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Rechtsanwalt

Martin Reitz

www.lohbeck.net
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht

Hezlich willkommen bei LOHBECK & PARTNER - Ihre Kanzlei im Wirtschaftsgroßraum Nürnberg – Fürth – Erlangen 

Unsere im Jahr 1974 gegründete Kanzlei befindet sich in der Hornschuchpromenade in Fürth, einer historischen Prachtstraße mit eindrucksvollen Häusern aus der Jugendstilepoche. Hier lehnten sich im Jahr 1835 die Herrschaften aus den Fenstern, um die erste Eisenbahn Deutschlands, den „Adler", fahren zu sehen. Heute arbeiten wir mit unserem Team von Rechtsanwälten daran, die Mandanten der Sozietät bestmöglich und individuell zu beraten und speziell den Firmenkunden ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Gesamtpaket aus einer Hand zu bieten.

Wir sind eine zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei. Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen, Handwerksbetriebe, Freiberufler, Existenzgründer, mittelständische und Großunternehmen unterschiedlichster Branchen, Verbände und Vereine.

Seit ihrer Gründung im Jahre 1974 stützt sich das Selbstverständnis unserer Kanzlei auf eine ausgewogene Kombination aus fundiertem juristischen Fachwissen und intensiver persönlicher Beratung fernab jeglicher Form juristischer Fließbandarbeit.

Wir verstehen uns als Berater und Interessenvertreter unserer Mandanten, zu denen wir meist langjährige und vertrauensvolle Beziehungen pflegen. Unsere Beratung und Vertretung läßt wirtschaftliche Gesichtspunkte nie außer Acht, sondern stellt diese voran.

Neben langjähriger Erfahrung stützen wir uns auf den Einsatz modernster und innovativster Informationssysteme. Unser ganz besonderes Augenmerk gilt seit fast drei Jahrzehnten der Perfektionierung des Forderungseinzuges für Großgläubiger.

Arbeitsrecht

Sie haben offene Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis? Kontaktieren Sie mich gerne und lassen Sie sich von mir über rechtliche Regelungen hinsichtlich Themen wie Teilzeit, Elternzeit, Befristung, Urlaubsanspruch oder Lohn und Gehalt informieren. Für Ihre Rechte und Interessen als Arbeitnehmer setze ich mich ein, wenn Sie die Kündigung erhalten haben und in der Kündigungsschutzklage Ihre Ansprüche auf Arbeitszeugnis und Abfindung geltend machen möchten. Für Arbeitgeber werde ich ebenso tätig und widme mich der individuellen Gestaltung neuer sowie der Überprüfung bereits bestehender Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge, Aufhebungsverträge etc.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Mit viel Kompetenz berate ich Mandanten in allen Belangen, die das Mietrecht betreffen. Folglich sind sowohl Mieter als auch Vermieter in meinen Büroräumen herzlich willkommen. Ich gestalte Mietverträge und unterstütze Sie beim Entwurf und bei der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen. Haben Sie außerdem Fragen bezüglich Mietmängeln und damit verbundenen Mietminderungen oder hinsichtlich Mieterhöhungen, können Sie stets auf meine fachkundigen und kompetenten Antworten zählen. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, ziele ich auf schnelle und zufriedenstellende Lösungen ab.

Baurecht & Architektenrecht

Als Anwalt für Baurecht und Architektenrecht unterstütze ich Sie umfassend bei den häufig umfangreichen und komplexen Problemen in diesem rechtlichen Bereich. Besonders häufig wird von Bauherren, Bauunternehmern, Architekten und anderen Baubeteiligten über am Bau auftretende Mängel gestritten, aber auch Werklohnforderungen, Handwerkerrechnungen oder Architektenhaftungsansprüche führen immer wieder zu rechtlichen Konflikten. Ich unterstütze Sie gerne baubegleitend in sämtlichen Bauphasen vom Abschluss eines Bauvertrags und/oder Architektenvertrags bis hin zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer daraus resultierenden Ansprüche.

Forderungseinzug & Inkasso

In allen Anliegen, die sich auf den Forderungseinzug und das Inkassorecht beziehen, können Sie stets mit mir in Kontakt treten. Ich unterstütze Sie mit viel Engagement bei der Geltendmachung von ausstehenden Forderungsansprüchen, leite darüber hinaus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein, überwache diese und trete in Kontakt mit den Rechtsberatern Ihrer Schuldner. Des Weiteren vertrete ich Ihre Interessen engagiert und versiert vor Gericht und übernehme die Beitreibung Ihrer Forderungen. Über diese kümmere ich mich um die Kontaktherstellung zwischen Schuldner und Gläubiger. Sollte der Schuldner bereit sein, seine Schulden zu begleichen, ist es mein Ziel, Stundungsvereinbarungen bzw. Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil!

Martin Reitz ist gelistet in Rechtsanwälte Fürth und Rechtsanwälte Deutschland.

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Lohbeck & Partner Rechtsanwälte
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Tel.: 09 11 / 74 92 10
Fax: 09 11 / 77 53 91
E-Mail: posteingang@lohbeck.net

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Partnerschaftsgesellschaftsregister:
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Zuständige Rechtsanwaltskammern:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Straße 155, 90429 Nürnberg
Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, 10179 Berlin

Alle Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Die Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und wurde jeweils in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

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Berufsrechtliche Regelungen:
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwaltsgesellschaften sind:
die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG),
die Fachanwaltsordnung (FAO),
die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft,
das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).
Alle Texte sind über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter "Berufsrecht" abrufbar.

Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-AG
10900 Berlin
Räumlicher Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht, des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Vermeidung von Interessenkonflikten:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten auf Grund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Nürnberg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO), oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO), bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
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