Martin Henke
Fachanwalt für
- Baurecht & Architektenrecht
Rechtsgebiete
- Zivilrecht
- Öffentliches Baurecht
Über mich
Rechtsanwalt Martin Henke
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Herr Martin Henke, Jahrgang 1970, studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. 1997 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und führte siebzehn Jahre lang eine eigene Kanzlei in Berlin, bevor er im Jahr 2014 als Partner bei der Kanzlei Putzier Rechtsanwälte und Notar eintrat.
Hier hat er als Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht (seit 2007) den Schwerpunkt auf die Beratung und Vertretung in Rechtsfragen bezüglich öffentlicher und privater Investitionen rund um die Immobilie gelegt. Haben Sie Fragen zu einem der folgenden Rechtsgebiete hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Henke gerne weiter:
Privates und öffentliches Baurecht:
Ihr Anwalt berät Sie zu allen Fragen des Bauvertragsrechts, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Pauschalpreis-, Baukonzessions-, Generalunternehmer- oder Generalübernehmervertrags, bietet baubegleitende Rechtsberatung wie juristisches Projektmanagement und klärt über Vergütungs- oder Haftungsfragen auf, über Nachträge, Behinderungskosten und Gewährleistung. Engagiert setzt er sich für die Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen seiner Mandanten ein und vertritt sie qualifiziert in Prozessen und Schiedsgerichtsverfahren.
Denkmalschutzrecht:
Das Denkmalschutzgesetz befasst sich mit den Regelungen zur Erhaltung und Nutzung von Denkmalen. Dies ist mit zahlreichen Vorschriften verbunden, über die Sie Herr Rechtsanwalt Henke umfassend und kompetent informieren kann. Auch die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Behörden gehört hier zu seinem Leistungsangebot.
Architektenrecht:
Herr Rechtsanwalt Henke hilft bei der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen und steht Ihnen bei Fragen zu Haftung und Gewährleistung genauso zur Verfügung wie zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Miet- und Wohnungseigentumsrecht:
Haben Sie Fragen zu gewerblichen oder privaten Miet- oder Pachtverträgen, Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Modernisierungsverfahren oder auch zum Maklerrecht, steht Ihnen Ihr Anwalt mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie sich gar gezwungen sehen, mietrechtliche Ansprüche oder eine Kündigung vor Gericht durchzusetzen, können Sie mit einer engagierten und qualifizierten Vertretung rechnen.
Haben Sie als Wohnungseigentümer oder Verwalter Bedarf an rechtlicher Beratung und Vertretung im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts, haben Sie ebenfalls in Herrn Rechtsanwalt Henke den richtigen Ansprechpartner gefunden.
Prozessführung:
In allen von ihm vertretenen Rechtsgebieten steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Henke auch als erfahrener und kompetenter Interessenvertreter in gerichtlichen Verhandlungen zur Verfügung. Außer am Bundesgerichtshof für Zivilsachen ist er bei allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Martin Henke
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
- Berliner Anwaltsverein e.V.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
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Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin
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