Bewertungen von Florian Wiemann LL.M. Eur.

5,0
Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

AC

von A. C. am 05.04.2022 um 10:10 Uhr

Internationale SaaS Verträge, komplexe IT Sercurity Umgebungen
IT-Recht
Ruhige, ausgeglichene und fachlich sehr kompetente Beratung/Verhandlung in komplexem internationalem Umfeld, zu jeder möglichen und unmöglichen tages-/späte Abendzeit, mit tollem Erfolg und gutem Abschluss - in time: Danke für diese großartige Unterstützung!
Besten Dank für die freundliche Bewertung! Die Überlassung von Standardsoftware "in der Cloud" bietet den Vertragspartnern die Möglichkeit, technische und kostenbezogene Vorteile zu vereinen und in kurzer Zeit umzusetzen. Gerade wenn die Softwareimplementierung in einem internationalen Konzern stattfindet, müssen vielschichtige vertragliche Aspekte berücksichtigt werden.
JH

von J. H. am 08.06.2021 um 13:18 Uhr

Wirtschaftsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Sachkundiger, toller Anwalt!
Danke für Ihre Bewertung in puncto Wirtschaftsrecht.
AP

von A. P. am 20.05.2021 um 13:46 Uhr

IT-Recht, Vertragswesen
IT-Recht
Sehr kompetente Beratung, mit tiefgreifender Kenntnis der Materie.

Für die gute Bewertung bedanke ich mich! Ihre vertraglichen Interessen als internationaner Softwareanbieter konnten in einen Ausgleich mit Ihrem Großkunden gebracht werden, der im Eigentum der öffentlichen Hand steht.
SB

von S. B. am 19.01.2021 um 14:38 Uhr

durch IT-Firma verursachter Datenverlust
IT-Recht
Fühlte mich sehr gut aufgehoben, wurde fair und kompetent beraten. Lösungsorientiert, dabei freundlich zugewandt und im Sinne des Klienten denkend. Kann ich zu 100% weiterempfehlen!
Vielen Dank für die freundliche Bewertung! Bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten durch einen IT-Dienstleister sollte immer überlegt werden, ob die zugrundeliegenden Tatsachen hinreichend dargelegt und bewiesen werden könnten. So lassen sich unnötige Kosten vermeiden.
HV

von H. V. am 12.07.2020 um 12:57 Uhr

Unterstützung bei Vertragsrücktritt
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Wiemann hat mich fachlich kompetent, zügig und zielführend beraten und vertreten.
Meine Forderung ist vollständig erfüllt worden.
Vielen Dank für die Bewertung! In Ihrem Fall hat sich Ihre Geduld und das beharrliche Geltendmachen Ihres Rückzahlunganspruches ausgezahlt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung konnte vermieden werden.
MW

von M. W. am 03.12.2019 um 11:53 Uhr

Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung bei einem Energieversorger
IT-Recht
Immer committed, eine Lösung im engen Zeitfenster bis zum Closing zu liefern
Themen: EVB-IT, SaaS Cloudvertrag, DSGVO
Vielen Dank für die sehr gute Bewertung. Die Überlassung von Software "in der Cloud" stellt beide Vertragsparteien vor Herausforderungen, die vertraglich abgesichert werden müssen. In Ihrem Fall konnte das Vergabeverfahren erfolgreich abgeschlossen und insbesondere die Themen Datenschutz und Auftragsverarbeitung sowie Nutzungsrechte einer Lösung zugeführt werden.
PN

von P. N. am 08.11.2019 um 14:16 Uhr

Kompetente Zusammenarbeit im IT-Recht - ohne lange Anlaufphase
IT-Recht
Herr Wiemann hat uns in einer komplexen Vertragsverhandlung unterstützt und mit seinem Input dafür gesorgt, dass für uns nachteilige Passagen überarbeitet wurden.

Gerade im IT-Recht muss der hinzugezogene Anwalt auch über Kenntnisse verfügen, im Bereich von typischen Projektabläufen und anderen IT-Fragestellungen (Pflichtenheft, Umsetzungsphasen, go-live Szenarien etc.). Dies ist bei Hr. Wiemann vollumfänglich gegeben.

Wir werden ihn jederzeit wieder beauftragen und können ihn absolut weiterempfehlen.
Für Ihre positive Rückmeldung bedanke ich mich. Bei der Einführung von On-Premise-Standardsoftware müssen die Interessen des Softwareherstellers in einen Ausgleich mit den berechtigten Erwartungen des Kunden gebracht werden. In Ihrem Fall waren die Besonderheiten eines Lagerführungssystems zu beachten. Die Zusammenarbeit mit Ihnen war absolut zielorient und stets angenehm!
JH

von J. H. am 16.03.2019 um 14:49 Uhr

Hauert
Allgemeine Rechtsberatung
sicher,ruhig,kritisch und sehr erfolgreich.
Besten Dank für Ihre positive Rückmeldung! Unzulässige Kritik und unwahre Tatsachenbehauptungen in öffentlichen Bewertungen können gelöscht werden. Dies betrifft auch Schlechtbewertungen bei google, yelp oder GoLocal.
AD

von A. D. am 25.01.2019 um 10:26 Uhr

Sehr gut !
Urheberrecht & Medienrecht
Herr Wiemann ist sehr entgegenkommend und verstaendnisvoll , professionel und zugleich Mensch ! Ich kann Ihn nur empfehlen !!! Bei uns hatte er das beste erziehlt und unsere Angelegenheit hatte einen sehr positiven Ausgang . Noch ein mal moechte ich mich bei Ihm oeffentlich bedanken .
Vielen Dank für Ihre positive Beurteilung. In Fällen von Downloads über Tauschbörsenangebote ist eine schnelle Reaktion häufig notwendig und zielführend - auch um weitere Abmahnungen zu verhindern. In Ihrem Fall konnten dadurch erhebliche Kosten gespart werden.
YK

von Y. K. am 01.11.2018 um 12:41 Uhr

Filesharing
IT-Recht
Wir hatten bis jetzt nicht so viele Situationen, wo ein Anwalt dringend nötig war. Diesmal aber war es sehr notwendig und die Entscheidung sich an Herr Wiemann zu wenden, war absolut kein Fehler. Trotz Zeitmangel wurde unser Fall sehr schnell und kompetent bearbeitet.
Der Einsatz für seine Mandaten zeigt sich aus mit richtiger Beratung, Verständnis, Freundlichkeit und dem Versuch das beste Ergebnis für diese zu erzielen. So wie bei uns.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Abmahnungen im Zusammenhang mit Tauschbörsen im Internet sind (immer noch) ein beliebtes Mittel der Musik- und Filmindustrie, um solche Downloads einzudämmen. Hier ist es häufig notwendig, unverhältnismäßige Forderungen abzuwehren und den Mandanten dahinggehend zu verteidigen, dass er nicht Opfer eines solchen "Geschäftsmodells" wird.