Bewertungen von Dr. Michael Schreier LL.M.

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Bewertungen

RR

von R. R. am 20.12.2013 um 19:30 Uhr

Verhandlung eines Abwicklungsvertrages; Erstellung eines Zeugnisentwurfs
Arbeitsrecht
Hr. Dr. Michael Schreier stand mir stets zuverlässig und kompetent zur Seite. Ich freue mich sehr über den Erfolg, den ich mit seiner Hilfe erzielen konnte. Gerne wende ich mich bei weiteren Anliegen wieder vertrauensvoll an ihn und empfehle ihn hiermit weiter.
DZ

von D. Z. am 24.11.2013 um 13:24 Uhr

Gerichtliche Durchsetzung ausstehender Vergütung
Arbeitsrecht
Das ist hier bereits der zweite Fall, wobei ich Herrn Dr. Schreier und seine Kanzlei um rechtlichen Beistand gebeten habe. Die wichtigsten Punkte, die die Entscheidung für mich ganz einfach gemacht haben:
(1) Perfekte Kommunikation und sehr kurze Reaktionszeiten
(2) Volle Klarheit bezüglich Kosten
(3) Es ist für mich immer noch ein Geheimnis, wie ist es Herrn Dr. Schreier nur möglich ist, in den Fall so schnell einzusteigen. Das ist eine seltene aber sehr wertvolle Eigenschaft, die sich auch nicht zuletzt auf der hohen Kompetenz beruht.
(4) Perfekte Abstimmung von allen Schritten
(5) Man versucht immer die beste Lösung für das Problem zu finden - und dadurch entsteht ein großes Vertrauen in die Kanzlei und zu Herrn Dr. Schreier
Vielen Herzlichen Dank!
JP

von J. P. am 17.09.2013 um 11:51 Uhr

Erhebung der Kündigungsschutzklage; Widerspruch gegen behördliche Zustimmung; Zeugnisüberprüfung
Arbeitsrecht
Herr Dr. Schreier hat mich vollkommen überzeugt und wird von mir uneingeschränkt empfohlen aufgrund seiner:
- sehr guten Erreichbarkeit und schnellen Reaktion bzw. Bearbeitung
- sorgfältigen Einarbeitung in verschiedene Themen
- detaillierten und verständlichen Erklärungen zu komplexen Sachverhalten
- kompetenten Beratung ganz im Sinne des Mandanten
und schließlich aufgrund seiner offenen Gesprächsbereitschaft mit sehr hohem Einfühlungsvermögen. Vielen herzlichen Dank!
ML

von M. L. am 11.09.2013 um 21:43 Uhr

Erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung einer Forderung
Zivilrecht
Positiv aufgefallen (und das gleich zu Beginn) ist mir die gute Erreichbarkeit von Herrn Dr. Schreier. Die Informationsweitergabe -gerade via Email- verläuft schnell und auf Fragen wird kurzfristig reagiert. Mit der Freundlichkeit und der Beratung von Dr. Schreier bin ich sehr zufrieden und empfehle diese gern weiter.
AP

von A. P. am 03.09.2013 um 08:48 Uhr

Kündigungsschutzklage nach außerordentlicher Kündigung
Arbeitsrecht
Top Beratung! Sehr freundlich, zuverlässig, gut erreichbar - wenn nicht, meldet er sich innerhalb kurzer Zeit zurück! Ich würde mich immer wieder in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vertrauensvoll an Herrn Dr. Schreier wenden. Herzlichen Danke!!
UP

von U. P. am 08.05.2013 um 20:01 Uhr

Berichtigung eines Arbeitszeugnisses
Arbeitsrecht
Das war gut: - Auf meine Anfrage wurde sehr schnell reagiert.
- Die Kompetenz in Punkto Arbeitszeugnis ist sehr gut.
- Die Kostentransparenz und selbstständige Korrespondenz mit meiner Versicherung hat mir sehr gefallen.

Volle Punktzahlen erteile ich nicht oft und nicht so gerne (wegen Glaubwürdigkeit und Objektivität) aber in diesem Falle hat sich die Kanzlei es redlich verdient.

Ich kann Herrn Dr. Schreier & Partner in jeder Hinsicht empfehlen.
Das war nicht so gut: keine
TB

von T. B. am 19.02.2013 um 20:05 Uhr

Beratung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages / Erstellung eines Zeugnisentwurfs
Arbeitsrecht
Das war gut: - Sehr schnelle, sorgsame und verständliche Bearbeitung meiner "Probleme".
- Fokus lag auf Darlegung verschiedener Handlungsoptionen, die objektiv erklärt wurden (es wurde tatsächlich im Interesse des Mandanten und nicht der Kanzlei erklärt und agiert!)
Das war nicht so gut: ---
JW

von J. W. am 11.02.2013 um 21:41 Uhr

Klage vor dem Arbeitsgericht wegen Befristung im Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht
AK

von A. K. am 31.01.2013 um 15:05 Uhr

Einstweilige Verfügung wegen unrechtmäßiger Versetzung
Arbeitsrecht
Ich bin vollkommen zufrieden und überaus dankbar. Dr. Schreier hat mich sehr kompeten und sehr freundlich vertreten. 1000 Dank
SM

von S. M. am 22.01.2013 um 15:16 Uhr

Kündigungsschutzklage / Abfindungsverhandlungen
Arbeitsrecht