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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

AT

von A. T. am 14.05.2019 um 02:03 Uhr

Führerschein
Verkehrsrecht
Ich kann jedem nur vor diesem Anwalt warnen er ist teilweise sehr untätige er verlangt deutliche mehr Geld für seine Tätigkeit als andere Anwälte was bei der Arbeitsweise nicht gerechtfertigt ist zu dem kam es zu Verfahrensverschleppung bin sehr enttäuscht würden man hat auch bei guter Rechtslage mit diesem Anwalt wenig Erfolgsaussichten ich als Laie fiel auf ihn herein Schreiben von der Gegenseite werden einfach nicht mit Mandanten kommuniziert.!!!
Sehr geehrter Herr A.T., vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich bedauere sehr, daß Sie mit meiner Arbeit nicht zufrieden waren. Über Ihre Bewertung mit nur einem Stern bin ich sehr überrascht, zumal Ihre Vorwürfe weder zutreffen, noch nachvollziehbar sind. Das Verfahren bezüglich Ihrer Fahrerlaubnis wurde über Ihre Rechtsschutzversicherung entsprechend den gesetzlichen Gebühren abgerechnet. Die Verfahrenslaufzeiten vor dem Verwaltungsgericht sind bekanntermaßen leider recht lang. Alle erforderlichen Anträge, auch im Eilverfahren wurden gestellt und begründet und alle Schriftsätze zeitnah besprochen. Zudem stellte sich die Rechtslage in Ihrem Fall leider komplexer dar, als Sie es sich vielleicht vorgestellt haben. Dies hatte ich Ihnen aber auch erklärt. Überdies möchte ich daran erinnern, daß wir in den übrigen Verfahren die Einstellung, zum Teil sogar mit voller Erstattung der entstandenen Auslagen, erreichen konnten. Die Ursache Ihrer Unzufriedenheit ist mir daher völlig schleierhaft.
MK

von M. K. am 05.04.2019 um 10:16 Uhr

TOP TOP TOP !
Verkehrsrecht
Sehr Kompetenter und Freundliche Anwalt.
Hat alles zur Einstellung gebracht bin über aus glücklich den Herrn Kunze als Juristen an meiner Seite zu haben.Einfach nur super!!
OR

von O. R. am 29.03.2019 um 10:23 Uhr

Gute Erstberatung
Verkehrsrecht
Die Erstberatung war sehr gut, Herr Kunze nahm sich Zeit, um den Sachverhalt zu verstehen, und hat eine nachvollziehbare Empfehlung gegeben. Ich hatte ein sehr gutes Gefühl und habe den Eindruck, dass dort jemand mit Sachverstand und dem notwendigen Engagement bei der Sache ist.
Ich würde mich wieder an ihn wenden.
LH

von L. H. am 22.03.2019 um 13:33 Uhr

Sehr schnell und zuverlässig!
Verkehrsrecht
RA H. Kunze hat mich rechtlich bestens vertreten. Er war immer sehr schnell und zuverlässig.
RD

von R. D. am 13.03.2019 um 16:17 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Ich bin mehr als zufrieden. Verfahren wurde eingestellt.
AH

von A. H. am 06.03.2019 um 22:10 Uhr

Verkehrsdelikt
Verkehrsrecht
Sehr freundlich, gut erreichbar und kompetent
EK

von E. K. am 10.02.2019 um 18:07 Uhr

Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung
Verkehrsrecht
RA H. Kunze hat mich optimal und zügig vertreten
SH

von S. H. am 27.09.2018 um 10:10 Uhr

Verkehrsunfall mit Personenschaden
Verkehrsrecht
Gute Erreichbarkeit und netter Kontakt.
Professionelle sowie fachlich fundierte Beratung am Telefon. Aus meiner Sicht absolut zu empfehlen.

S.H. aus Bonn
HM

von H. M. am 23.08.2018 um 08:42 Uhr

Sehr professioneller Anwalt
Verkehrsrecht
Bereits der Erstkontakt war sehr zufriedenstellend. Schon bevor der Anhörungsbogen eintraf, erhielt ich mehrere sehr professionelle, ausführliche und kostenlose Beratungsgespräche. Hr. Kunze verfügt über ein sehr gutes Fachwissen (bei mir im Bereich Verkehrsrecht) und über sehr gute Verhandlungsstrategien. Zudem ist er immer gut erreichbar. Ich bedanke mich vielmals für die erfolgreiche Unterstützung!
DS

von D. S. am 18.07.2018 um 15:18 Uhr

Mangelhafte Vertretung
Verkehrsrecht
Mangelhafte Beratung
Verfahrensfehler
Extrem schlechte Erreichbarkeit
Kaum Kontakte
Vergisst Schreiben zu kommunizieren
Keine Kontaktaufnahme um bevorstehende Einspruchsfristen zu klären
Zu lange Bearbeitungszeiten
Sehr geehrter Herr S, vielen Dank, daß Sie sich die Mühe gemacht haben, ein Feedback zu formulieren, da mir sehr an der Zufriedenheit meiner Mandanten gelegen ist und mir dies die Möglichkeit gibt, meine Leistungen noch kundenfreundlicher zu gestalten. Von Ihrer Bewertung mit nur einem Stern bin ich jedoch sehr überrascht, zumal die von Ihnen erhobenen Unterstellungen haltlos und für mich nicht ansatzweise nachvollziehbar sind. Insbesondere wurde von Ihnen auch zu keinem früheren Zeitpunkt mir gegenüber Kritik geäußert, auch nicht in dem letzten, nur kurze Zeit zurückliegenden persönlichen Gespräch. Mir ist nicht bekannt, daß von Ihrer Seite erfolglose Versuche einer Kontaktaufnahme erfolgt sind, auch liegen keine von Ihnen hinterlassenen Nachrichten vor. Nachweislich wurden in Ihrem Verfahren auch keine Fristen versäumt oder Verfahrensfehler gemacht. Aufgrund der Haltlosigkeit Ihrer Unterstellungen, ist die von Ihnen geäußerte Kritik leider wenig konstruktiv und nicht nachvollziehbar.