5 Tipps: So spricht Ihr Beitrag die Sprache der Ratsuchenden

  • 2 Minuten Lesezeit
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion
5 Tipps: So spricht Ihr Beitrag die Sprache der Ratsuchenden

Der Sinngehalt Ihres Rechtstipps steht fest? Dann gilt es jetzt, ihn in die passenden Worte zu kleiden. Schließlich soll eine breite Leserschaft aus ratsuchenden Verbrauchern und Unternehmen den Text leicht und gerne konsumieren. Wir zeigen Ihnen, wie der Beitrag auch auf Sprachebene Anklang findet.

anwalt.de bietet Ihnen die Möglichkeit, Rechtstipps mit großer Reichweite zu publizieren. Eigene Veröffentlichungen unterstützen Sie bei der Mandantengewinnung, Auffindbarkeit und Profilierung. Indem Sie Ihr Fachwissen durch Rechtstipps untermauern, können Sie sich gezielt als Experte positionieren.

1. Richten Sie den Text an die Leser

Adressieren Sie den Rechtstipp direkt an die Ratsuchenden – so als würden Sie ein Beratungsgespräch mit ihnen führen und siezen Sie diese dabei.

Schreiben Sie alle Einschätzungen und Empfehlungen im Beitrag aus der „ich“- bzw. der „wir“-Perspektive, wenn Sie sich im Namen einer mehrköpfigen Kanzlei äußern. Dadurch treten Sie im Text als Verfasser noch deutlicher hervor und empfehlen sich zugleich als Rechtsberater rund um das Thema.

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2. Alltagswörter statt Fachbegriffe

Der Rechtstipp zielt fast immer auf juristische Laien ab. Verzichten Sie, soweit möglich, auf Fachbegriffe, die nicht selbsterklärend sind. Verwenden Sie an deren Stelle Alltagssprache. Gleiches gilt für Fremdwörter. Auch diese können eine Sprachbarriere darstellen.

Werden Normen, z. B. in Behördenschreiben, gegenüber Laien verwendet, dann nennen Sie die einschlägigen Paragrafen bzw. Artikel und ggf. auch Absätze – ohne sie eins zu eins zu zitieren. Für Ratsuchende ist es leichter verständlich, wenn Sie den Inhalt in Ihren eigenen Worten zusammenfassen.

3. Satz für Satz kurz und bündig

Ihr Rechtstipp sollte möglichst leicht zu lesen sein. Umso wahrscheinlicher rezipieren Ratsuchende ihn zur Gänze. Verwenden Sie dafür kurze Sätze. Ideal ist eine Länge von maximal zehn Wörtern.

Setzen Sie Nebensätze nur spärlich ein. Schachtelsätze bergen stets das Risiko, missverstanden zu werden. 

4. Ihr Beitrag braucht Handlung – im wahrsten Sinne des Wortes

Im Zentrum Ihres Rechtstipps steht die Problemlösung: Erklären Sie, welche Rechte Ratsuchende in einer bestimmten Situation haben und wie ein Anwalt sie dabei unterstützen kann. Formulieren Sie die Sätze möglichst im Aktiv. Wenn „jemand etwas tut”, drückt Ihr Rechtstipp das Handeln stärker aus als durch Formulierungen, in denen „etwas getan wird“.

Setzen Sie auf aussagekräftige Verben. Auch diese betonen das Handeln. Schreiben Sie z. B. „anzeigen“ anstelle von „zur Anzeige bringen“. Substantivierungen sollten Sie eher rar einsetzen, da sie sich holpriger lesen lassen.

5. Positiv bleiben

„Nicht“, „kein“, „nie“: Ganz ohne Verneinungen funktionieren nur wenige Rechtstipps. Trotzdem sollten Sie negative Formulierungen sparsam verwenden, denn sie kreieren unterschwellig das Bild einer schwierigen Sachlage.

Drehen Sie stattdessen den Gedankengang um und schildern Sie in positiven Worten, was möglich ist. Anstelle zu sagen, dass „Ratsuchende keine Befürchtungen zu haben brauchen”, können Sie diese z. B. ermutigen, dass „sie etwas erwarten dürfen”.

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Mit diesen Tipps finden Sie in Ihrem Rechtstipp immer die richtigen Worte. Probieren Sie die Kniffe am besten gleich aus.

Um den Rechtstipp zu veröffentlichen, melden Sie sich wie gewohnt in Ihrem anwalt.de-Konto an. Im Bereich „Rechtstipp erstellen“ können Sie ihn eintragen und auf Knopfdruck publizieren.

(FPR; ZGRA)

Foto(s): ©Pexels

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