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Sehr gut
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Bewertungen

AH

von A. H. am 26.11.2018 um 20:11 Uhr

Sehr gute Arbeit und sehr zu empfehlen
Verkehrsrecht
Herr Weigand war immer gut zu erreichen und hat sich gleich der Sache angenommen.
WR

von W. R. am 18.05.2018 um 09:00 Uhr

Probleme mit Versicherung nach Verkehrsunfall
Allgemeine Rechtsberatung
Hr. RAW Weigang wurde mir als sehr kompetenter Anwalt empfohlen. Mein Kontakt beschränkte sich auf telefonische Beratung. Er war sofort persönlich am Telefon und beriet mich sehr ausführlich, ohne gleich "die Hand aufzuhalten". Was absolut nicht die Regel ist. Da kenne ich andere Kollegen von ihm. Ich kann Hr. Weigand auf jeden Fall weiterempfehlen :-)
HK

von H. K. am 02.04.2018 um 12:52 Uhr

Bußgeldverfahren
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ich kam auf Empfehlung zu Herrn Weigand. Er hat sich sofort bei mir gemeldet, sich gekümmert und alle Schritte mit mir durchgesprochen und erläutert. Ich war sehr zufrieden mit seiner Arbeit und kann ihn nur weiter empfehlen.

von H.K. am 02. April 2018
Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für die positive Bewertung!

Es freut mich, dass ich Ihnen auch in dieser Bußgeldangelegenheit (Abstandsverstoß) behilflich gewesen sein konnte, nachdem ich ja bereits in der Vergangenheit in 3 weiteren Bußgeldverfahren (u. a. wegen Geschwindigkeitsverstößen) erfolgreich für Sie aktiv gewesen bin. Wir konnten sowohl das drohende Fahrverbot als auch die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister abwenden. Besser hätte es nicht laufen können!

Sollten Sie in Zukunft erneut mit einem Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß konfrontiert werden, stehe ich Ihnen natürlich gerne wieder anwaltlich zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Weigand wünscht Ihnen alles Gute und verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Pierre Weigand
Rechtsanwalt
RW

von R. W. am 15.03.2018 um 22:25 Uhr

Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung nach Auffahrunfall
Verkehrsrecht
Nach einem Auffahrunfall habe ich mich an Herrn Weigand gewendet, nachdem eine fahrlässige Körperverletzung im Raum stand.

Vorweg muss ich sagen: Vielen Dank für diese sehr professionelle, einfache und auch schnelle Betreuung.

Rückmeldungen und Betreuung waren sehr schnell, umfangreich und professionell. Ich konnte dabei immer folgen und Herr Weigand ist dabei auch immer auf meine individuellen Sorgen und Probleme eingegangen. Insgesamt ein wirklich sehr gutes Vorgehen, was die Zeit zur Einstellung des Verfahrens sehr gut überbrückt hat, da ich immer nachvollziehen konnte wie es aktuell steht.
Sehr positiv ist auch die Arbeitsweise, die komplett digital erfolgt und jederzeit einen schnellen Überblick ermöglicht.

Nachdem ich eine kurze Nachricht geschrieben hatte, erfolgte schon am nächsten Morgen der Rückruf und ich bekam eine unverbindliche Erstberatung am Telefon. Diese war allerdings schon so offen gehalten, dass ich direkt Vertrauen aufgefasst habe. Nach der Beauftragung trafen wir uns direkt besprachen den Fall und das weitere vorgehen. Herr Weigand hat mir dabei bis zur Einstellung immer wieder den aktuellen Zwischenstand gegeben. Hierdurch hatte ich durchweg das Gefühl gut aufgehoben zu sein und nicht nur eine Nummer im System.

Kurz gesagt: Eine klare Weiterempfehlung für jeden, der einen vertrauensvollen Rechtsbeistand benötigt, der wirklich individuell und persönlich für seine Mandanten da ist!
Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für die positive Bewertung!

Es freut mich, dass Sie mit meiner Arbeit zufrieden waren. Noch mehr freut es mich natürlich, dass wir das gegen Sie geführte Strafverfahren komplett eingestellt bekommen haben.

Sollten Sie in Zukunft erneut anwaltliche Unterstützung im Bereich des Strafrechts oder Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts benötigen, können Sie sich gerne jederzeit wieder an mich wenden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Weigand wünscht Ihnen für die Zukunft alles Gute und verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Pierre Weigand
Rechtsanwalt
LS

von L. S. am 01.02.2018 um 23:36 Uhr

Straßenverkehrsgefährdung
Verkehrsrecht
Wir kamen zu Herrn Weigand, nachdem bereits ein Strafbefehl eingetroffen war. Einen Termin bekamen wir sehr schnell. Jeder Schritt wurde mit uns besprochen und für uns als Laien sehr verständlich erklärt.

Anfangs wollte ich eine Verhandlung vermeiden, zu der es dann nach reiflicher Überlegung und umfassender Absprache über alle Möglichkeiten doch kam. Herr Weigand hatte sehr viel Verständnis und Geduld für mich und reiste für diese Verhandlung sogar über 300 km mit dem Zug an. Dazu kam es noch zu einem Ergebnis, das wir uns besser nicht hätten wünschen können.

Abschließend möchte ich sagen, dass Herr Weigand in meinen Augen ein überaus engagierter und freundlicher Anwalt ist, der für meinen Fall keine Mühe gescheut und das bestmögliche Ergebnis erzielt hat. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und werde mich in Zukunft (sollte es von Nöten sein) sofort wieder an ihn wenden.
Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für die positive Bewertung und netten Worte!

Der weite Weg zum Gericht hat sich definitiv gelohnt. Wir konnten den Strafbefehl, wo Ihnen der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c StGB vorgeworfen wurde, erfolgreich abwehren.

Das gegen Sie geführte Strafverfahen wurde komplett eingestellt!

Es freut mich wirklich sehr, dass ich Ihnen in dieser strafrechtlichen Angelegenheit behilflich sein konnte.

Sollten Sie in Zukunft erneut anwaltliche Unterstützung im Bereich des Strafrechts oder Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts benötigen, können Sie sich gerne jederzeit wieder an mich wenden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Weigand wünscht Ihnen alles Gute und verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Pierre Weigand
Rechtsanwalt
MB

von M. B. am 15.01.2018 um 17:10 Uhr

Abwicklung Unfallschaden mit gegnerischer Versicherung
Verkehrsrecht
Perfekt , schnell und zuverlässig zu 100% empfehlenswert !!!
NP

von N. P. am 26.11.2017 um 11:13 Uhr

Autounfall
Verkehrsrecht
Wir sind sehr glücklich Herr Weigand als Anwalt gehabt zu haben.
Wir wurden hervorragend betreut und alle unsere Forderungen wurden von ihm, in kürzester Zeit, erfolgreich durchgesetzt.
Sollten wir jemals wieder einen Anwalt für Verkehrsrecht benötigen ist Er und seine Kanzlei die erste und beste Wahl.
Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für die positive Bewertung!

Es freut mich, dass ich Ihnen in dieser verkehsrechtlichen Angelegenheit behilflich gewesen sein konnte.

Sollten Sie in Zukunft erneut anwaltliche Unterstützung im Bereich des Verkehrsrechts benötigen, stehe ich Ihnen gerne wieder zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Weigand wünscht Ihnen alles Gute und verbleibt

mit freundlichen Grüßen aus Darmstadt

Pierre Weigand
Rechtsanwalt
MG

von M. G. am 09.11.2017 um 14:34 Uhr

Sehr gute Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
5 Sterne für diesen sehr Kompetenten Anwalt ,der nie aufgibt und hilft wo er kann .Ich diesen Anwalt nur weiter empfehlen echt Spitzenklasse
Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für die freundliche Bewertung.

Ihr Fall war ein Paradebeispiel dafür, dass man einen Bußgeldbescheid, der aufgrund einer vorgeworfenen Verkehrsordnungswidirigkeit erlassen wurde, nicht einfach so hinnehmen sollte. Wir haben im Rahmen der Auswertung der Ermittlungsakte Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung feststellen können, weshalb das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie komplett eingestellt wurde!

Sollten Sie in Zukunft erneut wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Abstandsverstoßes oder einem Rotlichtverstoß anwaltliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne wieder zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Weigand wünscht Ihnen alles Gute und verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Pierre Weigand
Rechtsanwalt
MM

von M. M. am 03.06.2017 um 01:59 Uhr

Angebliche Fahrerflucht
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Weigand ist ein absolut empfehlenswerter und sehr kompetenter Jurist. Ich habe mich sehr gut beraten, sowie innerhalb des Ermittlungsverfahrens gegen mich, mehr als gut vertreten gefühlt. Das Verfahren wurde dank seiner fachlichen Kompetenz und lückenlosen Argumentation eingestellt.

Ein sehr empfehlenswerter Rechtsanwalt
Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für die freundliche Bewertung.

Es freut mich, dass ich Ihnen in dem strafrechtlichen Verfahren behilflich gewesen sein konnte. Wir haben es geschafft, dass die Ihnen vorgeworfene Fahrerflucht bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde!

Sollten Sie nochmals anwaltliche Unterstützung im Bereich des Strafrechts bzw. Verkehrsstrafrechts benötigen, stehe ich Ihnen gerne wieder zur Verfügung!

Die Rechtsanwaltskanzlei Weigand wünscht Ihnen alles Gute und verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Pierre Weigand
Rechtsanwalt