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Nils H. Bayer

NH BAYER Deutsch-französische Anwaltskanzlei
NH BAYER Deutsch-französische Anwaltskanzlei
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Internationales Recht
  • Zivilrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
RW
von R. W. am 12.07.2024 um 13:47 Uhr
Deutsch-französischer Sachverhalt
Erbrecht

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NH BAYER Deutsch-französische Anwaltskanzlei

In der international ausgerichteten, unabhängigen Anwaltskanzlei erhalten deutsche und französische Unternehmen sowie Privatkunden von Herrn Rechtsanwalt Bayer kompetente Beratung im internationalen sowie speziell im französischen Handels- und Gesellschaftsrecht. Ebenfalls berät er Sie bei zivilrechtlichen Fragestellungen, im Arbeits- und im Erbrecht.

Herr Rechtsanwalt Bayer absolvierte zeitgleich neben dem Jurastudium an der Universität im Saarland ein Studium der französischen Rechtswissenschaften am Centre d’Etudes Juridiques Francaises (CEJF) und erwarb dort das französische Diplom. Schwerpunkte seines deutschen Rechtswissenschaftsstudiums waren hauptsächlich weiterführende Studien des französischen Rechts, wie eine Wahlfachgruppe im französischen Zivilrecht sowie im französischen öffentlichen Recht. In seinem Referendariat am Saarländischen Oberlandesgericht beschäftigte er sich mit der Wahlfachgruppe Europarecht, Völkerrecht und internationale Organisationen.

Durch seine Ausbildung ist er befähigt sowohl als deutscher Rechtsanwalt als auch als französischer Avocat seine Mandanten vor Gericht zu vertreten. Zudem können sowohl Schriftsätze als auch Verträge in deutscher, französischer, rumänischer und englischer Arbeitssprache verfasst und Vertragsverhandlungen geführt werden.


Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Bayer beschäftigt sich vorrangig mit der arbeitsrechtlichen Unternehmerberatung, damit Sie sich auf Ihre Geschäfte konzentrieren können. Dabei erarbeitet er für Sie Sozialpläne sowie Betriebsvereinbarungen, prüft Individualarbeitsverträge und kümmert sich um arbeitsgerichtlich durchsetzbare, betriebsbedingte oder sonstige Kündigungen, ebenso wie um Einstellungen.

Zudem vertritt er auch Arbeitnehmer sowie Freiberufler und wahrt Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber, um beispielsweise eine gerechte Abfindung für Sie herauszuholen.

Erbrecht

Für Privatpersonen übernimmt Herr Rechtsanwalt Bayer die Testamentsgestaltung und setzt sich bei Erbauseinandersetzungen für Ihre Interessen ein. Hierbei kann es sich sowohl um Fälle des deutschen wie auch des französischen Erbrechts handeln oder um Vereinbarungen zwischen deutsch-französischen Lebenspartnerschaften.

Zivilrecht

Bei zivilrechtlichen Fragestellungen berät Sie Herr Rechtsanwalt Bayer zu Mietsachen und Rechtsgeschäften aller Art. Er arbeitet für Ihre Verträge Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse aus oder vertritt Sie bei bestehenden Schadensersatzansprüchen oder anderen Rechtsstreitigkeiten. Darüber hinaus unterstützt er Sie bei wirksamen Anfechtungen, in dem er Ihnen die richtigen Anfechtungsgründe und -erklärungen liefert.

Internationales Handelsrecht

Rechtsanwalt und Avocat Bayer berät Rechtsratsuchende bei sämtlichen handelsrechtlichen Angelegenheiten stets kompetent und zuverlässig. Er begleitet beispielsweise Mandanten bei der Gründung von selbstständigen oder unselbstständigen Unternehmen bzw. Niederlassungen in Frankreich und informiert sie zudem umfassend über alle Einzelheiten bezüglich deren Liquidation (SCP, SARL, EURL, SA, etc.).

Darüber hinaus bietet Rechtsanwalt und Avocat Bayer Unternehmen sachkundigen Rechtsbeistand bei Problemlagen in Bezug auf Fusionen, Unternehmenskäufe, Abspaltungen oder Umstrukturierung zusammen mit der Due-Diligence-Prüfung.

Rechtsanwalt und Avocat Bayer unterstützt Rechtsratsuchende außerdem bei der Gestaltung von französischen Verträgen oder überarbeitet bzw. überprüft bestehende Geschäftsführerverträge, Vorstandsverträge, Kooperationsverträge, Handelsvertreterverträge, Agenturverträge, Franchisingverträge, Lieferverträge, Werkverträge, diverse Verträge von Bankinstituten, gewerbliche Mietverträge und andere.

Deutsch - französisches Handelsrecht

Wenn ein deutsches Unternehmen eine Niederlassung in Frankreich gründen möchte, ist es in erster Linie erforderlich, dass die komplette Vertragsgestaltung auf die französische Rechtsordnung ausgerichtet wird. In diesem Zusammenhang unterstützt Rechtsanwalt und Avocat Bayer deutsche Unternehmen bei der Anpassung ihrer Verträge an das französische Recht oder entwirft für sie rein französische Verträge und klärt sie über sämtliche Formulierungen auf, die im jeweiligen Vertrag vorkommen.


Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze für den Standort Berlin:

Die Kanzlei befindet sich in der Wolliner Straße 1 in Berlin. Die Straßenbahnhaltestellen Schwedter Straße und Zionskirchplatz sind nur wenige Gehminuten entfernt. Dort haben Sie Anschluss an die Linie 12 sowie die Linie M1. Die U-Bahnstation Senefelderplatz ist rund 10 Gehminuten entfernt.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze für den Standort Paris:

Die Kanzleiniederlassung befindet sich in Paris: 28, Rue Racine (C/O Me Tomas Gurfein).

Mandanten können die Kanzlei mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bequem erreichen. In unmittelbarer Nähe der Kanzlei befindet sich die Haltestelle „Théâtre de l'Odeon", die Anschluss zur Buslinie 58 bietet. Circa fünf Gehminuten ist die Station „Odéon" von der Kanzlei entfernt, welche Anschluss zur U-Bahn-Linie 4 und 10 ermöglicht.

Mandanten, die mit dem PKW anreisen möchten, stehen öffentliche Parkplätze nahe der Kanzlei zur Verfügung, wie beispielsweise „Ecole de Médecine".

Nils H. Bayer ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

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