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Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht Patrick M. Buchmann

Kisslinger-Popp & Partner PartG mbB Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei
Kisslinger-Popp & Partner PartG mbB Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei

Fachanwalt für

  • Steuerrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Wir beraten Sie gerne bundesweit und stehen Ihnen auch via Microsoft Teams zur Verfügung. Ein Erstgespräch zum Kennenlernen von ca. 20 – 30 Minuten ist hierbei kostenfrei.
Über 8 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2016 und über 8 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
SF
von S. F. am 22.11.2023 um 18:46 Uhr
Sehr kompetent, kundenorientierte und ganzheitliche Beratung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

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Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Diplom-Betriebswirt berate ich Privatpersonen und mittelständische Unternehmen in nahezu allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Sind spezielle steuerliche Aspekte zu beachten oder steuerlich optimierte Gestaltungen zu konzipieren, binden wir Steuerberater unserer Kanzlei in die Mandatsbearbeitung ein.

Bei Interesse kontaktieren Sie unsere Kanzlei über das anwalt.de-Profil oder rufen Sie uns einfach direkt an. Kommen Sie für Ihre persönlichen Beratung in unsere Kanzlei in München.

Informieren Sie sich näher über die Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Berater:


Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Im Wirtschaftsrecht beraten wir Unternehmen aller Rechtsformen (GmbH, AG, GmbH & Co.KG, OHG, KG, stille Gesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, Partnerschaftsgesellschaften, Stiftungen) auf dem Gebiet des deutschen wie internationalen Handels- und Gesellschaftsrechts unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Anforderungen und steuerrechtlicher Vorgaben. Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Aufgabenstellungen:

  • Gründung von Unternehmen
  • Gesellschaftsverträge für alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen
  • (Grenzüberschreitende) Umwandlung von Unternehmen durch Verschmelzung (Fusion), Spaltung und Formwechsel
  • Dienstverträge von Geschäftsführern und Vorständen
  • Verträge über stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen
  • Beratung und Vertretung von Gesellschaftern bei Streitigkeiten mit anderen Gesellschaftern – gerichtlich wie außergerichtlich
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen vor Gericht
  • Aktionärsvereinbarungen, Poolvereinbarungen und Investorenverträge
  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
  • Trennung von Gesellschafterstämmen insbesondere in Familiengesellschaften (außergerichtlich, gerichtlich)
  • Wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Unternehmen und Verbände
  • Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern)
  • Prüfung von D&O – Versicherungsverträgen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung speziell für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte)
  • Beratung von Geschäftsleitern in der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens (Stadium der Vor-Insolvenz)
  • Verträge über die Einrichtung von Cash-Pool-Systemen
  • Mergers & Acquisitions: Wenn ein mittelständisches Unternehmen durch Akquisition und Zusammenschlüsse wachsen soll, eine Gesellschaft oder Unternehmensgruppe umzustrukturieren ist oder ein Unternehmensverkauf ansteht, setzen wir unsere langjährigen juristischen, betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Kompetenzen gezielt ein:
    • Optimierung nationaler und internationaler Unternehmensstrukturen
    • Beratung in allen Geschäftsführungs- bzw. Vorstandsangelegenheiten
    • Verhandlung, Abschluss und Beendigung von Dienst- und sonstigen Verträgen
    • Vertretung in allen Fragen der Organhaftung
    • Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen
  • Due-Diligence und Unternehmensbewertung
  • Sanierung mittelständischer Unternehmen
  • Asset Protection: Schutz des Privatvermögens des Unternehmers, Vorstands, Geschäftsführers oder Aufsichtsrats vor einem Haftungszugriff


Steuerrecht und steuerliche Gestaltungen

Im Steuerrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in rechtsförmlichen Verfahren vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten.

Jede Gestaltung bedarf sowohl der Beachtung zivil- und steuerrechtlicher als auch wirtschaftlicher Vorgaben. Jede Änderung persönlicher und geschäftlicher Verhältnisse kann Gegenstand einer Besteuerung werden. Selbst das Beibehalten des Status quo kann – etwa bei Änderung des Steuerrechts oder der privaten Situation – steuerlich nachteilig sein. In diesen Fällen ist eine steuerliche Gestaltung erforderlich. Vermögensübertragungen in der Familie und an Dritte sind weitere typische Anlässe für unsere Gestaltungsberatung. Die gestaltende Beratung bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit:

  • Testamentsgestaltung für Unternehmer und Privatpersonen
  • Erbverträgen für Unternehmer und Privatpersonen
  • Eheverträgen für Unternehmer und Privatpersonen
  • Umgestaltung von Unternehmensgruppen
  • Gründung von Unternehmen und Stiftungen
  • Kauf- und Verkauf von Unternehmen (M&A)
  • Begründung von Beteiligungen aller Art
  • Neuordnung des Immobilienbesitzes (Estate Planning)
  • Schenkungen privater und betrieblicher Vermögensgegenstände

Hierzu gehören auch die strategische Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung unserer Mandanten und die Beratung im Zusammenhang mit Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen. Besondere Expertise haben wir bei international verortetem Familienvermögen.


Erbrecht & Schenkungen

Wir sind Experten auf den Gebieten des Erbschaft- und des Schenkungsteuerrechts. Die rechtliche Beratung und steuerliche Gestaltungen und Optimierungen stehen bei uns im Fokus:

  • Unternehmensnachfolge: Wir beraten den Unternehmensinhaber oder seinen Nachfolger darin, wie sich angesichts seiner individuellen Vermögens- und Familiensituation die Unternehmensnachfolge rechtssicher, steuerlich optimiert, kostengünstig und effektiv umsetzen lässt.
    Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen der Unternehmensnachfolge, vom ersten Brainstorming über die konkrete Planung und Konzeption bis hin zur Umsetzung der Übergabe des Unternehmens an den Nachfolger.
  • Nachlassabwicklung: Im Bereich der Nachlassabwicklung arbeiten sich unsere Berater in das Leben des Erblassers in rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht ein. Wir beraten die Erben bei der rechtlichen sowie steuerlichen Aufarbeitung und Abwicklung des Nachlasses. In einer schwierigen Lebensphase bieten wir Unterstützung, z.B. gegenüber Banken, Finanzämtern, ehemaligen Gläubigern und dem Nachlassgericht. Wir helfen bei der Abwicklung aller Formalitäten und unterstützen Erben oder Miterben bei allen notwendigen Entscheidungen.
  • Nachfolgeplanung (Estate Planning): Wir stellen sicher, dass das Vermögen unserer Mandanten nach deren Wünschen zu Lebzeiten und von Todes wegen weitergegeben wird. Zum Beispiel, wenn diese für den Ehepartner vorsorgen und dabei erbrechtliche Aspekte berücksichtigen wollen. Oder den Kindern Eigentum übertragen möchten, ohne auf Mitspracherechte zu verzichten. Wir gestalten Testamente sowie Erb- und Eheverträge für den betrieblichen und privaten Bereich. Dabei haben wir auch immer das Ertrag- und Erbschaftsteuerrecht im Blick. Unter dem Gesichtspunkt der Streitprävention empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Einbindung der Nachfolger. Dazu gehören z.B. Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
  • Stiftungsberatung
  • Testamentsvollstreckung: Als zertifizierter Testamentsvollstrecker erhalten Sie von uns professionelle Hilfe und werden vor langwierigen Streitigkeiten bewahrt. Wir übernehmen die Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen, die professionelle Verwaltung und die Aufteilung des Nachlasses. Für uns zählt der Wille unserer Mandanten, und wir setzen diesen stellvertretend nach dem Ableben um.


Fachanwalt für Steuerrecht Patrick M. Buchmann ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

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