Rechtstipps von Rechtsanwalt Ole Jensen 1

Der erste Anruf nach einem Unfall sollte grundsätzlich dem Verkehrsanwalt gelten, nicht der Versicherung. Der Sachverständige hilft durch seine Kenntnis in sämtlichen Haftungsfragen dabei,…
Der erste Anruf nach einem Unfall sollte grundsätzlich dem Verkehrsanwalt gelten, nicht der Versicherung. Der Sachverständige hilft durch seine Kenntnis in sämtlichen Haftungsfragen dabei,…