

- Arzthaftungsrecht
- Strafrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Medizinrecht
- Zivilprozessrecht
- Arbeitsrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Schwerpunktmäßig bin ich im Medizinrecht und (medizin-)strafrechtlichen Bereich tätig. Darüber hinaus berate ich Mandantinnen und Mandanten auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts in ausgewählten Bereichen. Für die Vertretung vor Schiedsgerichten verfüge ich über eine gesonderte Qualifikation.
Medizinrecht
Ich berate Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apothekerinnen und Apotheker, ärztliche Berufsverbände, Praxisnetze und Privatkliniken, Pharmahersteller und sonstige im Gesundheitswesen tätige Firmen sowie Berufstätige umfassend zu allen Aspekten des Medizinrechts. In unserer Kanzlei legen wir großen Wert auf eine langfristige Zusammenarbeit und stehen unserer Mandantschaft oft über viele Jahre hinweg zur Seite.
Das Medizinrecht, insbesondere das ärztliche Berufsrecht, wird zunehmend von neuen Gesetzen, Verordnungen, Normen und sich ständig ändernden Richtlinien geprägt. Für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Aufmerksamkeit vorrangig ihren Patientinnen und Patienten widmen möchten, gewinnt eine fundierte juristische Unterstützung, gerade auch für den wirtschaftlichen Erfolg der eigenen Praxis, daher immer mehr an Bedeutung.
Ich bin zum einen beratend tätig, aber auch in prozessualer Hinsicht sehr versiert. Ich vertrete und berate Sie in allen Rechtsstreitigkeiten vor Gericht, bei der Abwehr oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und/oder Schmerzensgeld aber auch in Verfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten (z.B. im Vertragsarzt- und Zulassungsrecht oder in Weiterbildungsfragen), ferner bei der Abwehr von Rückforderungsansprüchen der KV/KVZ (Regresse) und in berufsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber den Ärztekammern. Besondere Expertise haben wir zudem im medizinstrafrechtlichen Bereich.
Für wen ich tätig bin:
- (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte als Praxisinhaber bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um die Praxisführung, arbeitsrechtliche Fragen, Kooperationen, Werberecht, Aufnahme neuer Partner, Haftungsrecht, Praxisverkauf und -abgabe;
- Medizinische Versorgungszentren bei Gründungen, Vertragsgestaltungen und Zulassungsfragen;
- Krankenhäuser und Kliniken bei Organisationsfragen, arbeitsrechtlichen Herausforderungen, haftungsrechtlichen Konstellationen und Compliance-Anliegen;
- Apothekerinnen und Apotheker sowie andere Heilberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie usw.) bei berufsrechtlichen Anliegen, haftungsrechtlichen Fragen, im Werberecht und Vertragsgestaltungen;
- kosmetische Einrichtungen und Kosmetikstudios.
Ich berate dabei nicht nur Mandantinnen und Mandanten in Hessen, sondern bundesweit, wobei die persönliche Ebene durch regelmäßige Gespräche, gerne auch per Videokonferenz, oder selbstverständlich durch einen Besuch von mir bei Ihnen vor Ort gewährleistet wird.
Meine Kernkompetenzen liegen im:
- Vertragsarztrecht, insb. dem Zulassungsrecht (Nachbesetzungsverfahren, partielle Öffnung, Sonderbedarfszulassung, Ermächtigung usw.)
- ärztlichen Berufsrecht sowie dem Berufsrecht der Heilberufe (u.a. auch die Kommunikation mit den Ärztekammern oder anderen berufsrechtlichen Kammern);
- ärztlichen Gesellschaftsrecht;
- Anpassungen des Praxisbetriebs (Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, Bewerbung auf offene Sitze, Zweigpraxen und ausgelagerte Praxisräume, Weiterbildungsrecht);
- Arbeitsrecht, insb. die Vertragsgestaltung und die Berücksichtigung zulassungsrechtlicher Fragen (Jobsharing, ärztliche Assistenz/ Assistenzärzte etc.);
- ärztliches Werberecht (v.a. Heilmittelwerbegesetz, Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb, Berufsordnung);
- ärztlichen Vergütungsrecht, insb. bei Abrechnungs- und Honorarfragen (Regelleistungsvolumen und Sonderregelungen, Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen, Regresse);
- Arzthaftungs- und Zahnarzthaftungsrecht, insb. Themen zur Aufklärung, Behandlungsfehlern (Diagnosefehler, Therapiefehler, Befunderhebungsfehler), Besonderheiten bei ästhetischen Operationen und Schönheitsoperationen;
- strafrechtliche Vertretung
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ich vertrete ganz überwiegend auf Seite der Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte). Aus berufsethischen Gründen beraten ich in ausgewählten Fällen auch Patientinnen und Patienten in Fragen des Haftungsrechts sowie bei der Geltendmachung von Haushaltsführungsschäden, Unterhaltsschäden und Verdienstausfallschäden.
Jeder Fall ist einzigartig, und Ihr Anliegen ist uns wichtig. Sie können darauf vertrauen, dass ich Ihrem Mandat die erforderliche Energie und Sorgfalt widmen – unabhängig von seiner Größe oder Komplexität. Die persönliche Betreuung und der Aufbau eines vertrauensvollen Mandantenverhältnisses steht für mich dabei stets im Vordergrund.
Wenn Sie eine engagierte, kompetente und zukunftsorientierte Beratung im Medizinrecht suchen, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Lösung, die Ihren Interessen gerecht wird.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Bewertungen 5
von J. D. am 03.02.2025 um 22:40 Uhr
von N. M. am 29.01.2025 um 20:00 Uhr
von M. R. am 23.01.2025 um 16:05 Uhr
Rechtstipps 1

Der Begriff Vertragsarztrecht bezeichnet alle Rechtsvorschriften, die sich mit der Beziehung von Ärzten (und der ihnen gleichgestellten Leistungserbringer) zu den Gesetzlichen Krankenkassen…
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