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Rechtsanwalt

Harald Richter

www.hartl-manger.de
  • Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Sportrecht
  • Vereinsrecht & Verbandsrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
MZ
von M. Z. am 29.04.2024 um 08:36 Uhr
Hat sich zeitnah gemeldet
Allgemeine Rechtsberatung
Er hat sich zeitnah gemeldet und um eine Terminvereinbarung gebeten. Das werde ich auch machen, mehr kann ich dazu noch nicht sagen.

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Rechtsanwalt Harald Richter

Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht

Als Mitglied der schon seit dem Jahr 1988 bestehenden Kanzlei HARTL • MANGER und Kollegen bietet Ihnen Rechtsanwalt Richter qualifizierte Rechtsberatung durch einen erfahrenen Rechtsbeistand und möchte mit Ihnen als Mandant vertrauensvoll sowie erfolgreich zusammenarbeiten. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst dabei nicht nur das Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts, auf dem er über den Fachanwaltstitel verfügt, sondern auch angrenzende immobilienrechtliche und grundstücksrechtliche Fragen sowie die Bereiche Vereinsrecht, Sportrecht und Handelsrecht bzw. Handelsvertreterrecht.

Herr Richter ist Jahrgang 1956 und gebürtiger Münchner. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und ist seit dem Jahr 1986 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit 1993 ist Rechtsanwalt Richter in der Kanzlei HARTL • MANGER und Kollegen tätig und darf mittlerweile darüber hinaus den Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht führen.

Privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht steht Rechtsanwalt Richter nicht nur Bauherren, sondern auch Bauunternehmen, Bauträgern, am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und Ingenieuren in allen Bauphasen zur Seite. Er übernimmt unter Einbeziehung der VOB/B die Gestaltung bzw. Prüfung sämtlicher baurechtlicher Dokumente wie Bauverträge, Bauträgerverträge, Werkverträge, Ingenieurverträge oder Architektenverträge und ist außerdem mit den Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bestens vertraut.

Rechtsanwalt Richter widmet sich des Weiteren Konflikten um bestehende Zahlungsansprüche oder setzt sich mit Streitfällen um zu Tage tretende Baumängel und Planungsfehler sowie damit häufig einhergehende Gewährleistungsansprüche auseinander. Aber auch bei rechtlichen Fragen rund um das Thema Abnahme sowie bei der Rückabwicklung bzw. Kündigung aller im Bauwesen vorkommenden Verträge verfügt er über reichlich Erfahrung.

Immobilien- und Grundstücksrecht

Rechtsanwalt Richter wahrt beim Abschluss von Kaufverträgen über Wohnungen, Wohnhäuser, Grundstücke oder gewerblich genutzte Immobilien gleichermaßen die Rechte von Käufern und Verkäufern. Er unterstützt Sie gerne bei Fragen in Verbindung mit der Finanzierung des Kaufpreises und berät Sie darüber hinaus zur Löschung oder Bestellung dinglicher Rechte (z. B. Nießbrauch, Wohnrechte, Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte).

Handels- und Handelsvertreterrecht

Rechtsanwalt Richter informiert umfassend zu den rechtlichen Besonderheiten von Handelsgesellschaften, welche bei der Vertragsgestaltung und im täglichen Geschäftsbetrieb beachtet werden müssen. Er befasst sich insbesondere mit dem Handelsvertreterrecht und setzt sich hier u. a. mit rechtlichen Fragen zu den Rechten und Pflichten des Handelsvertreters, seinen Provisionsansprüchen oder dem Ausgleichsanspruch im Falle der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses auseinander.

Vereinsrecht

Das Vereinsrecht regelt u. a. die Gründung sowie Organisation von Vereinen und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Rechtsanwalt Richter berät Sie umfassend von der Gründung bis zur Auflösung eines Vereins und hilft Ihnen u. a. bei der Aufstellung oder Änderung von Satzungen und Vereinsordnungen, unterstützt Sie bei der Eintragung von Änderungen im Vereinsregister und vertritt Sie im Rahmen von Vereinsausschlussverfahren.

Sportrecht

Im Sportrecht steht Rechtsanwalt Richter Sportlern, Sportvereinen, Sportverbänden, Sponsoren und Spielerberatern gleichermaßen zur Seite und berät Sie fundiert bei der Erstellung und Prüfung aller relevanten Verträge. Er vertritt Sie auch vor verbandsinternen Gremien (z. B. Vereins- oder Verbandsgerichten) und vor staatlichen Gerichten in allen sportrechtlichen Themen.

Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Richter einfach und schnell über das anwalt.de-Profil!

Harald Richter ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Centrum für Deutsches und Internationales Tiefbaurecht e.V. (CBTR)

Bewertungen 10

MZ

von M. Z. am 29.04.2024 um 08:36 Uhr

Hat sich zeitnah gemeldet
Allgemeine Rechtsberatung
Er hat sich zeitnah gemeldet und um eine Terminvereinbarung gebeten. Das werde ich auch machen, mehr kann ich dazu noch nicht sagen.
KN

von K. N. am 08.02.2024 um 09:31 Uhr

Baumängel
Baurecht & Architektenrecht
Super Anwalt! Herr Richter hat uns extrem schnell und sehr effektiv weitergeholfen. Wir haben unsere Klage gewonnen und viel Geld vom Bauträger zurückerhalten. Wir können ihn und die gesamte Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen!
WD

von W. D. am 11.12.2023 um 11:57 Uhr

Mängel bei Dachsanierung
Baurecht & Architektenrecht
Herr Richter hat uns mit enorm viel Engagement und Geduld durch einen langwierigen Beweissicherungsprozess sehr erfolgreich geführt. Wir können Herrn Richter uneingeschränkt weiterempfehlen und uns für seine Arbeit bedanken.

Kanzlei

HARTL • MANGER 

und Kollegen

Die Kanzlei HARTL • MANGER und Kollegen besteht seit 1988.

Schwerpunktmäßig ist die Kanzlei im allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht, insbesondere im Immobilienrecht (gewerbliches Mietrecht, Pachtrecht, Wohnraum-Mietrecht, Immobilienkaufverträge, Zwangsversteigerungen), Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht tätig. Der Mandantenstamm best...

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Kollegen der Kanzlei 8

Kontaktdaten von Harald Richter

  • Adresse

    Agnesstr. 1-5
    80801 München

    7.121,42 km (von Ihrem Standort)

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Angaben gemäß § 5 TMG

Hartl ∙ Manger und Kollegen
Agnesstraße 1 – 5 · 80801 München

Vertreten durch den Inhaber
Markus Manger
Kontakt
Telefon: 089 / 277782-0
Telefax: 089 / 277782-22
E-Mail: info@hartl-manger.de

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz 613 / 50233

Aufsichtsbehörde
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte (EuRAG)
– Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
– Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Sämtliche Regelungen sind einsehbar unter www.brak.de

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Allianz Versicherung AG, Königinstraße 28, 80802 München

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
RA Markus Manger
Agnesstraße 1-5 · 80801 München
manger@hartl-manger.de

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