5 Tipps: So gelingt eine Rechtstipp-Einleitung mit Sogwirkung

  • 3 Minuten Lesezeit
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion
5 Tipps: So gelingt eine Rechtstipp-Einleitung mit Sogwirkung

Sie überfliegen diese Einleitung hier. Aber lesen Sie auch weiter? Ein griffiger Einstieg entscheidet, ob ein Rechtstipp in voller Länge rezipiert wird. Wir verraten Ihnen, wie Ihr Vorspann Ratsuchende in den Text zieht.

1. Die sieben W-Fragen

Erinnern Sie sich noch an die Aufsätze in der Schulzeit? In jeder Einleitung galt es, die sieben W-Fragen zu beantworten: Wer? Was? Wo? Wann? Wie? Warum? Wozu?

Dieser Kniff lässt sich wunderbar auch auf Fachtexte anwenden. Der Einstieg in den Rechtstipp sollte eine Kurzzusammenfassung dessen liefern, was den Leser im weiteren Beitrag erwartet.

Je prägnanter die Einleitung gestaltet ist, desto mehr kann sie die Aufmerksamkeit der Ratsuchenden auf sich ziehen. Deshalb die Faustregel: Im Einstieg ist weniger oftmals mehr. Vier bis fünf Sätze genügen zumeist, um die W-Fragen zu klären.

Mit Ihrem anwalt.de-Profil werden Sie als Anwalt gefunden

Jetzt kostenlos testen

Mit Ihrem anwalt.de-Profil werden Sie als Anwalt gefunden

Jetzt kostenlos testen

2. Nicht zu unterschätzen: Die Neugier der Leser

Die Einleitung sollte den Ratsuchenden einen Anreiz geben weiterzulesen. Offene Fragen eignen sich ideal dazu. Sie wecken die Neugier – und versprechen konkrete Antworten im weiterführenden Text.

Es macht also Sinn, in der Einleitung zwar ein Abstract des Inhalts wiederzugeben, an der Stelle jedoch noch nicht die Problemlösung in ihrer Gänze aufzudecken. Diese Funktion sollte vom Hauptteil des Rechtstipps erfüllt werden.

3. Werfen Sie den Enterhaken aus

Der erste Satz der Rechtstipp-Einleitung ist entscheidend: Er sollte vielversprechend klingen. Am besten gelingt das, indem man sich aus einem kleinen Fundus an Stilmitteln bedient und eines davon auswählt.

Der Rechtstipp lässt sich beispielsweise mit einer an den Ratsuchenden gerichteten Frage eröffnen. Auf diese Weise wird der Leser direkt angesprochen und er setzt sich im selben Moment schon gedanklich mit der Thematik auseinander.

Ebenso kann ein passendes Zitat oder Sprichwort für den ersten Satz des Rechtstipps verwendet werden. Gibt es eine beeindruckende Zahl aus einer Statistik zu der behandelten Thematik, lässt sich diese auch gut als Aufhänger nutzen.

Eine weitere Möglichkeit, den ersten Satz als Hingucker zu gestalten, ist es, ein klares Statement zu setzen – sprich, Ihre persönliche Haltung bzw. Einschätzung auszudrücken. Dadurch vermitteln Sie den Ratsuchenden von Anfang an Ihre Perspektive der behandelten Rechtsfrage.

4. Alles eine Frage der Zeit

Sprache kann die Sogwirkung Ihrer Rechtstipp-Einleitung enorm beeinflussen. Achten Sie darauf, im Einstieg möglichst im Präsens zu schreiben. Verwenden Sie Formulierungen wie „die überwiegende Rechtsprechung geht davon aus, dass“ oder „Verbraucher können jederzeit“.

Wenn sich der Beitrag auf ein zurückliegendes Ereignis bezieht, z. B. auf einen von Ihnen betreuten Rechtsfall, weichen Sie auf die Perfekt-Form aus. Wählen Sie beispielsweise Konstruktionen wie „hat eindeutig ergeben“ oder „ist entschieden worden“.

Indem Sie in der Gegenwart bzw. im Perfekt schildern, verleihen Sie dem Text automatisch ein rascheres Lesetempo, wodurch die Ratsuchenden einen noch leichteren Einstieg finden.

Die klassische Erzähl-Vergangenheit – das Präteritum – hingegen kann in Einleitungen mitunter sperrig wirken. Auf Formulierungen wie „ergab” oder „entschied” sollte daher, so weit möglich, verzichtet werden.

5. Zum Schluss? An den Anfang denken!

Damit Ihr Rechtstipp zu einer im wahrsten Sinne des Wortes runden Sache wird, bietet sich eine Ringstruktur an. Greifen Sie dafür am Schluss Ihres Beitrags noch einmal den Gedankengang der Einleitung auf. Wenn Sie möchten, verweisen Sie explizit darauf.

Für die Ratsuchenden ergibt sich damit ein rundes Gesamtbild durch die Lektüre Ihres Rechtstipps.

Jetzt loslegen und Rechtstipp auf anwalt.de veröffentlichen

Mit diesen Tricks werden Ihre Einleitungen zu einem effektvollen Einstieg in den gesamten Rechtstipp. Probieren Sie die Kniffe am besten gleich aus.

Um den Rechtstipp zu veröffentlichen, melden Sie sich wie gewohnt in Ihrem anwalt.de-Konto an. Im Bereich „Rechtstipp erstellen“ können Sie ihn eintragen und auf Knopfdruck publizieren.

Sie suchen nach weiteren Anregungen für das Verfassen Ihres Beitrags? In unserem Artikel „10 Tipps: So geht das Schreiben von Rechtstipps leicht von der Hand“ zeigen wir Ihnen, wie der gesamte Text schnell Gestalt annimmt.

(FPR; ZGRA)

Foto(s): ©Pexels

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema