immobilienrechtliche und grundstücksrechtliche Fragen sowie die Bereiche Vereinsrecht, Sportrecht und Handelsrecht bzw. Handelsvertreterrecht.
Herr Richter ist Jahrgang 1956 und gebürtiger Münchner. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und ist seit dem Jahr 1986 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit 1993 ist Rechtsanwalt Richter in der Kanzlei HARTL • MANGER und Kollegen tätig und darf mittlerweile darüber hinaus den Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht führen.
Privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht steht Rechtsanwalt Richter nicht nur Bauherren, sondern auch Bauunternehmen, Bauträgern, am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und Ingenieuren in allen Bauphasen zur Seite. Er übernimmt unter Einbeziehung der VOB/B die Gestaltung bzw. Prüfung sämtlicher baurechtlicher Dokumente wie Bauverträge, Bauträgerverträge, Werkverträge, Ingenieurverträge oder Architektenverträge und ist außerdem mit den Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bestens vertraut.
Rechtsanwalt Richter widmet sich des Weiteren Konflikten um bestehende Zahlungsansprüche oder setzt sich mit Streitfällen um zu Tage tretende Baumängel und Planungsfehler sowie damit häufig einhergehende Gewährleistungsansprüche auseinander. Aber auch bei rechtlichen Fragen rund um das Thema Abnahme sowie bei der Rückabwicklung bzw. Kündigung aller im Bauwesen vorkommenden Verträge verfügt er über reichlich Erfahrung.
Immobilien- und Grundstücksrecht
Rechtsanwalt Richter wahrt beim Abschluss von Kaufverträgen über Wohnungen, Wohnhäuser, Grundstücke oder gewerblich genutzte Immobilien gleichermaßen die Rechte von Käufern und Verkäufern. Er unterstützt Sie gerne bei Fragen in Verbindung mit der Finanzierung des Kaufpreises und berät Sie darüber hinaus zur Löschung oder Bestellung dinglicher Rechte (z. B. Nießbrauch, Wohnrechte, Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte).
Handels- und Handelsvertreterrecht
Rechtsanwalt Richter informiert umfassend zu den rechtlichen Besonderheiten von Handelsgesellschaften, welche bei der Vertragsgestaltung und im täglichen Geschäftsbetrieb beachtet werden müssen. Er befasst sich insbesondere mit dem Handelsvertreterrecht und setzt sich hier u. a. mit rechtlichen Fragen zu den Rechten und Pflichten des Handelsvertreters, seinen Provisionsansprüchen oder dem Ausgleichsanspruch im Falle der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses auseinander.
Vereinsrecht
Das Vereinsrecht regelt u. a. die Gründung sowie Organisation von Vereinen und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Rechtsanwalt Richter berät Sie umfassend von der Gründung bis zur Auflösung eines Vereins und hilft Ihnen u. a. bei der Aufstellung oder Änderung von Satzungen und Vereinsordnungen, unterstützt Sie bei der Eintragung von Änderungen im Vereinsregister und vertritt Sie im Rahmen von Vereinsausschlussverfahren.
Sportrecht
Im Sportrecht steht Rechtsanwalt Richter Sportlern, Sportvereinen, Sportverbänden, Sponsoren und Spielerberatern gleichermaßen zur Seite und berät Sie fundiert bei der Erstellung und Prüfung aller relevanten Verträge. Er vertritt Sie auch vor verbandsinternen Gremien (z. B. Vereins- oder Verbandsgerichten) und vor staatlichen Gerichten in allen sportrechtlichen Themen.
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Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Centrum für Deutsches und Internationales Tiefbaurecht e.V. (CBTR)
Bewertungen 10
von M. Z. am 29.04.2024 um 08:36 Uhr
von K. N. am 08.02.2024 um 09:31 Uhr
von W. D. am 11.12.2023 um 11:57 Uhr
Kanzlei
HARTL • MANGER
und Kollegen
Die Kanzlei HARTL • MANGER und Kollegen besteht seit 1988.
Schwerpunktmäßig ist die Kanzlei im allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht, insbesondere im Immobilienrecht (gewerbliches Mietrecht, Pachtrecht, Wohnraum-Mietrecht, Immobilienkaufverträge, Zwangsversteigerungen), Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht tätig. Der Mandantenstamm best...
Kollegen der Kanzlei 8
Fachanwalt für Mietrecht
Markus Manger Link in einem neuen Tab öffnen5,0/516 BewertungenFachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bankrecht & KapitalmarktrechtRechtsanwältin
Sabine Freundorfer Link in einem neuen Tab öffnen5,0/52 BewertungenFachanwältin für FamilienrechtRechtsanwalt
Maximilian List Link in einem neuen Tab öffnenNoch nicht bewertet
Fachanwalt für ArbeitsrechtRechtsanwalt
Marcel Curutchet Link in einem neuen Tab öffnen5,0/512 BewertungenFachanwalt für Mietrecht & WohnungseigentumsrechtRechtsanwalt
Moritz Distler Link in einem neuen Tab öffnen5,0/52 BewertungenFachanwalt für Baurecht & ArchitektenrechtRechtsanwältin
Diane Bräutigam Link in einem neuen Tab öffnenNoch nicht bewertet
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Kontaktdaten von Harald Richter
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Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz 613 / 50233
Aufsichtsbehörde
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte (EuRAG)
– Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
– Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Sämtliche Regelungen sind einsehbar unter www.brak.de
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Allianz Versicherung AG, Königinstraße 28, 80802 München
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
RA Markus Manger
Agnesstraße 1-5 · 80801 München
manger@hartl-manger.de
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