

- Allgemeines Vertragsrecht
- Schulrecht
- Erbrecht
- Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Zivilprozessrecht
- Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
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Rechtsanwaltskanzlei Holstein
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Herr Rechtsanwalt Matthes Holstein berät und vertritt Privatpersonen, Gründer und Unternehmer vorwiegend in folgenden Bereichen:
Allgemeines Vertragsrecht:
Das Vertragsrecht ist nicht mehr und nicht weniger als die tragende Säule der sozialen Marktwirtschaft. Doch auch wenn die einschlägigen Bücher des BGB sehr strukturiert und schlüssig aufgebaut sind, kommt es, wie überall im zwischenmenschlichen Bereich, hin und wieder zu Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung. Hier kann Herr Rechtsanwalt Holstein helfen.
Das Leistungsspektrum kann dabei mit folgenden Schlagworten zusammengefasst werden: Kauf, Verbrauchsgüterkauf, Darlehen, Ratenlieferungsvertrag, Schenkung, Miete, Pacht, Leihe, Dienstvertrag, Behandlungsvertrag, Werkvertrag, Reise, Makler, Auftrag, Geschäftsbesorgung, Bankvertrag, Zahlungsdienste, Verwahrung, Bürgschaft, Schuldversprechen, Eigentumserwerb, Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Anfechtung, Vertrag, Stellvertretung, Vollmacht, Verjährung, Schadensersatz, Fälligkeit, Verzug, AGB, Verbraucherverträge, Widerruf, Kündigung, Aufrechnung, Erlass, Rücktritt, Abtretung.
Schulrecht :
Im Schulrecht bietet Herr Rechtsanwalt Matthes Holstein insbesondere die Begutachtung der angemessenen Notengebung in Prüfungen an. Darüber hinaus hilft er auch etwa bei streitigen Versetzungsentscheidungen und Anträgen auf Zuweisung zu einer anderen Schule bzw. einem anderen Schulbezirk. Darüber hinaus erbringt Herr Holstein seine Dienste auch im übrigen Bildungsrecht. Dies umfasst zum Beispiel Kitaplatzklagen und Studienplatzklagen.
Erbrecht:
Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Holstein ist das Erbrecht. Hier wird in der Kanzlei stets eine möglichst menschliche Herangehensweise an Erbstreitigkeiten gesucht, die auch die Möglichkeit einer Mediation einschließt.
Begrifflich zusammenfassen lässt sich das Beratungsangebot von Herrn Rechtsanwalt Holstein folgendermaßen: Erbe, Rechtsnachfolge, Erbvertrag, Ausschlagung, Nachlass, Einreden, Erbschaftsanspruch, Erbengemeinschaft, Erbteil, Haftung, Nachlassgläubiger, Erbeinsetzung, Nacherbe, Vermächtnis, Auflage, Testamentsvollstrecker, Testament, Berliner Testament, Pflichtteil, Erbverzicht, Erbschein.
Unternehmensrecht und Betriebsnachfolge:
Rechtsanwalt Matthes Holstein betreut Unternehmer und Unternehmensgründer in den meisten Bereichen des Unternehmensrechtes. Dies beginnt bei der Errichtung der Firma, findet seinen Schwerpunkt bei der Expansion und im laufenden Geschäft des Unternehmens und macht auch nicht Halt bei der Übergabe des Betriebes an Nachfolger. Gerade bei der Unternehmensnachfolge werden nach wie vor in vielen Firmen entscheidende Fehler gemacht. So erfolgt die Übergabe der Geschäfte häufig unkoordiniert, ohne Übergangsphase und ohne eine verbindliche Zielvorgabe, die alle Beteiligten einhalten. Dabei kann gerade eine geordnete, anwaltlich begleitete Unternehmensnachfolge einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen begründen.
Schlaglichtartig lassen sich die Rechtsbegriffe und Betätigungsfelder der Kanzlei in diesem Zusammenhang wie folgt aufbereiten: Handelsrecht, Prokura, Gewährleistung, Kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Zinsen, Register, Kaufmann, Unternehmer, Gesellschaft, Geschäftsführer, Gewerbe, Handelsvertreter, Vertragshändler, Start-Up, Betriebskonzept, Businessplan, Arbeitsrecht, Tarifvertrag, Mitbestimmung, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kündigung, Teilzeit, Steuerrecht, steuerliche Opimierung, Kartellrecht, Wettbewerb, unlautere Praktiken, Werbung.
Weitere von Rechtsanwalt Matthes Holstein bearbeitete Rechtsgebiete sind:
Handels- und Gesellschaftsrecht:
Neben weiteren, bereits oben aufgeführten, unternehmensrechtlichen Dienstleistungen, berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Holstein Sie auch im Handelsrecht und im Gesellschaftsrecht. Gerade Start-Up-Gründer sollten dem Gesellschaftsrecht keine zu geringe Bedeutung beimessen.
Die Wahl der richtigen Rechtsform für das zu gründende Unternehmen liegt häufig nicht unmittelbar auf der Hand und ist von vielen Faktoren, wie etwa dem Startkapital, dem Haftungsrisiko, steuerlichen Erwägungen oder der Notwendigkeit der Investorenfindung abhängig.
Zivilprozessrecht:
Wenn außergerichtlich keine Einigung über streitige Angelegenheiten erzielt werden kann, übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Holstein natürlich auch Ihre Vertretung in Gerichtsverfahren. Dabei achtet Herr Rechtsanwalt Holstein stets die Interessenlage seines Mandanten. Vor Gericht sollte nicht das erreicht werden, was der Anwalt für richtig hält, sondern das was der vertretende Prozessbeteiligte wirklich erreichen will.
Mediation :
Zur Grundphilosophie der Kanzlei gehört in allen Rechtsgebieten, dass rechtliche Streitigkeiten – wenn möglich – einvernehmlich gelöst werden sollten. Dies erspart meist allen Beteiligten ein erhebliches Maß an Nerven, Zeit und sehr oft auch Geld. Tatsächlich ist häufig eine Mediation durch Herrn Rechtsanwalt Holstein nicht nur ebenso erfolgreich wie eine lange außergerichtliche und prozessuale Auseinandersetzung, sondern um einiges billiger für alle Beteiligten. Bürger und Unternehmen tragen Ihre Rechtsstreitigkeiten schließlich nur zu den Gerichten, wenn sie sich selbst nicht einigungsweise auseinandersetzen können. Es bleibt ihnen jedoch unbenommen, einen Mediator als Mittler zu benennen, der genauso wie der Richter auch juristisch ausgebildet ist. Der Vorteil der Mediation ist dabei, dass sich beide Seiten meist hinterher besser an die getroffenen Vereinbarungen halten, weil sie zuvor weit mehr eingebunden waren als im Vorfeld eines Urteils.
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Berufsbezeichnung verliehen in: Deutschland
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99084 Erfurt
Tel: 0361/65488-0
Fax: 0361/65488-20
Email: info@rak-thueringen.de
Link: http://www.rak-thueringen.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Die berufsrechtlichen Regelungen können Sie hier einsehen.
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