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AB

von A. B. am 10.07.2015 um 23:41 Uhr

Fahren unter Cannabis
Strafrecht
Ich konsultierte Rechtsanwalt Ralf Kaiser in einer Fahrerlaubnissache und fühlte mich bei ihm gut beraten.
TK

von T. K. am 06.07.2015 um 16:27 Uhr

Etikettenbetrug
Strafrecht
Freispruch in meinem Verfahren. Danke !
CB

von C. B. am 05.07.2015 um 17:40 Uhr

Drogensache
Strafrecht
Ich war angeklagt wegen BtM (Drogenfahrt von Holland nach Deutschland). Ergebnis war eine Bewährungsstrafe. Mit der Arbeit von Herrn Kaiser war ich sehr zufrieden.
Die grenznahen Amtsgerichte haben mit BtM-Delikten sehr viel zu tun. Bei einer erstmaligen Einfuhrfahrt von beispielsweise 150 - 1000 g Marihuana werden im Geständnisfalle aber meist nur Freiheitsstrafen auf Bewährung ausgeurteilt.
AX

von A. X. am 04.07.2015 um 15:33 Uhr

Besitz von Kinderpornographie
Strafrecht
Ich kann mich nur noch mal bei Herrn Rechtsanwalt Ralf Kaiser bedanken. Aufgrund der damaligen Hausdurchsuchung fand man auf meinem persönlichen PC hunderte von kinderpornografischen und jugendpornografischen Filme und Fotos, so dass ich den Besitz solchen Materials nicht abstreiten konnte. Dennoch wurde es mir dank Herrn Kaiser erspart, an einer für mich peinlichen Hauptverhandlung teilzunehmen. Ich bekam stattdessen einen Strafbefehl, den ich akzeptierte.
Verfahren wegen Besitz von Kinderpornografie / Jugendpornografie werden häufig je nach Art und Anzahl der festgestellten inkriminierten Dateien angeklagt. Wenn man schon keine Strafe vermeiden kann, muss man wenigstens versuchen, einen in öffentlicher Sitzung stattfindenden Hauptverhandlungstermin zu vermeiden.
IM

von I. M. am 03.07.2015 um 15:25 Uhr

BtMG-Verstoß
Strafrecht
Unkonventioneller Anwalt ! Schnell, effektiv, immer erreichbar und labert nicht viel um den heissen Brei rum. Verfahren wurde gegen Auflage eingestellt ! Danke !
Verfahren wegen Betäubungsmittelgesetzverstoß werden bei Erstverstoß oft je nach Menge und Art der Droge gegen Auflage oder manchmal sogar ohne Auflage (bei Kleinstmengen) eingestellt.
CK

von C. K. am 30.06.2015 um 14:25 Uhr

Vergewaltigungsvorwurf
Strafrecht
Ich konsultierte Herrn Rechtsanwalt Kaiser Anfang 2014 in einer Strafsache, in der mir die Freundin meiner damaligen Freundin (zu Unrecht) vorwarf, ich hätte sie vergewaltigt. Ich schwieg auf Anraten von Herrn Kaiser erst mal zu diesem Vorwurf. Nach etwas über einem Jahr voller Beunruhigung und angstvoller Gedanken kam vor ein paar Wochen endlich die Nachricht der Staatsanwaltschaft, dass das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt worden ist. Herr Kaiser hat mir während der gesamten Zeit des zermürbenden Wartens immer gut zugeredet und - im nachhinein richtig - die Einstellung des Verfahrens prognostiziert.
Leider dauern die Ermittlungen, gerade auch bei Sexualstrafsachen wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder auch sexueller Missbrauch, oft über Jahre, natürlich seelisch zermürbend für die Beschuldigten, die nicht wissen, ob es überhaupt zur Anklage kommt oder nicht und ob sie ihre Zukunft überhaupt noch vernünftig planen können, zumal Gefängnis oder zumindest Verlust des Jobs drohen kann.
RS

von R. S. am 29.06.2015 um 12:59 Uhr

Verteidigung wegen Besitz von kinderpornographischen / jugendpornographischen Dateien
Strafrecht
In einem Verfahren wegen Besitz von kinderpornographischen und jugendpornographischen Schriften war Herr Kaiser mir eine wichtige Stütze. Irgendwie war die Kriminalpolizei auf meine IP-Adresse gekommen im Zusammenhang mit Besitz und Verbreiten von kinderpornographischen / jugendpornographischen Dateien. Das merkte ich erst durch eine Hausdurchsuchung, die bei mir stattfand. Letztenendes wurde auf meinen beschlagnahmten Computern, Laptops und Datenträgern aber nichts gefunden. Ich bekam alles wieder zurück und das Verfahren wurde eingestellt.
Verfahren wegen Besitz von Kinderpornographie / Jugendpornografie enden sehr häufig mit der Einstellung mangels Tatverdachts. Erst einmal muss bewiesen werden, dass tatsächlich derjenige, gegen den sich auch der Durchsuchungsbeschluss richtet, also der Beschuldigte, die von den Ermittlern behauptete - eventuell virtuell verfolgte - Erwerb- oder Verbreitungshandlung begangen hat und zum anderen fällt dieser Tatverdacht dann auch wieder in sich zusammen, wenn auf den Medien nichts gefunden wird.
JK

von J. K. am 27.06.2015 um 14:37 Uhr

Vorwurf einer Sexualstraftat
Strafrecht
Ich war anfangs Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen sexueller Nötigung. Als man dann schließlich nur noch über eine Beleidigung auf sexueller Grundlage sprach, konnte auch das nicht wirklich mehr von der Staatsanwaltschaft aufrechterhalten werden und mein Verfahren wurde schließlich sogar "ohne Tatverdacht" eingestellt. Mit der Betreuung und Vertretung durch Herrn Kaiser während des gesamten Verfahrens war ich sehr zufrieden.
XY

von X. Y. am 10.06.2015 um 15:23 Uhr

Verfahren wegen Kinderpornografie
Strafrecht
Es wurden mir in einer Hausdurchsuchung PCs, Laptops und Smartphone beschlagnahmt. Das Smartphone und ein wichtiger Laptop konnte ich bereits nach kurzer Zeit auf Drängen von Herrn Kaiser von der Kripo wieder ausgehändigt bekommen. Es wurde festgestellt, dass auf den restlichen Geräten kinderpornographisches Material war. Ich erhielt eine Anklage vor dem Amtsgericht. Da ich dort aufgrund meines Berufes bekannt bin, ging es darum, trotz Anklage und Erscheinenspflicht vor Gericht eine Verhandlung doch noch zu vermeiden. Herr Kaiser setzte sich mit dem zuständigen Richter in Verbindung, der schließlich zusagte, dass wenn ich nicht erscheine in der Verhandlung, er keinen Haftbefehl erlassen und stattdessen einen Strafbefehl erlassen würde. So kam es dann auch. Zudem hatte ich doppelt Glück, denn der Strafbefehl lautete - auf Betreiben von Herrn RA Kaiser - auf 90 Tagessätze, was bedeutete, dass ich weiterhin nicht vorbestraft war, also mein normales Führungszeugnis "unbefleckt" blieb. So erfuhr weder die Öffentlichkeit noch mein Arbeitgeber etwas davon.
PM

von P. M. am 06.06.2015 um 14:42 Uhr

Strafverfahren wegen Vergewaltigung
Strafrecht
In einem Vergewaltigungsprozess habe ich mit der Hilfe von Herrn Kaiser einen Freispruch erreicht. Ich war zu Unrecht der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung angezeigt worden von einer Frau, deren Lügengerüst schliesslich vor der Strafrichterin und den Schöffen zusammenfiel. Dank der beharrlichen Fragen von RA Ralf Kaiser, der immer wieder auf einige Widersprüche in den Vorvernehmungen der angeblich vergewaltigten Zeugin hinwies, redete sich das angebliche Opfer nur noch um Kopf und Kragen. Das Gericht verkündete dann schliesslich den Freispruch. Ich kann nun mein Leben wieder geniessen und bin froh, Herrn Kaiser damals konsultiert zu haben.