- Fachanwalt für Strafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Über mich
Sie sind Beschuldigter einer Straftat, sollen als Beschuldigter vernommen werden oder wurden gar fest- bzw. in Untersuchungshaft genommen? Sie haben eine Anklageschrift zugestellt erhalten?
Oder Sie wurden Opfer einer Straftat und suchen nun tatkräftige Unterstützung in der Nebenklage?
Im Strafrecht ist es wichtig, schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen. Abwarten ist im Regelfall die falsche Weichenstellung; schon ab der ersten Minute bestehen Möglichkeiten, das Verfahren im Sinne des Mandanten entscheidend mitzugestalten.
Herr Rechtsanwalt Philipp Mohrschulz
Fachanwalt für Strafrecht
Strafrecht & Ordnungswidrigkeitenrecht
Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren etwa der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung oder des Zolls. Ihre Wohnung wurde durchsucht und persönliche Gegenstände beschlagnahmt? Sie oder ein Verwandter befinden sich in Untersuchungshaft oder Unterbringung und müssen sich schon bald vor dem Strafgericht verantworten? Oder Sie haben einen Bußgeldbescheid zugestellt erhalten?
Seit dem Jahre 2003 bin ich zugleich Fachanwalt für Strafrecht. Ich unterstütze Sie mit langjähriger Erfahrung und ständig aktualisierten Rechtskenntnissen tatkräftig in allen Lagen des Verfahrens. Sie wenden sich gerne mit Anliegen aus sämtlichen Bereichen des Strafrechts - etwa Gewalt- und Sexualdelikte, Eigentumsdelikte, Betäubungsmittelverfahren, Jugendstrafsachen, aber auch Kapitaldelikten - nach hierher.
Zunächst werden die Situation erfasst und ggf. dringliche erste Schritte besprochen und eingeleitet, beispielsweise die Ermittlungsakte erholt; gemeinsam mit dem Mandanten gilt es sodann, die bestmögliche Strategie für die Verteidigung im Verfahren zu erarbeiten.
Dringend empfehle ich, zum frühestmöglichen Zeitpunkt anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Fehler zu Beginn, etwa eine undurchdachte erste Beschuldigtenaussage, können später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden.
Sprechen Sie mich einfach an - gerne berate ich Sie im persönlichen Gespräch!
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzlei befindet sich am Marktplatz 7 in Biberach an der Riß, gegenüber dem Rathaus, und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in nur wenigen Gehminuten von der Bushaltestelle Marktplatz (alle Linien) erreichbar. Sie parken in der "Tiefgarage Museum" die erste Stunde gratis und erreichen uns von dort in ebenso wenigen Gehminuten.
Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil! Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
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Vielen lieben Dank RA Mohrschulz!
Gruß Arthur
Kontaktdaten von Philipp Mohrschulz
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Staat der Berufsverleihung ist die Bundesrepublik Deutschland
Die berufsrechtlichen Vorschriften sind nachzulesen jeweils in aktueller Fassung unter:
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Angaben nach Telemediengesetz (TMG) und Dienstleistungs- Informationspflichten- Verordnung (DL-InfoV):
A) Hinweise und Informationen nach dem Telemediengesetz (TMG):
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2. Berufliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) Fachanwaltsordnung (FAO)
abrufbar jeweils unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/
3. Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE198408950
4. Steueridentifikationsnummer: 54243/45508 Finanzamt Biberach/Riss
B) Weitere Informationen nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):
1. Name, Anschrift und räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin mit einer Versicherungssumme bis zu EUR 500.000,00 je Einzelfall.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
2. Zentrale Schlichtungsstelle – Alternative bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer:
a) Bei der BRAK ist eine zentrale Schlichtungsstelle eingerichtet, die bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten vermittelt und damit die bereits bei den regionalen Rechtsanwaltskammern angesiedelten Schlichtungsmöglichkeiten ergänzen.
Kontaktadresse für weitere Informationen:
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 17, D-10179 Berlin
Tel. 030/2844417-0, Fax 030/2844417-12, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
(Weitere Informationen auch unter http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/)
Alternativ steht eine Schlichtung bei der zuständigen örtlichen Rechtsanwaltskammer zur Verfügung; Kontaktadresse für weitere Informationen:
Rechtsanwaltskammer Tübingen, Christophstraße 30, 72072 Tübingen
Telefon: 07071/99010-30 / info@rak-tuebingen.de / www.rak-tuebingen.de
Schließlich hält auch die Europäische Union eine Schlichtungsmöglichkeit bereit; näheres hierzu unter
https://webgate.ec.europa.eu/odr
Zur Vermeidung jedweder Streitigkeit bitte ich aber zuvorderst um direkte Kontaktaufnahme mit meiner Kanzlei. Viele Fragen und Missverständnisse lassen sich unmittelbar klären.
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