Bewertungen von Prof. Dr. Birnbaum RA-GmbH
5
(124)
4
(3)
3
(0)
2
(0)
1
(0)
Bewertungen
FE
von F. E. am 26.02.2013 um 16:28 Uhr für Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum
Studienplatzklage
Schulrecht
JS
von J. S. am 25.02.2013 um 11:13 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte
Zulassung zum Hochschulstudium
Schulrecht
Direkte pragmatische Lösung. RA Verenkotte hat die Angelegenheit nicht verkompliziert, sondern im Gegenteil auf den Punkt gebracht und eine pragmatische Lösung vorgeschlagen.
CL
von C. L. am 22.01.2013 um 17:53 Uhr für Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum
Studienplatzklage in höheres Fachsemester.
Schulrecht
Das war gut: Sehr nette und gute Beratung, man fühlt sich top aufgehoben. Frau Dr. Franzen hat sich viel Zeit für alle Fragen genommen; Klage recht schnell erfolgreich.
Das war nicht so gut: Als jur. Laie verliert man schnell den Überblick, wie sich die einzelnen Kosten zusammenstellen.
Das war nicht so gut: Als jur. Laie verliert man schnell den Überblick, wie sich die einzelnen Kosten zusammenstellen.
HL
von H. L. am 26.11.2012 um 14:33 Uhr für Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum
Habe eine Prüfung endgültig nicht bestanden. Schnell und unkompliziert einen neuen Versuch bekommen.
Verwaltungsrecht
Das war gut: persönliche Betreuung, ich konnte immer anrufen
Das war nicht so gut: keine Zweigstellen außerhalb von NRW - das wäre praktisch, aber so telefoniert man dann eben öfters.
Das war nicht so gut: keine Zweigstellen außerhalb von NRW - das wäre praktisch, aber so telefoniert man dann eben öfters.
KQ
von K. Q. am 24.10.2012 um 09:23 Uhr für Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum
Eingliederung in ein höheres Semester
Schulrecht
kurz und bündig, aber sehr informativ
KH
von K. H. am 10.09.2012 um 22:26 Uhr für Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum
Studienplatzklage
Verwaltungsrecht
Frau Franzen und Herr Birnbaum waren jederzeit persönlich erreichbar und haben mir permanent beratend zur Seite gestanden. Dabei ist besonders zu erwähnen, dass die Beratung über das erwartete Maß hinaus erfolgte. Das Verhältnis war stets von einer persönlichen Note geprägt, so dass ich meine Belange in besten Händen wusste. Schlussendlich sei zu erwähnen, dass das eingeleitete Verfahren erfolgreich war.
FH
von F. H. am 19.08.2012 um 23:25 Uhr für Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum
Ablehnung an der Gesamtschule
Schulrecht
Engagement, Fachwissen und die äußerst konstruktive Kommunikation.