

- Fachanwältin für Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Sozialrecht
- Verwaltungsrecht
- Beamtenrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Über mich
Rechtsanwältin Martina C. Fränkel
Seit vielen Jahren verteidigt Frau Rechtsanwältin Fränkel ihre Mandanten erfolgreich im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldbescheid).
Die erfahrene Strafverteidigerin führt den Titel „Fachanwältin für Strafrecht".
Ihr Ziel ist es, Sie zeitnah und kompetent zu beraten, Möglichkeiten und Konsequenzen aufzuzeigen und gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Weitere Schwerpunkte von Frau Rechtsanwältin Fränkel liegen auf dem Verkehrsrecht sowie im Sozial- und Verwaltungsrecht.
Strafrecht
Im Strafrecht ist Frau Rechtsanwältin Fränkel langjährig in allen Bereichen tätig.
Neben der Verteidigung im allgemeinen Strafrecht setzt sie sich im Jugendstrafrecht, dem Verkehrsstrafrecht, bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht sowie bei der Strafvollstreckung engagiert für Sie ein.
Sie berät Sie, wenn gegen Sie ein Strafbefehl erhoben wurde, stellt für Sie den Strafantrag und verteidigt Sie rechtlich kompetent vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Strafvollstreckung.
Auch als Opferanwältin vertritt Frau Rechtsanwältin Fränkel Ihre Interessen im Nebenklageverfahren und steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite.
Weitere Themen umfassen: Staatsanwaltschaft, Betäubungsmittelrecht, Nebenklage, Täter-Opfer-Ausgleich, Vermögensdelikte, Bewährungsstrafe, öffentliches Interesse, Leistungserschleichung, Betrug, Beiordnung, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Ordnungswidrigkeitenrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Fränkel, wenn Sie eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Bei einem Rotlichtverstoß, einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine Abstandsunterschreitung, wenn Ihnen ein Fahrverbot droht oder Sie eine Strafe aus dem Bußgeldkatalog erhalten sollen – die Verkehrsanwältin überprüft Ihren Sachverhalt zunächst, legt für Sie Einspruch ein oder kümmert sich gemeinsam mit Ihnen um den Anhörungsbogen.
Weitere Themen umfassen: Lenkzeitenüberschreitung, Motorradnachfahrt, Lasermessung, Videomessung, Flensburger Punktekartei, Neues Punktesystem, Abbauseminar, Verzicht auf Fahrverbot, Blitzer, Telefonieren am Steuer, Verkehrssicherheit.
Verkehrsstrafrecht
Im Verkehrsstrafrecht verteidigt Sie Frau Rechtsanwältin Fränkel bei schwerwiegenden Anschuldigungen wie Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung im Straßenverkehr, einer Trunkenheitsfahrt und wenn Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Sie bewahrt Sie vor Sperrzeiten, strebt eine Sperrfristverkürzung an oder verhandelt mit der Fahrerlaubnisbehörde.
Weitere Themen umfassen: Straßenverkehrsgefährdung, Ladung zur Hauptverhandlung, Verkehrsstrafsache, Mainzer Modell.
Verkehrsrecht
Bei einem Unfall im Straßenverkehr kümmert sich Frau Rechtsanwältin Fränkel um die Unfallregulierung, prüft das Sachverständigengutachten und macht Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld für Sie geltend. Auch kennt sie sich bestens mit Kaskoschäden, den Verhandlungen mit Haftpflichtversicherern und bei Haftungsproblemen aus und berät Sie bei einem Mitverschulden.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Einen Teilbereich des Verkehrsrechts bildet das Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht. Berechtigte Ansprüche setzt Frau Rechtsanwältin Fränkel für Sie mit Nachdruck durch, wehrt aber ebenso vehement unberechtigte Ansprüche, die gegen Sie bestehen, ab (z. B. Haushaltsführungsschaden, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld wegen körperlicher Beeinträchtigungen aufgrund eines Unfalls).
Sozialrecht und Verwaltungsrecht / Beamtenrecht
Frau Rechtsanwältin Fränkel berät Sie im Verwaltungsrecht, bei beamtenrechtlichen Fragestellungen und im Sozialrecht. Bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente, bei Erwerbsunfähigkeit, Rehabilitationsmaßnahmen oder einer Pflegestufe sind Sie bei ihr an der richtigen Adresse. Sie verhandelt mit dem Sozialgericht, der Deutschen Rentenversicherung, mit dem Landratsamt und vertritt Ihre Interessen auch vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Weitere Themen umfassen: Merkzeichen, Jobcenter, Kosten der Unterkunft, Klageverfahren, Widerspruchsbescheid, Sozialgericht, Grundsicherung, Fahrerlaubnisrecht, Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Darlehen, Bundessozialgericht, Schwerbehindertenausweis, Parkgenehmigung, Dienstunfähigkeit, Ausbildungsförderung/BAföG, zwangsweise Zurruhesetzung, SGB II, GdB-Bewertung, Beihilfe, Hartz IV, Elterngeld.
Rufen Sie Frau Rechtsanwältin Fränkel an, schreiben Sie ihr eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren!
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von T. Y. am 19.09.2024 um 10:53 Uhr
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Kontaktdaten von Martina C. Fränkel
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Kanzlei-Impressum
Martina Christine Fränkel
Rechstanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Breite Straße 2
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-220 46945
Telefax: 0711-220 469 50
E-Mail: info@bussgeld-stuttgart.de
Internet: www.bussgeld-stuttgart.de
USt-Id.Nr.: DE 238178028
Martina C. Fränkel ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwältin.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet “Rechtsanwältin Bundesrepublik Deutschland”. Soweit auf diesen Seiten im Sinne einer Berufsbezeichnung das Wort Rechtsanwältin, Anwältin oder das Kürzel “RAin” verwendet wird, meint dies immer die gesetzliche Berufsbezeichnung.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Körperschaft des öffentlichen Rechtsvertreten durch den Präsidenten Rechtsanwalt Frank E. R. Diem
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 22 21 55-0
Telefax: 07 11 / 22 21 55-11
E-Mail: info@ rak-stuttgart.de
URL: www.rak-stuttgart.de
Es gelten folgende berufsrechtliche Regeln:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer – www.brak.de – eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-AG
10900 Berlin
Der Versicherungsschutz genügt mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

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