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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

RG

von R. G. am 08.10.2014 um 14:59 Uhr

Trunkenheitsfahrt, Fahrerlaubnisentzug
Verkehrsrecht
Effizient, realistisch, informativ und sehr freundlich. Setzt sich für seine Mandanten ein. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt. Empfehle ich sehr gern weiter.
ST

von S. T. am 11.09.2014 um 19:57 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
alles sehr gut gelaufen :)
VY

von V. Y. am 17.08.2014 um 23:24 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Einer der besten Anwälte in Hannover ! Empfehlenswert
EL

von E. L. am 01.08.2014 um 16:55 Uhr

Urheberrecht & Medienrecht
Urheberrecht & Medienrecht
Sehr gut und schnell, nur zu empfehlen.
HB

von H. B. am 22.07.2014 um 17:50 Uhr

IT-Recht
IT-Recht
Sehr gute und kompetente Beratung, er hat sich sehr für mich eingesetzt und mich immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Ich würde wieder zu Herrn Gutschalk gehen.
AK

von A. K. am 19.07.2014 um 16:44 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Sehr Hochkompetent und freundlich
Herr Rechtsanwalt Gutschalk empfehlenswert!
TH

von T. H. am 18.07.2014 um 20:02 Uhr

Mietrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Dieser Anwalt stellt hohe Ansprüche bei der Wahl seiner Mandanten. Es ist bekanntlich schwierig in einer Angelegenheit zwei Beratungsscheine vom Amtsgericht/Rechtspfleger zu bekommen. Nur aufgrund dieses Hinweises bekam ich von Herrn Gutschalk folgende Antwort, Zitat:
#########################
...im Übrigen leben Sie - nach Ihren eigenen Angaben - zumindest teilweise von Steuergeldern... Insoweit müssen Sie dann auch die Widrigkeiten ertragen... wenn
Beratungshilfe als Ausfluss des Sozialstaatsprinzips in Kauf nehmen... dann gehen Sie einer Arbeit nach,
welche Sie hinreichend mit Einkommen versorgt, so dass Sie :
a. Steuern zahlen können statt von anderer Bürger Steuern zu leben,
b. mit Ihren Steuern dazu beitragen dass mehr rechtskundige Rechtspfleger eingestellt werden können, die Beratungshilfescheine an die Bedürftigen austeilen...
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Daher aus meiner Sicht nicht zu empfehlen!
Gegenstand der Mandatsanfrage der Eheleute war ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters, d.h. die Vertretung im Rahmen eines gemeinschaftlichen Gestaltungrechts.
Die Regelungen zur Vertretung mehrerer Auftraggeber finden sich in § 7 Abs. 1 und 2 RVG. Die Berechnung der Erhöhung der Gebühr bei Vertretung mehrerer Auftraggeber ist in Nr. 1008 VV geregelt.
Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Beratungshilfeantrag zu stellen (§ 16 a Abs. 2 BORA). Hier hatte der Mandant erklärt ihm sei „der Tag versaut“ da er vor acht Uhr bei Gericht gewesen sei und dort bei sommerlichen Temperaturen mehrere Stunden auf einen Beratungshilfeschein gewartet habe. Folglich sage er dem bereits vereinbarten Termin ab und beauftrage einen anderen Anwalt.
Ein Mandat bestand nicht.
OP

von O. P. am 06.07.2014 um 14:41 Uhr

Markenrecht
Markenrecht
sehr zuvorkommend, schnelles handeln und wirkt sehr kompetent. top
MA

von M. A. am 29.06.2014 um 18:19 Uhr

IT- Rechtsberatung
IT-Recht
Super Beratung, schnelle Termin vergabe, ich hab mich gut aufgehoben gefühlt
KP

von K. P. am 26.05.2014 um 15:43 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Sehr gute Vorinformation im persönlichen Gespräch, sehr kompetente und zeitgemäße Abwicklung.