
Bewertungen von Florian Wiemann LL.M. EUR.,
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22 Bewertungen
Vergleich
am 20.03.2023
Sehr gute und sorgfältige Beratung, besonders schnelle Reaktionszeiten.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung. Ihre Forderungen aus dem IT-Projekt zur Implementierung eines Staperleitsystems konnten erfolgreich geklärt und in einer Vergleichsvereinbarung dokumentiert werden.
Vertragswesen - IT Dienstleistungen
am 06.03.2023
Florian Wiemann ist seit Jahren für unser Unternehmen tätig und hat uns bei der Vertragsgestaltung und den Vertragstexten für die Softwareimplementierung bei einem internationalen Unternehmen mit Hauptsitz ausserhalb von Deutschland sehr kompetent beraten und unterstützt. Die Vertragsverhandlungen konnten durch die gute Vorbereitung in kurzer Zeit abgeschlossen werden. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Ich freue mich über Ihre positive Rückmeldung! Neben den "klassischen" Vertragsthemen bei der Einführung von Cloudsoftware gab es in Ihrem Fall eine Vielzahl von Spezialthemen zu beachten, wie die Erteilung einer Erfüllungsgarantie, internationaler Datentransfer und ein Target-Pricing-Modell.
Top Anwaltsleistung mit tiefgreifendem fachspezifischem Wissen
am 14.07.2022
Alle Interaktionen verlaufen stets hoch effizient und die Resultate sprechen für sich. Wir sind sehr zufrieden!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Danke für die fünf Sterne! Der zu verhandlende Dienstleistungsvertrag betraf die Einführung eines ERP Systems in der Cloud, um die veraltete und fragmentierte IT-Umgebung weltweit zu ersetzen.
Kompetenz bis zum letzten Punkt und Komma
am 08.06.2022
Florian Wiemann ist seit Jahren als externer Rechtsberater für unser Unternehmen tätig und unterstützt bei Verhandlungen und Vertragstexten mit unseren internationalen Kunden mit Sitz der Geschäftsführung in Deutschland. Gerade erst kürzlich hat mich Hr. Wiemann über Monate bei den Verhandlungen mit einem großen Deutschen Lebensmittelhändler nicht nur begleitet sondern aktiv unterstützt und dabei einen wesentlichen Beitrag zum erfolgreichen Abschluss geleistet. Dies sowohl bei rein formal vertraglichen Themen, als auch bei Sicherheits IT Richtlinien, Auftragsdatenvereinbarungsformularen und den Data Protection Dokumenten nach neuestem EU Recht. Hr. Wiemann wird intern und extern über alle Maße geschätzt und sowohl auf Grund seiner Kompetenz als auch seines sympathischen Wesens nur zu gerne bei derartigen Themen zur Unterstützung herangezogen.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Ich bedanke mich sehr herzlich für die gute Bewertung und freue mich auf weitere Zusammenarbeit. Eine Besonderheit Ihres Falles bestand darin, dass Ihre Managed Services nicht nur Leistungen für eine Software-Installation in der Multi Tenant Cloud umfassen, sondern ein Softwaremodul auch in einer Single Tenant Cloud betrieben wird und zusätzliche Regelungen für das Hosting gefunden werden mussten.
Internationale SaaS Verträge, komplexe IT Sercurity Umgebungen
am 05.04.2022
Ruhige, ausgeglichene und fachlich sehr kompetente Beratung/Verhandlung in komplexem internationalem Umfeld, zu jeder möglichen und unmöglichen tages-/späte Abendzeit, mit tollem Erfolg und gutem Abschluss - in time: Danke für diese großartige Unterstützung!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Besten Dank für die freundliche Bewertung! Die Überlassung von Standardsoftware "in der Cloud" bietet den Vertragspartnern die Möglichkeit, technische und kostenbezogene Vorteile zu vereinen und in kurzer Zeit umzusetzen. Gerade wenn die Softwareimplementierung in einem internationalen Konzern stattfindet, müssen vielschichtige vertragliche Aspekte berücksichtigt werden.
Wirtschaftsrecht
am 08.06.2021
Sachkundiger, toller Anwalt!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Danke für Ihre Bewertung in puncto Wirtschaftsrecht.
IT-Recht, Vertragswesen
am 20.05.2021
Sehr kompetente Beratung, mit tiefgreifender Kenntnis der Materie.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Für die gute Bewertung bedanke ich mich! Ihre vertraglichen Interessen als internationaner Softwareanbieter konnten in einen Ausgleich mit Ihrem Großkunden gebracht werden, der im Eigentum der öffentlichen Hand steht.
durch IT-Firma verursachter Datenverlust
am 19.01.2021
Fühlte mich sehr gut aufgehoben, wurde fair und kompetent beraten. Lösungsorientiert, dabei freundlich zugewandt und im Sinne des Klienten denkend. Kann ich zu 100% weiterempfehlen!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für die freundliche Bewertung! Bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten durch einen IT-Dienstleister sollte immer überlegt werden, ob die zugrundeliegenden Tatsachen hinreichend dargelegt und bewiesen werden könnten. So lassen sich unnötige Kosten vermeiden.
Unterstützung bei Vertragsrücktritt
am 12.07.2020
Herr Wiemann hat mich fachlich kompetent, zügig und zielführend beraten und vertreten.
Meine Forderung ist vollständig erfüllt worden.
Meine Forderung ist vollständig erfüllt worden.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für die Bewertung! In Ihrem Fall hat sich Ihre Geduld und das beharrliche Geltendmachen Ihres Rückzahlunganspruches ausgezahlt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung konnte vermieden werden.
Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung bei einem Energieversorger
am 03.12.2019
Immer committed, eine Lösung im engen Zeitfenster bis zum Closing zu liefern
Themen: EVB-IT, SaaS Cloudvertrag, DSGVO
Themen: EVB-IT, SaaS Cloudvertrag, DSGVO
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für die sehr gute Bewertung. Die Überlassung von Software "in der Cloud" stellt beide Vertragsparteien vor Herausforderungen, die vertraglich abgesichert werden müssen. In Ihrem Fall konnte das Vergabeverfahren erfolgreich abgeschlossen und insbesondere die Themen Datenschutz und Auftragsverarbeitung sowie Nutzungsrechte einer Lösung zugeführt werden.
Kompetente Zusammenarbeit im IT-Recht - ohne lange Anlaufphase
am 08.11.2019
Herr Wiemann hat uns in einer komplexen Vertragsverhandlung unterstützt und mit seinem Input dafür gesorgt, dass für uns nachteilige Passagen überarbeitet wurden.
Gerade im IT-Recht muss der hinzugezogene Anwalt auch über Kenntnisse verfügen, im Bereich von typischen Projektabläufen und anderen IT-Fragestellungen (Pflichtenheft, Umsetzungsphasen, go-live Szenarien etc.). Dies ist bei Hr. Wiemann vollumfänglich gegeben.
Wir werden ihn jederzeit wieder beauftragen und können ihn absolut weiterempfehlen.
Gerade im IT-Recht muss der hinzugezogene Anwalt auch über Kenntnisse verfügen, im Bereich von typischen Projektabläufen und anderen IT-Fragestellungen (Pflichtenheft, Umsetzungsphasen, go-live Szenarien etc.). Dies ist bei Hr. Wiemann vollumfänglich gegeben.
Wir werden ihn jederzeit wieder beauftragen und können ihn absolut weiterempfehlen.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Für Ihre positive Rückmeldung bedanke ich mich. Bei der Einführung von On-Premise-Standardsoftware müssen die Interessen des Softwareherstellers in einen Ausgleich mit den berechtigten Erwartungen des Kunden gebracht werden. In Ihrem Fall waren die Besonderheiten eines Lagerführungssystems zu beachten. Die Zusammenarbeit mit Ihnen war absolut zielorient und stets angenehm!
Hauert
am 16.03.2019
sicher,ruhig,kritisch und sehr erfolgreich.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Besten Dank für Ihre positive Rückmeldung! Unzulässige Kritik und unwahre Tatsachenbehauptungen in öffentlichen Bewertungen können gelöscht werden. Dies betrifft auch Schlechtbewertungen bei google, yelp oder GoLocal.
Sehr gut !
am 25.01.2019
Herr Wiemann ist sehr entgegenkommend und verstaendnisvoll , professionel und zugleich Mensch ! Ich kann Ihn nur empfehlen !!! Bei uns hatte er das beste erziehlt und unsere Angelegenheit hatte einen sehr positiven Ausgang . Noch ein mal moechte ich mich bei Ihm oeffentlich bedanken .
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für Ihre positive Beurteilung. In Fällen von Downloads über Tauschbörsenangebote ist eine schnelle Reaktion häufig notwendig und zielführend - auch um weitere Abmahnungen zu verhindern. In Ihrem Fall konnten dadurch erhebliche Kosten gespart werden.
Filesharing
am 01.11.2018
Wir hatten bis jetzt nicht so viele Situationen, wo ein Anwalt dringend nötig war. Diesmal aber war es sehr notwendig und die Entscheidung sich an Herr Wiemann zu wenden, war absolut kein Fehler. Trotz Zeitmangel wurde unser Fall sehr schnell und kompetent bearbeitet.
Der Einsatz für seine Mandaten zeigt sich aus mit richtiger Beratung, Verständnis, Freundlichkeit und dem Versuch das beste Ergebnis für diese zu erzielen. So wie bei uns.
Der Einsatz für seine Mandaten zeigt sich aus mit richtiger Beratung, Verständnis, Freundlichkeit und dem Versuch das beste Ergebnis für diese zu erzielen. So wie bei uns.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Abmahnungen im Zusammenhang mit Tauschbörsen im Internet sind (immer noch) ein beliebtes Mittel der Musik- und Filmindustrie, um solche Downloads einzudämmen. Hier ist es häufig notwendig, unverhältnismäßige Forderungen abzuwehren und den Mandanten dahinggehend zu verteidigen, dass er nicht Opfer eines solchen "Geschäftsmodells" wird.
Spitzenanwalt!
am 09.10.2018
Super Anwalt! Setzt sich für seine Mandanten richtig ein und verhandelt mit der Gegenseite mit Kompetenz und Autorität. Ist freundlich und verständnisvoll und nimmt sich die Zeit den Sachverhalt vollumfänglich aufzunehmen. Ich würde und werde RA Wiemann jederzeit weiterempfehlen!
Beklagt von Abrechnungsstelle
am 16.04.2018
Als Beklagter einer Abrechnungsstelle nach einem Wechsel zu einem anderen Anbieter hat sich Herr Wiemann als äußerst sachkundiger Vertreter meiner Interessen erwiesen.
Herr Wiemann informierte stets zeitnah, bot gute Kontaltmöglichkeiten, klärte mich vollständig über den Sachverhalt auf und lag mit seiner Rechtsauffassung richtig.
insgesamt sehr zu empfehlen.
Herr Wiemann informierte stets zeitnah, bot gute Kontaltmöglichkeiten, klärte mich vollständig über den Sachverhalt auf und lag mit seiner Rechtsauffassung richtig.
insgesamt sehr zu empfehlen.
IT Recht
am 04.04.2018
Herr Florian Wiemann war in meinem Fall ein äußerst kompetenter Anwalt, der unheimlich viel Einsatz und damit auch Zeit in die Detailaufbereitung des Rechtsstreites legte. Jedes Gespräch mit Herrn Wiemann war äußerst angenehm. Herr Wiemann, ich bedanke mich für Ihren Einsatz und Ihre Arbeit.
Urheberrechtsverletzung durch Fotonutzung im Internet
am 14.02.2018
Sehr kompetente Beratung und unkomplizierte Kontaktaufnahme. Ich kann Herrn Wiemann nur empfehlen.
IT Projekt - Vertrag über die Lizenzierung und Einführung einer SaaS Lösung
am 29.12.2017
Herr Wiemann, hat eine hervorragende Arbeit geleistet hinsichtlich der Erstellung für SaaS Lizenzverträge und einer Datenverarbeitungsvereinbarung. Dabei hat er die Interessen unserer Firma ausgezeichnet bewahrt und auf die Anforderungen des Kunden zugeführt.
IT - Recht
am 17.08.2017
Kompetente, effiziente, pragmatische und dabei jederzeit zuvorkommende Rechtsberatung - absolut empfehlenswert!
Softwarelieferung und Implementation - größerer Reklamationsfall
am 08.08.2017
Herr Rechtsanwalt Wiemann vertritt die Interessen unseres Hauses und berät uns regelmäßig in vielfältigen Rechtsfragen rund um Lizenzierung und Einführung von Unternehmenssoftware. Vorliegend ging es um einen größeren Reklamationsfall. Herr Wiemann leistete uns schnell und effizient Hilfe. Er zeigte tiefgehendes Verständnis für die fachliche Seite des falls sowie die richtige Mischung aus Liebe zum Detail, Schnelligkeit und Lösungsorientierung.
Absage des Einzugs 1 Tag vor Einzugstermin durch Mieter
am 26.04.2017
Laut Mietvertrag wäre das Vertragsende bei termingerechter Kündigung in 3,5 Monaten erreicht. Die Mieter wollten gegen eine geringe Gebühr vom Vertrag zurücktreten.
Der Anwalt erklärte mir zunächst, daß er nicht Fachanwalt auf dem Gebiet sei, meinte aber, daß durch den Mietvertrag meine Position eindeutig ist. Er empfahl, um gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, den Mietern beim Zeitraum von 3,5 Monaten entgegenzukommen und einen Ablösevertrag zu schließen. Nachdem die Mieter mit 2,5 Monatsmieten Ablösesumme einverstanden waren, formulierte er den Ablösevertrag. Alles ging schnell und effizient.
Der Anwalt erklärte mir zunächst, daß er nicht Fachanwalt auf dem Gebiet sei, meinte aber, daß durch den Mietvertrag meine Position eindeutig ist. Er empfahl, um gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, den Mietern beim Zeitraum von 3,5 Monaten entgegenzukommen und einen Ablösevertrag zu schließen. Nachdem die Mieter mit 2,5 Monatsmieten Ablösesumme einverstanden waren, formulierte er den Ablösevertrag. Alles ging schnell und effizient.