Rechtstipps von Rechtsanwalt Ole Jensen 1

Rechtsanwalt Ole Jensen
(15)21.05.2013 von Rechtsanwalt Ole Jensen
Verkehrsrecht

Der erste Anruf nach einem Unfall sollte grundsätzlich dem Verkehrsanwalt gelten, nicht der Versicherung. Der Sachverständige hilft durch seine Kenntnis in sämtlichen Haftungsfragen dabei,