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Ich studierte Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität zu Frankfurt am Main. Im Rahmen des vertiefenden Studiums im Schwerpunktbereich kam ich mit dem Völkerrecht, dem internationalen Menschenrechtsschutz, ausgewählten Spezialfragen des Europarechts, sowie mit bi- und multilateralen Investitionsschutzabkommen und weiteren Fragen des internationalen Wirtschaftsrechts unter dem Regime der WTO und der International Convention for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Berührung.
Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte ich am Landgericht Hanau, wobei ich unter anderem eine Station bei dem 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts, der sich mit der Gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) und der Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch bekannt als Hartz 4 (SGB II), befasst.
Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt berate und vertrete ich meine Mandantschaft überwiegend im Sozial- und Arbeitsrecht, bei verwaltungsrechtlichen Fragestellungen und im Bereich des Miet- und Wohneigentumsrechts. Auch grenzüberschreitende Sachverhalte, insbesondere im europäischen, aber auch im internationalen Kontext sind Teil meiner Tätigkeit.
Ihre Vertretung übernehme ich dabei vor deutschen und europäischen Gerichten inklusive des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).
Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl zu Fragen des bundesdeutschen als auch des europäischen Arbeitsrechts.
Ich bin behilflich bei der Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, auch im Hinblick auf datenschutzrechtliche Aspekte und entsprechende Gestaltungen. Ist eine Abmahnung oder Kündigung beabsichtigt, so wird diese von mir erstellt, geprüft und im Kündigungsschutzprozess angegriffen oder verteidigt. Unternehmen mit Sitz im europäischen Ausland oder Arbeitnehmer, die nach Deutschland kommen wollen, um zu arbeiten, erhalten von mir die notwendige Beratung und Unterstützung. Fragen zu Teilzeitarbeit, Befristung, Arbeitnehmerüberlassung und Betriebsübergang werden ebenso beantwortet, eventuell erforderliche Dokumente erstellt, Ansprüche durchgesetzt. Außerdem berate und vertrete ich in Fragen des Lohns, Urlaubs und der Krankheit.
Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht sind mit dem Arbeitsrecht eng verknüpft. Ich stehe dabei im Bereich des Rechts der Arbeitsförderung (SGB III), der Sozialhilfe (SGB XII) und Hartz 4 (SGB II) ebenso zur Verfügung wie in Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung [SGB V und SGB XI], Unfallversicherung [SGB VII], Rentenversicherung [SGB VI]). Auch im sozialen Entschädigungsrecht können Sie sich an mich wenden. Für Fragen des Wohngeldrechts bin ich ebenfalls der richtige Ansprechpartner. Leistungen werden nicht vollständig erbracht oder gemindert? Ein Antrag wird abgelehnt? Die zuständige Behörde fordert Leistungen zurück? Ein Widerspruchs- oder Klageverfahren soll eingeleitet und geführt werden? Eine schnelle Lösung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes soll erzielt werden? In all diesen Fällen können Sie sich gerne an mich wenden!
Als Vermieter und Mieter, sowie Wohnungseigentümer beziehungsweise Verwalter können Sie sich im Miet- und Wohneigentumsrecht an mich wenden. Ob es um die Erstellung oder Überprüfung eines Mietvertrages (sei es Gewerbe- oder Wohnraummiete) geht (auch hier inklusive datenschutzrechtlicher Vorgaben), um Schönheitsreparaturen oder Betriebskosten, um die Kündigung eines Mietverhältnisses, Mietmängel und Mietminderung, die Abwehr von Störungen oder Schadensersatzansprüche geht, ich berate und vertrete Sie gerne sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Ebenso bin ich gern für Sie tätig, wenn es um das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander geht.
Im Verwaltungsrecht berate ich sowohl rechtsgestaltend als auch im direkten Verhältnis zu Behörden. Ich vertrete Sie außergerichtlich gegenüber den zuständigen staatlichen Stellen und führe nötigenfalls das Verfahren im Wege der Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Leistungs- oder Feststellungsklage vor den Gerichten weiter. Ebenso reiche ich eine Untätigkeitsklage ein, wenn die Behörde über Ihren Anspruch nicht innerhalb einer angemessenen Frist entscheidet.
Tätig bin ich dabei insbesondere im öffentlichen Baurecht und im Gewerberecht, aber auch andere Bereiche des Verwaltungsrechts werden bearbeitet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.lorenz-law.de
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