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Bewertungen

TR

von T. R. am 08.11.2021 um 15:57 Uhr für Rechtsanwalt Alexander Homann

Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherungsrecht
Zuverlässiger und angenehmer Umgang auf Augenhöhe, und alle Fragen wurden ausführlich geklärt. Gute Erreichbarkeit und unkomplizierter Informationsaustausch. Ich würde Herrn Homann jederzeit wieder beauftragen und/oder weiterempfehlen.
Vielen Dank
WW

von W. W. am 29.10.2021 um 16:53 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Doelfs

...angebliche Fahrerflucht
Allgemeine Rechtsberatung
Ich wurde schnell und freundlich bedient und möchte mich noch einmal recht herzlich für alles bedanken.
RM

von R. M. am 04.10.2021 um 21:53 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Doelfs

Unfallflucht
Verkehrsrecht
Lieber Herr Doelfs, ich habe mich durch Sie und Ihr Team jederzeit sehr gut vertreten gefühlt. Durch Ihre kompetente, wortgewandte und zielgerichtete Argumentation ist es zur Einstellung des Verfahrens gekommen, vielen herzlichen Dank! Ich werde Sie sehr gerne weiterempfehlen.
GS

von G. S. am 01.10.2021 um 12:45 Uhr für Rechtsanwalt Alexander Homann

Gewerbemiete Durchsetzung einer Renovierungsverpflichtung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
guter persönlicher Kontakt trotz Corona per Telefon/Mail, klare Kommunikation, zügige Bearbeitung
AA

von A. A. am 22.07.2021 um 17:45 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Doelfs

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Bin sehr zufrieden. Mein Verfahren wurde eingestellt. Ich kann Herrn Doelfs ohne Bedenken weiter empfehlen.
Danke für Ihre Verteidigung.
SJ

von S. J. am 05.07.2021 um 09:57 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Doelfs

Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitsverfahren
Verkehrsrecht
Im Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde ich vom Herrn Doelfs bestens vertreten und würde immer wieder auf Ihn zurück kommen.
Vielen Dank für die Bewertung!
WL

von W. L. am 27.05.2021 um 16:57 Uhr für Rechtsanwalt Björn Beckmann

Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages wegen Mängeln im Bereich der Elektronik
Allgemeines Vertragsrecht
Nur zu empfehlen
Herzlichen Dank für Ihre Bewertung.
UM

von U. M. am 03.05.2021 um 13:47 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Doelfs

Verkehrsdelikt
Verkehrsrecht
Lieber Herr Dölfs, besten Dank für die hervorragende Arbeit und das sehr gute Ergebnis für mich! Sehr zu empfehlen!
Sehr gerne! Danke für die Bewertung und Weiterempfehlung.
GJ

von G. J. am 29.04.2021 um 11:40 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Doelfs

Fahrverbot abgewendet
Verkehrsrecht
Schnelle zuverlässige Arbeit wie Immer.
Vielen Dank für die 5 Sterne!
PL

von P. L. am 19.04.2021 um 19:56 Uhr für Rechtsanwalt Oliver Doelfs

Zahlt vorschuss nicht zurück
Verkehrsrecht
Bei der Hauptverhandlung ist Herr Doelfs leider zu spät gekommen, was natürlich passieren kann...

Allerdings fast 1 Jahr auf seine vorschuss-rückzahlung zu warten weil er es nicht schafft die Abrechnung ans amtsgericht zu schicken finde ich schon eine Frechheit.. telefonisch werde ich nur vertröstet und hingehalten und habe es immer noch nicht zurück trotz freispruch.. Naja er hat das Geld ja auch auf dem konto ( meine vorzahlung ) das musste schnell gehen aber im zurück zahlen kann man sich ja immer zeit lassen :-) Mache mich jetzt schlau beim Anwalt ob ich Zinsen beanspruchen kann ...
Nach Feststsetzung und Auszahlung der Ihnen aufgrund des errungenen Freispruchs aus der Staatskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen, zu denen insbesondere Ihre Anwaltskosten gehören, werde ich Ihnen die geleistete Vorschusszahlung selbstverständlich erstatten. Da die Staatskasse den Erstattungsanspruch allerdings noch mit etwaigen der Staatskasse gegen Sie zustehenden Ansprüche aufrechnen kann, bitte ich um Verständnis, dass mir eine Erstattung der Vorschusszahlung erst nach der Auszahlung der geltend gemachten notwendigen Auslagen möglich ist. Der Antrag zu dem mit Urteil des Amtsgerichts erfolgten Freispruch vom 29.07.2020, rechtskräftig seit dem 6.8.2020, liegt dem Amtsgericht seit dem 16.03.2021 vor. Eine Abschrift des Antrags hatte ich Ihnen verbunden mit einer Entschuldigung für die erst im März erfolgte Fertigstellung und Einreichung des Kostenfestsetzungsantrags bereits übersandt. Ich bedauere Ihre Verärgerung, dass die Einreichung des Antrags auf Festsetzung und Auszahlung Ihrer notwendigen Auslagen erst ca. 7 Monate nach Eintritt der Rechtskraft erfolgte, zumal wir in der Sache mit dem Freispruch eigentlich einen schönen Erfolg erzielt hatten. Zu meiner Rechtfertigung kann ich insoweit nur anführen, dass Sie mich mit der Prüfung und Stellung eines Antrags auf eine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens beauftragt hatten und ich davon ausgegangen bin, dass die Ihnen aus der Staatskasse zu erstattenden Auslagen ohnehin auf die mir in dieser neuen Sache zustehende, aber noch nicht berechnete Vergütung verrechnet werden sollten. Dessen ungeachtet werde ich mich zukünftig um eine schnellere Einreichung der Kostenfestsetzungsgesuche bemühen.