4,6
Sehr gut
21 Bewertungen
5
(19)
4
(0)
3
(0)
2
(0)
1
(2)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

RH

von R. H. am 11.06.2024 um 13:18 Uhr

Abwehr Pflichtteilsanspruch
Erbrecht
Sehr intensive und gute Beratung. Stets erreichbar und immer zuvorkommend. Sehr guter Anwalt.
Vielen Dank für die gute Bewertung. Es war eine sehr angenehme und konstruktive Zusammenarbeit.
HP

von H. P. am 07.06.2024 um 11:22 Uhr

Übertragung Immobilie
Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Pöschl hat mich sehr kompetent und freundlich bei der Schenkung meiner Immobilie an meine Kinder mit Nießbrauch unterstützt. Ohne Anwalt wäre die Angelegenheit zu kompliziert gewesen, weil beim Notar alles so schnell ging.
Vielen Dank für die gute Bewertung. Ich war sehr gerne für Sie tätig.
WK

von W. K. am 16.05.2024 um 15:53 Uhr

Erbrechtliche Beratung nach Hochzeit
Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Pöschl nahm sich mit der nötigen Erfahrung und fundiertem Fachwissen meine Beratung mit ausreichender Zeit an. Er hat mir sehr hilfreiche Tipps und Hinweise für die erb- und steuerrechtlichen Folgen einer Heirat gegeben. Ich kann ihn mit nur weiterempfehlen.
Vielen Dank für die gute Bewertung. Bei möglichen zukünftigen rechtlichen Fragen stehe ich gerne wieder zur Verfügung.
LY

von L. Y. am 13.05.2024 um 20:40 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Leider keine guten Erfahrungen gemacht.
Ihre Bewertung ist unverständlich. Ich habe Sie bei Ihrer Scheidung und den weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten in den Jahren 2016 bis 2019 anwaltlich beraten und vertreten. Ich habe alle Mandate korrekt und ordnungsgemäß bearbeitet. Zu keiner Zeit kam es von Ihrer Seite damals zu irgendeiner Beschwerde. Nach fünf Jahren äußern Sie nun erstmals pauschal Kritik. Der Sinn Ihrer Vorgehensweise erschließt sich nicht.
SS

von S. S. am 10.05.2024 um 16:16 Uhr

Enttäuschende Erfahrung
Erbrecht
unprofessionelles Verhalten
Ich habe Sie bei Ihrer erbrechtlichen Angelegenheit erfolgreich und professionell vertreten, Sie waren mit meiner Bearbeitung stets sehr zufrieden. Durch meine anwaltliche Unterstützung erhielten Sie dann auch ihr Millionenerbe. Nachdem ich mein Honorar ordnungsgemäß in Rechnung gestellt habe, kam es leider von Ihrer Seite zu Diskussionen. Dabei ist es Ihnen doch bekannt, dass das anwaltliche Honorar bei einer größeren Angelegenheit höher ist als bei einer kleineren. Das unprofessionelle Verhalten lag daher eher auf Ihrer Seite.
EA

von E. A. am 21.10.2023 um 22:24 Uhr

Pflichtteil
Erbrecht
Bei unserer schwierigen Erbschaftsangelegenheit hat uns Herr Pöschl, von der Erstberatung an bis zum Abschluss kompetent und souverän vertreten. Wir können ihn jederzeit weiterempfehlen. Vielen Dank Herr Poeschl!
Vielen Dank für die gute Bewertung. Es war mir eine Freude, für Sie tätig zu sein.
ER

von E. R. am 28.05.2021 um 12:01 Uhr

Vermächtnis, Pflichtteil
Erbrecht
Meine Erbschaftsangelegenheit von der Erstberatung bis zum Abschluss hat Herr Pöschl alles zu meiner vollsten Zufriedenheit geregelt. Ich werde ihn auf jedenfall weiterempfehlen.
Besten Dank für die positive Bewertung. Im Falle von zukünftigen rechtlichen Fragen und Problemen stehe ich Ihnen natürlich auch weiterhin gerne zur Verfügung.
FB

von F. B. am 23.05.2021 um 18:23 Uhr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Allgemeine Rechtsberatung
Man denkt oft das o.g. Vollmachten so einfach sind. Alleine wären noch viele Fragen offen geblieben..Herr Pöschl hat mich absolut ausführlich beraten , aber das schönste war das ich
nie Zeitdruck gespürt habe...da gebe ich gerne 5 Sterne....
Vielen Dank für die positive Bewertung. Bei zukünftigen rechtlichen Fragen oder Problemen stehe ich Ihnen auch weiterhin gerne zur Verfügung.
PH

von P. H. am 05.05.2021 um 07:38 Uhr

Strittige Scheidung
Familienrecht
positiv: zeitliche Ausdauer und fachliche Kompetenz
Ich bedanke mich für die positive Bewertung und stehe auch weiterhin gerne mit Rat und Tat zur Seite.
AH

von A. H. am 11.02.2021 um 08:37 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Besten Dank Herr Pöschl für die Unterstützung in den letzten 3 Jahren bei meiner Scheidung. Es war ein echter Rosenkrieg. Und vielen Dank auch, dass Sie mir beim Testament geholfen haben, dass meine Ex nie über die Kinder an mein Erbe kommen kann. Ich empfehle Sie immer weiter. Freundliche Grüße.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung.