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Sehr gut
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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

CF

von C. F. am 19.02.2021 um 11:00 Uhr

Fehlüberweisung - ungerechtfertigte Bereicherung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich wurde in einem Erstberatungsgespräch umfassend über die möglichen Schritte unterrichtet, die die Anwältin einladen kann.
Herzlichen Dank
Ch.Frick
Sehr geehrte Mandantin,
vielen Dank für die freundlichen Worte.

– Köhler –
Rechtsanwältin
HP

von H. P. am 14.07.2020 um 15:44 Uhr

Vereinbarung
Arbeitsrecht
Frau Köhler ist zu 100% Rechtsanwältin,sehr freundlich und das wichtigste, Mensch, da sie sich nicht nur juristisch hineinversetzt. Sie ging jeden Schritt mit mir verständlich durch, so das ich immer das Gefühl hatte, sehr gut aufgehoben zu sein. Am Ende kam ein klasse Ergebnis zustande. Voll verdiente Punktzahl und nochmals vielen Dank !

H.Pfaffenbach
Sehr geehrte Frau Pfaffenbach,

vielen lieben Dank für Ihre freundliche Bewertung.

Mit freundlichen Grüßen

- Köhler -
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Strafrecht
CM

von C. M. am 29.08.2019 um 16:51 Uhr

Auflösungsvertrag
Arbeitsrecht
Frau Köhler hat mich kompetent und zielführend vertreten und das optimale Ergebnis geschickt für mich ausgehandelt. Sie verdient in jeder Hinsicht volle Punktzahl.
C. Meier
WR

von W. R. am 09.06.2019 um 10:52 Uhr

Arbeitszeit
Arbeitsrecht
Guten Tag
Die fünf Sterne sind voll verdient. Frau Köhler hat meinen ersten Eindruck voll bestätigt,
sie ist kompetent,freundlich und ich hatte den Eindruck Frau Köhler hört auch zu und ist ganz
für ihren Mandanten da.Die Bearbeitung meines Anliegens ging schnell und korrekt.Ich würde Frau Köhler immer wieder kontaktieren.
Wolfgang Rosenthal
AM

von A. M. am 03.06.2019 um 06:19 Uhr

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses!
Arbeitsrecht
Sehr gute Kontaktaufnahme und kompetente Beratung. Auch die weiteren rechtlichen Schritte wurden hervorragend durchgeführt.
Sehr geehrter Herr Mohr,

vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung.

Mit freundlichen Grüßen

- Köhler -
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Strafrecht
DT

von D. T. am 11.03.2018 um 10:25 Uhr

Ausgezeichnete Vertretung von Arbeitnehmerrechten
Arbeitsrecht
Frau Köhler gehört zu den Juristinnen/Juristen, die die Zusatzbezeichnung Arbeitsrecht nicht nur führen sondern auch sehr kompetent in dieser Teildisziplin sind. Frau Köhler hat meine Interessen gegenüber meinem ehemaligen Arbeitgeber ausgezeichnet vertreten. Dabei hat sie sich auch für Beratungen und Rücksprachen außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit zur Verfügung gestellt. Mit der Beratung, der Vertretung meiner Interessen und dem Ergebnis der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung bin ich sehr zufrieden. Dafür möchte ich Frau Köhler an dieser Stelle meinen Dank aussprechen und kann sie jedem empfehlen der einen Streitfall in Sachen Arbeitsrecht hat.
Besten Dank für Ihre freundliche Bewertung!
- Oxana Köhler -
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
LK

von L. K. am 23.05.2017 um 14:44 Uhr

Schadensersatz
Zivilrecht
Eine erste Kontaktaufnahme und die Terminvereinbarung verliefen zeitnah und problemlos.
Die Beratung von Frau Köhler war fachlich auf mein Anliegen abgestimmt und zeigte mehrere klar formulierte Handlungsoptionen. Frau Köhler übernahm mein Mandat und hat mich zu jedem Zeitpunkt über neue Geschehnisse informiert und Rücksprache über weitere Schritte gehalten. So dass auch ich, als ein Laie, immer einen sehr guten Überblick über den Verlauf und Stand der Rechtssache hatte. Der Ausgang des Verfahrens war mehr als positiv und lässt auf die enorme fachliche Kompetenz von Frau Köhler schließen.

Ich kann Frau Köhler als Rechtanwältin ausdrücklich weiterempfehlen.
Besten Dank für Ihre freundliche und ausführliche Bewertung!
Ich freue mich sehr, Ihren Anspüchen gerecht geworden zu sein.

Geren stehe ich Ihnen auch zukünftig bei Rechtsangelegenheiten zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Oxana Köhler
- Fachanwältin für Arbeitsrecht -
- Fachanwältin für Strafrecht -
JA

von J. A. am 28.02.2017 um 14:37 Uhr

Jobcenter
Allgemeine Rechtsberatung
Vielen lieben Dank für Ihr Engagement und die super Beratung!
Ich kann Frau Köhler nur weiter Empfehlen.
Besten Dank für Ihre Bewertung. Oxana Köhler, Fachanwältin für Arbeitsrecht
MP

von M. P. am 06.02.2017 um 08:57 Uhr

Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Sehr gute Anwältin. Kompetent, zuverlässig, meine Interessen wurden zur vollsten Zufriedenheit vertreten.
Ich kann sie weiter empfehlen.
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung!
Gerne stehe ich Ihnen bei Bedarf in Rechtsfragen wieder zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus Kassel
Oxana Köhler, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
NA

von N. A. am 14.12.2016 um 09:53 Uhr

Erst-Kontakt für 300,00 EUR?
Zivilrecht
Ich kontaktierte die Sozietät von Frau RA Köhler erstmalig und bat um einen direkten telefonischen Kontakt. Eine Mitarbeiterin fragte nach dem Thema und ich sagte, dass es um einen Anspruch aus dem Opferentschädigungsgesetz für eine Mitarbeiterin geht. Nach Rücksprache mit Frau Köhler antwortete die Mitarbeiterin, dass ein Termin vereinbart werden könnte, aber zum Ersttermin müsste ich 300,00 EUR mitbringen, da es sich um Strafrecht handele. Ich verzichtete, weil ich das für eine Unverschämtheit hielt!
Kurz darauf rief ich nochmals an, weil es sich nicht um Strafrecht sondern um einen zivilen Anspruch handelt und eine weitere Mitarbeiterin bestätigte, dass auch im Zivilrecht die Aussage bezüglich eines Kostenvorschlusses von 300,00 EUR Bestand hätte. Ich intervierte, da ich nicht für mich anrufe sondern für eine Mitarbeiterin, die höchstwahrscheinlich auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, aber das änderte auch nichts.

Ich meine, dass das ein mieser Stil ist!
Sehr geehrter Albrecht,
ich bedauere, dass die Kontakaufnahme nicht Ihren Vorstellungen entsprach.
Es ist richtig, dass unser Sekretariat die Anweisung hat, die Motivation eines Anrufes kurz zu erfragen und darauf hinzuweisen, dass ich meine Tätigkeit - insbesondere in Strafsachen - in der Regel erst nach Zahlung eines Vorschusses entfalte. Die offene Kommunikation von Kosten halte ich für außerordentlichen wichtig! Das Opferrecht ist im Strafrecht, aber auch beispielsweise im Sozialrecht (OEG) anzusiedeln, aus diesem Grunde sind Sie auf die möglichen Kosten hingewiesen worden. Im Falle einer Hilfebedürftigkeit hätte selbstverständlich die Vorlage eines Beratungshilfescheines geüngt. Mit freundlichen Grüßen - Köhler, Rechtsanwältin -