Dr. Martin Weimann
Rechtsgebiete
- Erbrecht
- Bankrecht & Kapitalmarktrecht
- Zivilrecht
- Wirtschaftsrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen in Berlin zur Verfügung! Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen, auch wenn Sie – wie die meisten meiner Mandanten – nicht in Berlin leben. Ich bin ganz überwiegend in Nischen tätig und freue mich auf Ihren Anruf:
- Aktien- und Kapitalmarktrecht für Anleger
- Erbrecht - Kontrolle von Testamentsvollstreckern
- Kapitalanlage und Beraterhaftung
- Vertragsrecht im Zivilrecht / Wirtschaftsrecht
- Forderungseinzug & Inkasso
Aktien- und Kapitalmarktrecht für Anleger
In jeder Aktiengesellschaft gibt es zwei Aktionärsgruppen: Die unternehmerisch investierten Großaktionäre und die Kapitalanleger bzw. Minderheitsaktionäre. Ich bin fast nur für Kapitalanleger und Minderheitsaktionäre jeder Größenordnung erfolgreich tätig:
- Durchführung von Spruchverfahren nach § 1 Spruchverfahrensgesetz (SpuchG) meist zusammen mit der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) oder für Aktionäre mit Beteiligungen fast jeder Größenordnung. Dabei geht es um kompensationspflichtige Strukturmaßnahmen wie z.B. Squeeze-out (§§ 327a ff. AktG, § 62 Abs. 5 UmwG, § 12 Abs. 4 FStBG / § 14 Abs. 4 WStFG) Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (§§ 293 ff. AktG), Verschmelzung (z.B. §§ 15, 34. 196, 212 UmwG) oder Eingliederung (320b AktG). Das Spruchverfahren ermittelt einen angemessenen Ausgleich (§ 304 AktG) bzw. eine angmessene Abfindung (§ 305 AktG).
- In Österreich führen wir Gremialverfahren durch, § 225g AktG. Dabei geht es meist um die Abfindung nach einem Gesellschafterausschluss, § 6 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG).
- Tätigkeit als vom Gericht bestellter gemeinsamer Vertreter in Spruchverfahren nach § 6 SpruchG;
- Klagen auf Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen nach §§ 97, 98 WpHG (Klagen auf Schadensersatz);
- Streitigkeiten unter Gesellschaftern: Entwicklung eines Gesamtkonzepts, Vorbereitung und Teilnahme an Hauptversammlungen, Durchsetzung von Sonderprüfungen nach § 142 AktG bzw. § 315 AktG, Bestellung besonderer Vertreter nach § 147 AktG, Klagezulassungsverfahren nach § 148 AktG oder Beschlussmangelkontrolle;
In der Praxis zeigt sich immer wieder, das gerade hier ein anwaltlicher "Seitenwechsel" nicht gelingt. Manchmal werde ich dann als Spezialist empfohlen.
Erbrecht - Kontrolle von Testamentsvollstreckern
Auch Im Erbrecht bin ich in einer Nische tätig: Die Kontrolle von Testamentsvollstreckern. Auf Sie haben eine starke Stellung und sind nur einem Erblasser verpflichtet, der nicht mehr lebt. Die Testierfreiheit führt dazu, dass dann die typischen Regelungen zu Leistungsstörungen oder Gewährleistung nicht eingreifen. Es gibt nur noch eingeschränkte und spezielle Kontrollmöglichkeiten. Das führt in der Praxis zu vielschichtigen und komplexen Verfahren, die häufig auch emotional fordern. Dabei geht es dann oft um viel Geld.
Das sind Ansatzpunkte für eine effektive Kontrolle von Testamentsvollstreckern:
- Informationspflichten des Testamentsvollstreckers, § 2215 BGB, § 2218 BGB, § 666 BGB
- Kontrolle von Einzelmaßnahmen des Testamentsvollreckers
- Haftung des Testamentsvollstreckers, § 2219 BGB
- Vergütung des Testamentsvollstreckers, § 2221 BGB
- Entlassung des Testamentsvollstreckers, § 2227 BGB
In der Praxis geht es dann häufig um komplexe Sach- und Rechtsfragen, die meist einen mehrjährigen Vorlauf haben. Trotz der mitunter erheblichen Werte gibt es aber nur eine überschaubare veröffentlichte Rechtsprechung. Auch wenn ich meist Erben vertrete, habe ich auch schon Testamentsvollstrecker gegen überzogene Vorstellungen der Erben geschützt.
Kapitalanlage und Beraterhaftung
Ihr Berater hat Sie bei der Kapitalanleger fehlerhaft beraten und Sie haben deshalb finanziellen Schaden erlitten? Als Anwalt befasse ich mich bereits seit vielen Jahren intensiv mit der Beraterhaftung und verfüge über die nötigen fachlichen Kenntnisse sowie praktischen Erfahrungen, um Ihnen optimal weiterhelfen und Ihre Schadensersatzansprüche effektiv durchsetzen zu können. Dabei beginnt jede Rechtsverfolgung mit der Frage nach der Bonität des Haftungsschuldners. Daher klagen wir meist nur gegen Banken und Versicherungen.
Vertragsrecht im Zivilrecht / Wirtschaftsrecht
Das Zivilrecht bzw. das Vertragsrecht ermöglicht es jedem, sich sein "eigenes Recht" zu schaffen. Daher macht es Sinn, sich Gedanken über "maßgeschneiderte" Verträge zu machen. Ich übernehme die rechtssichere Ausarbeitung von Verträgen sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (Forderungen, Leistungen und Gegenleistungen), soweit es sich um allgemeines Wirtschaftsrecht handelt.
Forderungseinzug & Inkasso
Wenn Zahlungsfristen überschritten werden, kann dies zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Ich biete Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern ein fachkundiges Vertrags- und Forderungsmanagement inkl. Inkasso an.
- Viele zeit- und kostenträchtige Verfahren lassen sich durch ein sachgerechtes anwaltliches Anspruchsschreiben verhindern, wenn es unmittelbar nach Fälligkeit verschickt wird.
- Nach der Mahnung übernehme ich die Geltendmachung der Ausgangsforderung, der Verzugsschäden wie Zinsen im Mahnverfahren und die Beratung bei erlassenem Vollstreckungsbescheid.
- Falls erforderlich, führe ich auch das Klageverfahren durch.
- Häufig bietet es sich an, mit den Schuldnern eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
- Gerade bei größeren Forderungen sollte vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Gerichtsvollzieherauftrag, Konto- und Gehaltspfändung etc.) eine umfassende Recherche zur Vermögens- und Einkommenssituation des Schuldners erfolgen.
- Ein gerichtlicher Titel tritt Verjährung nach 30 Jahren ein, § 197 BGB. Daher macht es immer wieder Sinn von Zeit zu Zeit die Bonität des Schuldners zu prüfen. Manchmal hilft hier auch ein unbeschränkte Erbenhaftung, § 1967 BGB.
Publikationen
Im Verlag de Gruyter sind von mir die folgenden Bücher erschienen:
- Spruchverfahren nach Squeeze-out, 2015
- Kollektiver Rechtsschutz - ein Memorandum der Praxis, 2018
- Ertragswert und Börsenwert - Empirische Daten zur Preisfindung beim Delisting, 2020
Weitere Beiträge in der Presse finden Sie auf meiner Homepage.
Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil.
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