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Rechtsanwalt

Maurice Gutgesell

Wir sind wirklich Anwalts Liebling.

Rechtsgebiete

  • Zivilprozessrecht
  • Versicherungsrecht
  • Zivilrecht
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Ich berate Sie gerne bundesweit und stehe Ihnen auch via Skype, Teams oder Toom zur Verfügung.
DP
von D. P. am 27.02.2024 um 14:32 Uhr
Rechtsfrage
Allgemeine Rechtsberatung

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Für Mandantinnen und Mandanten...

nehme ich mir persönlich für Sie und Ihr Anliegen viel Zeit und erläutere Ihnen bei einem Erstgespräch, welche Möglichkeiten Sie haben. Ich lege Wert darauf, Ihnen die Rechtslage dabei verständlich zu erklären und Fragen, die Sie haben, zu beantworten. Der Einzelfall und eine rechtlich richtige wie wirtschaftlich sinnvolle Lösung stehen bei meiner Fallbearbeitung im Fokus.  

Aufgrund meiner Fachkompetenz und meines breit gefächerten Beratungsspektrums biete ich meinen Mandanten eine kompetente Betreuung in verschiedenen Rechtsfragen an. Auch in Ihrem individuellen Fall erarbeiten wir in der Kanzlei Keen Law Rechtsanwalts GmbH eine zügige und optimale Lösung.

Mit Engagement und Expertise für Ihr Recht! Ich vertrete Ihre Anliegen individuell und fachkundig, um für Sie den bestmöglichen Ausgang zu erreichen.

Seit mehreren Jahren berate und vertrete ich Mandanten in der Kanzlei Keen Law Rechtsanwalts GmbH mit Erfolg!

Haben Sie Interesse an einer Beratung und möchten einen Termin vereinbaren? Gerne können Sie dies per E-Mail oder telefonisch tun. Kommen Sie zu Ihrem persönlichen Beratungstermin in meine Kanzlei in Berlin.

Lesen Sie unten weiter, wenn Sie sich näher über die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit informieren möchten.


Versicherungsrecht

Ich kümmere mich zuverlässig um Ihre Angelegenheiten im Bereich des Versicherungsrechts. Hier unterstütze ich Sie beim Widerruf eines Versicherungsvertrags oder prüfe Ihr Rücktrittsrecht. Zudem helfe ich Ihnen bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen der Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung.


Zivilprozessrecht


Bei zivilrechtlichen Problemstellungen sind Sie mit Ihrem individuellen Anliegen in meiner Kanzlei genau an der richtigen Adresse. Ich verfüge über fundierte Fachkenntnisse im Zivilprozessrecht und kann Sie im Verfahren vor dem zuständigen Gericht zielorientiert vertreten. Kontaktieren Sie mich gerne!

Zivilrecht


Unter das Zivilrecht fallen Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die die rechtlichen Beziehungen zwischen juristischen und natürlichen Personen regeln. Ich übernehme u. a. die Anfertigung, Überprüfung und Überarbeitung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und berate bezüglich Kündigung, Schenkung, Rücktritt oder Vertragsstrafe.


Allgemeines Vertragsrecht

Sie benötigen eine fundierte und kompetente Rechtsberatung bezüglich des Allgemeinen Vertragsrechts? Treten Sie gerne mit mir in Kontakt, wenn Sie beispielsweise den Abschluss sowie die gewissenhafte Überprüfung von rechtssicheren Verträgen, wie z. B. Mietverträgen, Kaufverträgen oder auch Erbverträgen, wünschen. Außerdem erläutere ich Ihnen ausführlich den rechtlichen Rahmen, wenn es um Nachbesserung, Nachlieferung oder Garantie geht. Des Weiteren berate ich Sie ausführlich rund um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Ferner können Sie sich auf mich verlassen, falls Sie ein Vertragsverhältnis kündigen möchten.

Für Kanzleien und Prozesskostenfinanzierer...

vertreten und beraten wir in sämtlichen Angelegenheiten Rund um das Thema Gebührenrecht, Berufsrecht und anwaltliches Haftungsrecht. Diese Themengebiete werden häufig als (teils sogar lästige) Neben- und Nischenaufgaben wahrgenommen. 


Wir haben uns eben diese zur Aufgabe genommen, damit Sie sich auf eins konzentrieren können: Hauptsache die Hauptsache. Und, damit wir von uns behaupten dürfen: wir sind wirklich Anwalts Liebling. 


Gebührenrecht


Da sich der eigentliche Rechtsstreit bzw. der Schwerpunkt der Kanzlei in aller Regel auf andere Rechtsgebiete als die des RVG, GKG und co. fokussiert, werden allzu häufig Gebührentatbestände übersehen und wirtschaftliches Potenzial nicht ausgeschöpft. Das Geld bleibt sprichwörtlich auf der Straße liegen. Wer weiß schon ad hoc, 

  • unter welchen Umständen eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht erfolgt, 
  • wann unverbrauchte und auf das Kanzleikonto zurückerstattete Gerichtskosten mit offenen Gebührenforderungen verrechnet werden dürfen darf 
  • und was es braucht, um die sog. Abrategebühr in Ansatz bringen zu dürfen? 


Wir bieten auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete Inhouse-Schulungen, Workshops und Vortragsveranstaltungen an, um das Einzelmandat gebührenoptimiert zu betreiben. Nicht allzu selten lässt sich der Umsatz eines Verfahrens so erheblich steigern, teilweise sogar verdoppeln. 


Streitigkeiten mit der RSV 


Ebenso unterstützen wir Kanzleien in der Auseinandersetzung mit Rechtsschutzversicherern

Hier greifen wir auf einen Erfahrungsschatz von über 1.500 geführten Verfahren bei einer Erfolgsquote von über 80 Prozent zurück, wenn es um die Bestätigung des Deckungsschutzes dem Grunde oder der Zahlungseintreibung von offenen Gebühren geht. Wir führen Deckungsklagen und Stichentscheidsverfahren, liefern Textvorlagen, erstellen Gutachten und bieten Beratung zur selbstoptimierten Verfahrensführung an. Wie so häufig im Versicherungsrecht lässt sich auch im Bereich Rechtsschutz eine immense - und dabei stets zu Lasten des Kanzleikontos wirkende - Fehlerquote im Regulierungsverhalten erkennen. Diese müssen (und sollen) Sie im Sinne Ihrer Mandanten und im Sinne Ihres wirtschaftlichen Erfolges nicht akzeptieren. 


Regressabwehr


Insbesondere in Kumulschadensverfahren aber auch im Rahmen von Einzelmandaten kommt es nach nicht erfolgreichem Verfahrensabschluss immer wieder zu Regressstreitigkeiten, in denen der Mandant oder dessen Rechtsschutzversicherer die Verfahrenskosten im Wege des Schadenersatzes von der Kanzlei zurückverlangt oder gar den verlustig gewordenen Anspruch der Hauptsache ersetzt bekommen will. 

Was auf den ersten Blick als ggf. evidenter Anwaltsfehler erscheint, muss bei genauerer Betrachtung nicht immer zu einem Schadenersatzanspruch führen. Die ordentliche Verteidigung im Regresswege ist ungemein wichtig. Denn selbst, wenn der Vermögensschadenshaftpflichtversicherer eingeschaltet wird, droht dem Anwalt der Lohn seiner Arbeit - die eigene Gebühr ist in aller Regel nicht von der Berufshaftpflicht gedeckt - zu entschwinden. Wir übernehmen die Verteidigung in Regressverfahren jedweder Art und setzen hierbei auf eine Vielzahl erfolgreich abgewehrter Schadenersatzprozesse in der Vergangenheit. 


Wenigstens so wichtig, wie eine qualitativ hochwertige Verteidigung im Regressverfahren ist eine gute Regressvorsorge:

  • Was gehört in eine ordnungsgemäße Aufklärung des Mandanten?
  • Wann muss ich wie über welche Änderung in der Rechtsprechung aufklären?
  • Was muss ich der RSV herausgeben, wenn diese offensichtlich einen Regressprozess gegen mich vorbereiten will? 
  • Wann darf, sollte und muss ich an meinen Mandanten herantreten um ggf. nachträgliche Bestätigung zur Verfahrensführung anzufordern, um dem drohenden Regress zu entkommen?


Solche und ähnliche Fragestellungen behandeln wir in immer wiederkehrenden Workshops. Gerne arbeiten wir auch individuell mit Ihnen zusammen und verhelfen, bestehende Strukturen und Mandate regresssicher auszugestalten. 
Maurice Gutgesell ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Wirtschaftswoche 2023

    Topkanzlei im Versicherungsrecht 2023

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Wirtschaftswoche 2023

Sprachen

  • Deutsch

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