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Rechtsanwalt

Pierre Donath-Franke

Gründlich ist effizient!

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Versicherungsrecht
  • Medizinrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Über 26 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1998 und über 26 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
CC
von C. C. am 08.01.2024 um 13:49 Uhr
kompetente und professionelle Vetretung
Erbrecht

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Rechtsanwälte Donath-Franke – Corona? Wir bieten auch online-Besprechungen an!


Bitte unterrichten Sie sich über meine Kanzlei und meinen Werdegang auch gerne auf unserem Kanzleiprofil oder auf unserer Homepage www.donath-franke.com.


Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht / Insolvenz

Ihnen wird in wirtschaftlichen Bereichen, ein Rechtsverstoß zur Last gelegt? Ich helfe Ihnen, egal ob im Zivilrecht, Strafrecht oder bei Bußgeld.

Ich verteidige Sie gegen die diversen Vorwürfe von Wirtschaftsstraftaten bspw. Insolvenzverschleppung, Bankrott, Untreue, Betrug oder Veruntreuung von Arbeitnehmerentgelten (Sozialversicherungsbeiträge) und Steuerhinterziehung.

Natürlich verteidige ich auch in Bußgeldverfahren, bspw. im Bereich AEntG, Mindestlohn, AO usw.

Ob beispielsweise Ansprüche des Insolvenzverwalters aus Anfechtung oder Geschäftsführerhaftung oder Forderungen der Sozialversicherungsträger insbesondere Krankenversicherung wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge, auch zivilrechtlich finden Sie in mir einen Anwalt, der die Rechtslage kennt und weiß, wie man Ansprüche effektiv abwehrt, oder, falls die Sachlage das nicht (vollständig) zulässt, immer noch ein optimales Ergebnis erzielt.


Verkehrsrecht                               

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (DAV) bin ich sowohl auf den Gebieten des zivilen Verkehrsrechts, zBsp. bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen oder im Zusammenhang mit Kaufverträgen über ein Auto (Autokauf), des Verwaltungsrechts (insbesondere Entzug der Fahrerlaubnis, MPU) und auch als Verteidiger tätig. 

Sie können sich vertrauensvoll an mich wenden, wenn es um die Abwehr verhängter Sanktionen (Fahrverbot, Entzug des Führerscheins, Geldstrafe, Bußgeld) geht, sowohl bei Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsübertretung, Benutzung elektronischer Geräte, Abstand usw.) als auch in Strafsachen (Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung  oder Tötung, Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr usw.).

Ich arbeite mit versierten Sachverständigen zusammen, die Verkehrsmessungen (Blitzer, Abstandsmessung, Atemalkoholtest) überprüfen. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall achte ich auf die vollständige Erfassung und Erfüllung aller ihrer Ansprüche (beispielsweise Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abstellkosten und natürlich auch die Ansprüche aus dem Personenschaden wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten). 

Ich sorge dafür, dass Ihre Beschwerden umfassend geschildert und dementsprechend angemessen entschädigt werden (Schmerzensgeld). Bei Personenschäden kann ich zusätzlich meine Erfahrungen aus dem Arzthaftungsrecht einbringen. 

Weitere Vorteile ergeben  sich dadurch, dass ich auch im Versicherungsrecht tätig bin und dadurch Möglichkeiten sehe, die nicht jeder Anwalt kennt.


Medizinrecht/Arzthaftungsrecht

Sie sind Opfer eines „Kunstfehlers“ geworden? Ich bin ausschließlich als Rechtsanwalt für Patienten tätig. Die emotionale und soziale Kompetenz, welche Ihre Situation erfordert, dürfen Sie bei mir unbedingt voraussetzen. Mit jahrelanger Erfahrung gehe ich der Frage nach, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und wie die Ansprüche hieraus erfolgreich durchzusetzen sind. Ich weiß um die Möglichkeiten kostenlose medizinische Gutachten zu erlangen. 

Ich verfüge über ausgeprägte Erfahrung bei der Geltendmachung der Ansprüche, die sich aufgrund des Personenschadens ergeben. Dementsprechend versiert mache ich Ansprüche auf Schmerzensgeld, Ersatz des Haushaltsführungsschadens, Verdienstausfall (Lohn, Gewinnausfall, Umsatzrückgang) und natürlich den Anspruch auf Ersatz Ihrer Heilbehandlungskosten, soweit Sie diese selbst tragen mussten, geltend.  

Sollte bei ihrem Kind ein Geburtsschaden (Behinderung des Kindes infolge eines Behandlungsfehlers im Zusammenhang mit der Geburt) vorliegen, können Sie sich ebenso an mich wenden. 

Auch in tragischen Fällen des Versterbens aufgrund des Behandlungsfehlers bin ich erfahren. Die schwierige Ermittlung und Berechnung von Unterhaltsschäden beherrsche ich uneingeschränkt

Auch Ansprüche in Pflegefällen fallen in mein Tätigkeitsgebiet.


Erbrecht 

Wenn Sie beabsichtigen, eine letztwillige Verfügung (Testament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament oder Erbvertrag) zu errichten, berate ich individuell. Sie erhalten ein maßgeschneidertes Konzept, dem eine ausführliche Erörterung Ihrer Wünsche und der Lösungsmöglichkeiten (beispielsweise Pflichtteil, Wiederverheiratung, Berliner Testament, Vor- und Nacherbschaft, die Einsetzung von Ersatzerben, die Voraussetzungen der Erbunwürdigkeit, des Erbverzichts und des Erbschaftskaufs, Testamentsvollstreckung usw.) vorausgeht.

Nach dem Erbfall unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Erwähnt seien beispielhaft Erbauseinandersetzung, Auskunftsansprüche, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung oder benachteiligende Schenkungen. 

Ich helfe Ihnen Auskünfte sachgerecht zu erteilen und Nachlassverzeichnisse aufzustellen. 

Umgekehrt prüfe ich für Sie selbstverständlich auch ob die vorliegenden Auskünfte korrekt und vollständig sind und inwieweit weitergehende Auskunft, ggfls. eidesstattliche Versicherung verlangt werden sollte.


Versicherungsrecht

Ich widme mich ausschließlich der Beratung und Vertretung der Versicherungsnehmer und  bin daher unabhängig von der Versicherungswirtschaft. Engagiert setze ich Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag durch. 

Der Sachverhalt wird ausführlich aufgeklärt und auf Basis Ihrer Police eine überzeugende Argumentation für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erarbeitet. Auf diese Weise gelingt es, Ihre Erfolgsaussichten effektiv zu erhöhen, unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche aus der Krankenversicherung, der Unfallversicherung (Invalidität, Rente), wegen Berufsunfähigkeit, aus der Hausratsversicherung, der Gebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, Leitungswasser), der Haftpflichtversicherung, der Kaskoversicherung, der Lebensversicherung, der Reiserücktrittsversicherung oder aus anderen Versicherungszweigen handelt. 

Selbstverständlich verteidige ich Sie auch gegen ungerechtfertigte Beitragsforderungen.


Baurecht und Architektenrecht

Ich bin sowohl im öffentlichen Baurecht (Baugenehmigung, Abrissverfügung, Bauvorbescheid, Nutzungsgenehmigung, Nutzungsuntersagung), im Vergaberecht (öffentliche Ausschreibungen) als auch im privaten Baurecht tätig. 

Ich befasse mich u.a. mit Vergütung, Nachträgen, Abnahme, Mängeln, Bauhandwerkersicherheit, Bürgschaft, Bauhandwerkersicherungshypothek, Vormerkung und einstweiliger Verfügung. VOB/A, VOB/B und VOB/C (DIN ATV 18299 ff.) sind mir selbstverständlich geläufig. 

Es bereitet mir keine Schwierigkeit auch komplexe technische Sachverhalte zügig und vollständig zu erfassen und hierauf aufbauend eine durchschlagende Strategie und Argumentation zu erarbeiten.


Pierre Donath-Franke ist gelistet in Rechtsanwälte Zwickau und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)

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