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FK

von F. K. am 17.01.2018 um 18:02 Uhr

Anhörungsbogen erhalten, sich ergebende Konsequenzen erörtert
Verkehrsrecht
Ich wurde heute von RA Rudnicki in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit beraten und war von seiner freundlichen, ruhigen und kompetenten Arbeitsweise sehr angetan.
Sämtliche Fragen meinerseits wurden verständlich und ausführlich beantwortet und mein Problem hat sich erfreulicherweise dadurch "verkleinert."
Ich werde ihn uneingeschränkt weiter empfehlen.
FV

von F. V. am 10.01.2018 um 22:10 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Erstmalig mit der Notwendigkeit konfrontiert, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultieren zu müssen wurde mir Herr Rudnicki seitens Bekannten empfohlen.

Kurz vor Jahreswechsel kam mein „Weihnachtsgeschenk“, die große Erleichterung, dieses für mich so unangenehme Kapitel Dank seiner Hilfe sehr positiv abschließen zu können. Unendlich erleichtert, glücklich und sehr dankbar bin ich für seine Unterstützung sowie die stets einfühlsame und vorausschauende Art mit der er mich jederzeit aufgefangen und begleitet hat (sowie das verständnisvolle Telefon-Ohr der lieben Frau Tetzel).

Er hat mir in meiner Angelegenheit äußerst kompetent, geduldig und menschlich verständnisvoll erfolgreich geholfen. Ich kann ihn nunmehr selber aufgrund meiner eigenen Erfahrung bestens und vollen Herzens weiterempfehlen.
MB

von M. B. am 02.01.2018 um 22:04 Uhr

Fahrverbot erfolgreich abgewendet (qualifizierter Rotlichtverstoss, ab 1 Sekunde rot)
Verkehrsrecht
Herr RA Rudnicki hat für mich das Unmöglich geglaubte möglich gemacht! Nachdem ich 19 Jahre lang ohne jegliche Flensburger Verwicklungen unterwegs war, traf mich im Sommer ein qualifizierter Rotlichtverstoss mit voller Härte, und zwar an einer "berüchtigten" Berliner Kreuzung. Berüchtigt in dem Sinne, dass dort auch viele andere Verkehrsteilnehmer mit Rotlichtverstößen geblitzt werden. Im Regelfall verhängt das Amtsgericht Tiergarten in so einem Fall ein einmonatiges Fahrverbot, neben 200€ Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg. Die Auswirkung des Fahrverbotes hätte mich als freiberuflichen Fotografen, der viel mobil unterwegs ist, hart getroffen.

Ich erschien mit Herrn RA Rudnicki gemeinsam beim Gerichtstermin (bei dem mir die Teilnahme frei stand), aber wir einigten uns, dass es "einen guten Eindruck machen könne", wenn ich persönlich Gesicht zeige, anstatt mich "lediglich" vertreten zu lassen.

Ich erlebte Herrn RA Rudnicki im Gerichtssaal als ausgesprochen redegewandten Anwalt mit feinen Manieren, der es verstand, mit Demut und Einsicht, aber auch mit Fachkenntnis der Gegebenheiten am Ort des Geschehens, der Richterin unsere Position zunächst zumindest als nachvollziehbar darzustellen. Soweit, so gut.

Einen Tag vor Weihnachten kam dann ein Brief vom Gericht, den Herr RA Rudnicki bereitwillig für mich übersetzte, er war nämlich in einem solchen Amtsdeutsch geschrieben, dass sich mir die Kernaussage auch nach mehrmaligem Lesen nicht erschloss. Die Kernaussage lautete, dass man bereit sei, von einem Fahrverbot abzusehen, wenn ich mich bereit erklären würde, ein um den Faktor 2x höheres Bußgeld zu zahlen, also 400€. Das schmerzte zwar, aber doch deutlich weniger, als nicht zu wissen, wie ich einen Monat lang meine Arbeit als Fotograf ohne Führerschein hätte organisieren sollen.

Ich danke Herrn RA Rudnicki für dieses schöne Weihnachtsgeschenk, was mich zwar teuer zu stehen kommt, aber daran trägt er keine Schuld. Zumindest steht mir mein neben der Kamera wichtigstes mobiles Arbeitsmittel, mein Auto, nun weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

In einem ähnlichen Fall würde ich Herrn RA Rudnicki bedenkenlos weiterempfehlen.
AN

von A. N. am 14.11.2017 um 14:25 Uhr

Verkehrsrecht Ordnungswidrigkeitsverfahren
Verkehrsrecht
Hr. Rudnicki und Frau Tetzel (Assistenz) sind echte Profis auf Ihrem Gebiet.
Die Kommunikation läuft überwiegend über das Online Portal (elektronische Akte) einwandfrei, schnell und unproblematisch. Hr. Rudnicki hatte von Anfang an einen Plan, hat diesen zielstrebig verfolgt und meinen Fall zu einem überaus zufriedenstellenden Abschluß gebracht!
Hr. Rudnicki und seine Kanzlei sind ein fester Eintrag in meinen Kontakten, auch wenn ich hoffe das ich seine Hilfe nicht sobald wieder benötige :-). Ich kann diesen Fachanwalt für Verkehrsrecht nur wärmstens weiterempfehlen! Daher ganz sichere 5 Sterne!
Nochmals vielen Dank für die klasse Arbeit!
NK

von N. K. am 09.11.2017 um 00:31 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Herr RA Rudnicki hat mich in einer Angelegenheit des Verkehrsrechts vertreten.
Er hat mich in einer schwierigen Lage sehr erfolgreich verteidigt.
Durch sein kompetentes und engagiertes Handeln hat er mich vor großen Unannehmlichkeiten
bewahrt, wofür ich ihm ausgesprochen dankbar bin.
Die Betreuung in seiner Kanzlei durch Frau Tetzel war auch außergewöhnlich gut und stets sehr freundlich.
Ich wurde über jede Änderung der Sachlage schnell und korrekt informiert.
Herr RA Rudnicki ist ein absoluter Experte seines Faches.
Sein ausgezeichneter Ruf hat sich in meinem Fall voll und ganz bestätigt.
Ich kann ihn nur bestens empfehlen.
DF

von D. F. am 29.06.2017 um 09:11 Uhr

Unfall ohne Eigenschuld
Verkehrsrecht
Durch eine Verkettung unglücklicher Umstände während eines großen Verkehrsunfalls mit mehreren Teilnehmern, wurde mir vorgeworfen, selbst einen Teil des Unfalls verursacht zu haben - was aber nicht so war.
Durch die Hilfe von Herrn Rudnicki, konnte die Sache aber schnell und zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst werden.
Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
SK

von S. K. am 03.05.2017 um 14:39 Uhr

Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Strafrecht
Ich kann Herrn RA Rudnicki voll und ganz weiterempfehlen. Er hat mich stets sachlich, umfassend, verständlich und kompetent beraten, war auch bei wiederholten Nachfragen und Darlegungen meiner oft laienhaften Sichtweise geduldig und hat mich heute im Prozess so engagiert, souverän und kompetent vertreten, dass die Anklage aufgehoben und der Prozess eingestellt wurde. Ich bin so unglaublich erleichtert und glücklich.
Ich danke Ihnen, Herr Rudnicki, aus ganzem Herzen.
Danke auch an die stets freundliche Frau Tetzel aus dem Büro Ihrer Kanzlei.
PS

von P. S. am 02.05.2017 um 18:00 Uhr

Ordnungswidrigkeit
Verkehrsrecht
Ich kann Herrn RA Rudnicki wärmstens weiterempfehlen. Es war für mich das erste Mal, dass ich einen Anwalt in Sachen Verkehrsrecht in Anspruch genommen habe. Ich habe schnell einen Termin bekommen und die Beratung war klar und auch für Laien verständlich. Herr Rudnicki hat es geschafft, dass das Verfahren eingestellt wurde, dafür sage ich herzlich Dankeschön.
Meine Erfahrung ist auch, dass, wenn man Fragen hat, auch eine sehr nette Mitarbeiterin des Sekretariats hilft. Danke
MS

von M. S. am 15.02.2017 um 16:00 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Mir wurde nicht wirklich geholfen da ich keine Antwort bekommen habe ich wurde lediglich eingeladen einen Termin in der Kanzlei zu vereinbaren die für mich zu weit weg ist. Dachte dass wäre der ganze Sinn und Zweck der Sache auch per email Fragen beantwortet zu kriegen, war leider nicht der Fall.
GP

von G. P. am 27.01.2017 um 11:43 Uhr

Verkehrsstrafrecht
Strafrecht
Ein sehr netter und äußerst kompetenter Kollege, den ich gern in Strafrecht und Verkehrsrecht empfehle, da ich diese Gebiete nicht schwerpunktmäßig bearbeite.