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Rechtsanwalt Michael Kurtztisch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht


Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Der Kauf eines Grundstücks und/oder einer Immobilie stellt eine enorme finanzielle Herausforderung dar und will entsprechend sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Deshalb biete ich Ihnen umfassende Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Hauskauf – egal, ob es um Vertragsverhandlungen, Ansprüche auf Wohnrecht und Nießbrauch oder die Eintragung ins Grundbuch geht. Gerne stehe ich Ihnen außerdem bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten zur Seite oder informiere Sie rund um das Thema Grundschuld und Hypothek.

Baurecht & Architektenrecht

Auftraggeber, Unternehmen, Bauingenieur, Fachingenieur oder Sachverständiger: Ich helfe allen weiter, die an einem Bauprojekt oder am Bau selbst beteiligt sind. Dabei zeichne ich mich durch umfassende Kenntnisse des Rechts sowie des Bauwesens aus und bin mit den Fallstricken in der Baubranche bestens vertraut. Selbiges gilt für die Unterstützung von Architekten, die in der Regel erste Ansprechpartner der Bauherren sind. Behilflich bin ich bei der Einholung der Baugenehmigung ebenso wie beim Entwurf von Bauverträgen und Werkverträgen, der Feststellung von Mängeln am Bau und ggf. der Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens oder der Geltendmachung von Honorarforderungen für Architekten und Ingenieure.

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Die Berufsträger Klaus Hünlein, Erich Hünlein, Michael Kurtztisch und Rolf Bertelsmeier gehören der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main an. Sie führen die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“, die
nach Deutschem Recht verliehen worden ist.


Name und Anschrift des Versicherers:
HDI-Gerling
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Versicherungsschein-Nummer: KSF70 - 005531925/502

Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)

1. Deutschland

2. Europäisches Ausland
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der
Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht sowie des
Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.

3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der
Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen
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4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf
Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder
unterhaltene Kanzleien oder Büros.


Wir unterliegen im Wesentlichen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Diese Regelungen finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer im Internet unter

http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/
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