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Bewertungen

CS

von C. S. am 19.08.2015 um 14:35 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Die kompetenten Anwälte der KRESKEN & KOLL. Anwaltskanzlei haben mir durch ausgezeichnete Beratungen sehr weiter geholfen. Man hat sich viel Zeit genommen, um alle Unklarheiten auf den Rechtsgebieten zu beseitigen.
Es bestand von Anfang an eine solide Vertrauensbasis, die essentiell für eine gute Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt ist.
Im Großen und Ganzen kann ist die Anwaltskanzlei KRESKEN & KOLL. nur weiter zu empfehlen.
Vielen Dank für das Feedback! Das hören wir gerne!
Wir stehen in allen Fragen rund um Auto und Verkehr, und speziell auch in der Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit mit unseren Kanzleistandorten in Hüllhorst, Lübbecke, aber auch im gesamten Kreis Minden-Lübbecke stets bereit.
Wir regen an, fachanwaltlichen Rat möglichst rasch einzuholen, um insbesondere verhängnisvolle Fehler durch unbedachte Äußerungen etc. zu vermeiden.
Dann kann gemeinsam mit dem Mandanten das Verteidigungsziel abgestimmt werden.
Ist dann am Ende der Mandant zufrieden - so sind wir es auch.
Peter Kresken
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
PS: In unseren Büros in Hüllhorst und Lübbecke
bearbeiten wir nicht nur strafrechtliche Mandante
LM

von L. M. am 07.07.2015 um 09:30 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Super anwalt !
Könnte nun sagen: "super Mandant" - im Ernst: Vielen Dank für das Kompliment!
Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich gerne zur Verfügung. Gerade im Bereich des Strafrechts sollte bereits frühzeitig Rat von spezialisiertem Rechtsanwalt eingeholt werden. Es zeigt sich doch immer wieder, dass durch fehlende Informationen sehr früh Fehler gemacht werden können, die später evtl. nicht mehr korrigiert werden können.
Also: Wenn gegen Sie der Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erhoben wird, regen wir unbedingt Einholung fachanwaltlicher Unterstützung an. Bis dahin sollte der Beschuldigte / Betroffene
zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.
Wenn dann am Ende die schwierige Lage mit einer erfolgreichen Erledigung aufgelöst werden kann, erfreut dies umso mehr!
Peter Kresken
LS

von L. S. am 19.06.2015 um 14:19 Uhr

Unfallschadenregelung mit der gegnerischen Versicherung
Verkehrsrecht
Der Fall wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit abgewickelt.
Wichtig hierbei war/ist, dass nach einem Telefongespräch die weitere Kommunikation per mail erfolgte (und das klappte besser, als ich erwartete).
Vielen Dank für die freundliche Bewertung.
Sehr gerne haben wir Ihre Ansprüche aus dem Verkehrsunfall vollständig durchgesetzt. Wir begrüßen auch die zunehmende Bereitschaft der Mandantschaft, die Möglichkeit der elektronischen Informationsübermittlung anzunehmen und so die zügige Abwicklung zusätzlich zu befördern.
Gerne stehen wir bei einem Unfall oder einer Bußgeldsache in Lübbecke, Hüllhorst und Umgebung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus Hüllhorst
Peter Kresken,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht,
Rechtsanwälte Kresken & Koll., Kanzleistandorte in Hüllhorst und Lübbecke
JN

von J. N. am 05.01.2015 um 10:51 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Tolle Zusammenarbeit, Zuverlässigkeit, zu jeder Zeit ein offenes Ohr,hohe Kompetenz, Einfühlungsvermögen!
Weiter so!!
Wir danken für die positive Rückmeldung!
Für uns ist es selbstverständlich, die Belange und Interessen der Mandanten in den Vordergrund zu stellen und daran die weitere Tätigkeit auszurichten. Wenn es dann am Ende gelingt, den Forderungen Geltung zu verschaffen und der Mandant "zufrieden nach Hause geht" so freut es uns umso mehr.
Gerade zu schwierigen Fragen rund um Auto und Verkehr stehen wir gerne bereit und raten wir, möglichst zügig anwaltliche Hilfe durch Fachanwalt in Anspruch zu nehmen, um eine Verkürzung der Ansprüche zu vermeiden.
PS: als Geschädigter eines Verkehrsunfalles gehört der "Anwalt zum Schaden", d. h. der ersatzpflichtige Verursacher ist auch zum Ersatz der RA-Kosten verpflichtet.
Peter Kresken
RA und FA Strafrecht und FA Verkehrsrecht
Kanzlei Lübbecke und Hüllhorst