Bewertungen von Albrecht Scherrenbacher

4,5
Sehr gut
45 Bewertungen
5
(38)
4
(1)
3
(1)
2
(2)
1
(3)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

JE

von J. E. am 07.03.2020 um 11:15 Uhr

Außer Spesen nichts gewesen - Für Verkehrsrecht absolut nicht zu empfehlen
Verkehrsrecht
Rechtsfall Nötigung !
Intensives telefonisches Vorgespräch in dem alle vorliegenden Fakten zur Nötigung erörtert und besprochen wurden. Danach Aussage von Herrn Scherrenbacher -- "...das kriegen wir hin, ich gehe von Freispruch aus". Jedoch nach Mandatsübertragung fehlte plötzlich jegliches Interesse, den Rechtsfall gebührend weiter im Sinne des Mandanten zu verfolgen. Im Gegenteil: Es wurde von Seiten Herrn Scherrenbachers plötzlich nur auf die möglichen negativen Folgen eines Gerichtstermins hingewiesen und auf die Akzeptanz des Strafbefehls gedrängt, auch um sicher einen Gerichtstermin zu vermeiden. Zitat: "...wenn Sie unbedingt möchten, gehe ich mit Ihnen da auch hin". Da kommt Vertrauen auf! Ende der Geschichte: Akzeptanz des Strafbefehls.
Leider hatte ich bei diesem Anwalt den Eindruck, nur schnelles Geld verdienen zu wollen.
Die einzige Tätigkeit Herrn Scherrenbachers war in meinem Fall, den Strafbefehl und die Zeugenaussage von der Staatsanwaltschaft zu ordern. Die Rechnung (sehr hoch für minimale Tätigkeit) kam noch weit vor Abschluss des Rechtsfalls und trotz Übernahme der Kosten durch die Rechtsversicherung in Höhe von mehreren hundert EURO kam noch eine Zusatzrechnung in Höhe von "unglaublichen" 19,00 EUR . Letzten Endes -Nie wieder und außer Spesen nichts gewesen.
Wenn ein Gerichtstermin entfällt, verdient der Anwalt weniger. Meine Mandanten können trotzdem darauf vertrauen, dass ich die Erfolgsaussichten eines Einspruchs fair beurteile, ohne auf meine Gebühren zu schielen.

In unserem ersten Telefonat habe ich Ihnen gesagt, dass Sie mit einem Freispruch rechnen können, wenn Ihre Fahrereigenschaft nicht nachgewiesen werden kann. Zu dem Zeitpunkt hatten Sie allerdings nicht erwähnt, dass Sie direkt nach dem Vorfall von der Polizei angehalten wurden. Sie standen daher als Fahrer fest.

Nach Aktenlage behauptete der Anzeigeerstatter, Sie hätten ihn bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h zu einer Vollbremsung und zum Ausweichen auf den Standstreifen bis in den Grünstreifen genötigt.

Sie haben 1 Monat Fahrverbot bekommen. Ich gab zu bedenken: Nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl kann die Strafe erhöht werden. Wenn das Amtsgericht dem Anzeigeerstatter glaubt, dann könnte der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten und anschließender MPU vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis drohen.

Natürlich habe ich Sie nicht zur Rücknahme des Einspruchs gedrängt. Kein Anwalt hat etwas davon, möglichst wenig zu verdienen. Sie konnten über meinen Rat in Ruhe nachdenken und haben mich schließlich einen Tag später beauftragt, den Einspruch zurückzunehmen.

Am 17.01. habe ich Ihnen außerdem geschrieben:

„Wenn ich den Einspruch erst nach dem 25.02. zurücknehme, dann sparen Sie sich bei meiner Gebührenrechnung die andernfalls anfallende Befriedungsgebühr in Höhe von 196,35 EUR.“

Diesen Rat hätte ich mir auch verkneifen können. Dann hätten Sie nicht nur 19 EUR, sondern 215 EUR bezahlen müssen. Es kann also keine Rede davon sein, dass ich nur schnelles Geld verdienen will.

Danke trotzdem für Ihr Feedback. Auch nach über 30 Berufsjahren bin ich natürlich nicht unfehlbar. In Ihrem Fall glaube ich aber, dass ich Sie gut verteidigt habe.

Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Albrecht Scherrenbacher
HK

von H. K. am 14.11.2019 um 11:47 Uhr

Strafverfahren - Verkehr
Verkehrsrecht
Ich fühlte mich von Anfang an sehr gut aufgehoben, obwohl alles nur telefonisch ablief. Beratung und Ergebnis sehr zufriedenstellend, immer wieder gerne zu Herrn Scherrenbacher.
JN

von J. N. am 28.03.2019 um 00:01 Uhr

Der beste Anwalt in Stuttgart
Allgemeine Rechtsberatung
Der Rechtsanwalt Scherrenbacher war bisher in unserer Zusammenarbei stets erfolgreich. Er ist immer telefonisch gut erreichbar und meldet sich immer zurück auch zu spätem Abendstunden.
Als Mandant muss man natürlich wissen dass ein Anwalt, genau wie ein Arzt sich um vielen Menschen kümmern muss auch wenn das Problem des einzelnen, immer als wichtiger für ihn erscheint..
Die Notfalnumner ist weniger für Streit
mit der Ehefrau oder dem Arbeitgeber gedacht, als für ernsten Notfällen im Sinne des Strafrechts...dennoch meldet sich Herr RA Scherrenbacher IMNER zurück.
Dabei ist er immer vertrauenerweckend, motivierend, empathisch und mitfühlend.

Er ist im Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert ist aber auch in allen Gebieten des deutschen Strafrechts schlagkräftig und sehr erfahren.
Die Notnumner funktioniert , das möchte ich nochmal betonen, sehr gut.

Er hat sich bisher bei mir immer zurückgemeldet, Wenn er gerade beim Gericht ist muss man Verständnis haben dass er gerade nicht zurückrufen kann...

Die schriftliche Korrespondenz von Herrn Scherrenbacher ist wie ärztliche Therapie .
Auch die Mitabeiterinnen der Kanzlei
Wie Frau Hermann oder Frau Binnig
zeichnen sich durch Geduld und Freundlichkeit aus.
Beim RA Scherrenbacher ist man sehr gut aufgehoben.
Der RA Scherrenbacher möchte ich 100
prozentig weiterempfehlen.
JN

von J. N. am 12.12.2018 um 10:02 Uhr

Ein sehr ruhiger aber tatkräftiger Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Herr RA Scherrenbacher hört sich ganz ruhig und besonnen die Rechtsangelegenheiten an und reagiert nicht überstürzt, wie manchen jungen wilde seines Berufsstands. Ich vertraue ihm blind und weiß dass er stets eine gute Lösung findet. Er lässt sich NIE von der Arroganz, gar die Unkollegialität einiger seiner Berufskollegen irritieren. Etwa wenn ein Kollege verspricht ihm Unterlagen zu senden und das nicht tut.. Er ist wie in guter Arzt dem Patienten vertrauen. Ja in Stuttgart praktiziert ein hervorragender Rechtsanwalt Namens Scherrenbacher. Sehr empfehlenswert! Note "1".
OK

von O. K. am 22.06.2018 um 20:46 Uhr

Nicht empfehlenswert
Verkehrsrecht
Mein Fall liegt zwar nun schon gute vier Jahre zurück aber die Beratung in der Kanzlei, sowie die Vertretung vor dem Amtsgericht Stuttgart (und dazu noch bei der Vorsitzenden Richterin Ingrid Tichaczek-Krebs. Diese Richterin entscheidet nur nach Aktenlage und sonst nach gar nichts) kann ich eigentlich nur mit der Schulnoten ungenügend beurteilen. Vor dem Gerichtstermin wurde vereinbart, dass man sich 20 Minuten vorher trifft, um das Vorgehen zu besprechen. Der Einzige, der 20 Minuten vorher NICHT erschien, war Herr Scherrenbacher. Sogleich ging es dann auch zur Verhandlung, in welcher ich mehr gesprochen habe, als mein Anwalt. Ich hatte den Eindruck, dass Herr Scherrenbacher überhaupt kein großes Interesse daran hatte, sich in diesem Fall für seinen Mandanten einzusetzen. Vielmehr lies er sich von der o.g. Richterin auf der Nase rumtanzen! Fazit: Für Verkehrsrecht nicht zu empfehlen.
Nach fast 5 Jahren bewerten Sie mich schlecht. Es tut mir leid, dass Sie die Bußgeldsache offenbar immer noch so stark bewegt, aber ich muss Ihnen widersprechen. Wir haben Ihren Fall sehr ausführlich in der Kanzlei besprochen. Danach habe ich Ihnen empfohlen, den Einspruch mangels hinreichender Erfolgsaussichten zurückzunehmen. Gleichwohl wollten Sie die Richterin in der Hauptverhandlung von Ihrer Rechtsauffassung überzeugen, was nicht funktioniert hat, Ihnen letztendlich aber auch nicht geschadet hat. Um das Treffen vor der Hauptverhandlung haben Sie einen Tag vor Verhandlungsbeginn per E-Mail gebeten. Ich habe um Rückruf gebeten, meine E-Mail haben Sie aber leider nicht rechtzeitig gelesen. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft trotzdem alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Albrecht Scherrenbacher
AZ

von A. Z. am 31.03.2018 um 12:19 Uhr

Unfall
Verkehrsrecht
Sehr freundlich und Hilfsbereit zu jeder zeit Hut ab .
Vielen Dank
HN

von H. N. am 14.02.2018 um 13:58 Uhr

Allgemeine Bewertung
Strafrecht
Der Rechtsanwalt Scherrenbacher ist sehr zu empfehlen. In vielen Rechtsangelegenheiten konnte et stets einen erfolgreichen Abschluss erreichen. Er reagiert auf Emails und Telefonischen Anfragen. Er ist sehr freundlich und vertrauenserweckend.
Die finanzielle Seite steht NIE im Vordergrund.
Ich konnte ihn auch an Bekannten empfehlen, die mir nur positiven Meldungen erteilten.
Sie waren insbesondere von der Freundlichkeit, Selbstsicherheit, hoche Kompetenz und vom positiven Ausgang der Angelegenheiten begeistert waren!
Würde ich eine Schulnote vergeben, würde ich ihn den Rechtsanwalt Scherrenbacher mit der Note "1" auszeichnen.
Der Rechtsanwalt Scherrenbacher ist vergleichbar mit einem sehr guten Arzt, dem Man als Patient, seiner Gesundheit anvertraut. Bravo!
MM

von M. M. am 12.10.2016 um 18:27 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
In einer Bußgeldsache half mir Herr Rechtsanwalt Scherrenbacher äußerst kompetent. Ich bin sehr froh, einen Anwalt wie ihn an meiner Seite gehabt zu haben. Von Anfang bis Ende half er mir strukturiert und ruhig. Er war für mich immer erreichbar und beantwortete stets freundlich meine Fragen. Obwohl ich mir ursprünglich wenig Hoffnung gemacht hatte, begleitete mich Herr Scherrenbacher fachkundig auf dem gesamten Weg bis zu unserem gemeinsamen erreichten Ziel. Auf diesem Wege möchte ich mich nochmals bei Herrn Scherrembacher für seine hervorragende Arbeit bedanken und möchte ihn gerne weiterempfehlen.
TP

von T. P. am 14.09.2016 um 11:47 Uhr

Meine Bewertung vom 02.09.2016
Verkehrsrecht
Ich nehme meine schlechte Bewertung vom 02.09.2016 zurück.
Ich hatte nochmal mit Herrn Scherrenbacher ein gutes kontruktives Gespräch.
Die Situation ist einfach speziell in meinen Fall etwas unglücklich verlaufen. (Mißverständnisse, Kommunikation) Ansonsten schätze ich Herrn Scherrenbacher als einen sehr kompetenten Rechtsanwalt ein.
TP

von T. P. am 02.09.2016 um 14:34 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Nur 2 Sterne, habe mich nicht optimal beraten gefühlt.
Über eine Sache, wo er mich Herr Scherrenbacher hätte informieren müssen, dies hat er nicht getan, sonst hätte ich dem Bußgeldbescheid wiedersprochen. Bin sehr verärgert und kann daher auch diesen Kollegen nicht weiterempfehlen. Zztl. hatte mich ein anderer Rechtsanwalt der, auch meine KFZ Versicherung vertritt,
gut verteidigt. Urteil andere Patrtei mitschuldig. Nachweis erbracht: dass ich kein Rotsignal bei der Ampel mißachtet hatte. Es gab einen guten Zeugen zu meinen Gunsten, darüber hat mich aber der Herr Scherrenbacher nicht informiert.