2019: Abmahnung von Stephan Schulze durch Klier & Ott GmbH Steuerberater und Rechtsanwälte

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Was mahnt Rechtsanwalt Stöber für Stephan Schulze, Teltow, ab?

Es liegt mir eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Klier & Ott, Berlin, vor, die für Herrn Stephan Teltow einen Wettbewerbsverstoß in Bezug auf die irreführende Angabe von Widerrufsfristen beanstandet. Es ist nicht auszuschließen, dass Rechtsanwalt Stöber auch andere Wettbewerbsverstöße abmahnt. 

Nach § 312d Abs. 1 BGB sei, so der Vorwurf in der Abmahnung, bei Fernabsatzverträgen gemäß Art. 246a EGBGB zu informieren; hierzu gehöre insbesondere die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Art. 246a EGBGB).

2. Unterlassung, Auskunft & Schadensersatz

Rechtsanwalt Torsten Stöber fordert, die Rechtsverletzung zu beenden. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr sei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zwingend erforderlich. Vorgegeben wird eine Vertragsstrafe von 5.001,00 EUR, was jedoch nach der geltenden Rechtsprechung nicht zwingend ist.

Außerdem soll die Unterlassungsschuldnerin anerkennen, dass sie dem Grunde nach verpflichtet sei, dem Unterlassungsgläubiger den durch die beanstandete wettbewerbswidrige Handlung entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen.

Hierzu soll binnen 10 Tagen Auskunft erteilt werden, in welchem Umfang sie die beanstandete Handlung begangen hat.

Für die Rechtsanwaltskosten gemäß § 12 Abs. 1 UWG wird ein Gegenstandswert von 20.000,00 EUR angesetzt und eine 1,5-fache Geschäftsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer in Höhe von 1.171,67 EUR berechnet.

3. Wie sollten Sie vorgehen und was sollten Sie nicht tun?

Es ist anzunehmen, dass Sie diesen Rechtstipp lesen, da Sie selbst von einer Abmahnung der Kanzlei Klier & Ott GmbH betroffen sind. Lassen Sie die Angelegenheit tunlichst nicht auf sich bewenden, etwa, weil Sie der Ansicht sind, sich rechtmäßig verhalten zu haben oder der angegriffene Verstoß marginal sei. 

Sie sollten auch nicht auf weitere Schreiben von Rechtsanwalt Stöber warten. Möglicherweise ist in der nächsten Post, die Sie erhalten, bereits eine einstweilige Verfügung eines Landgerichts enthalten.

Die erhobenen Ansprüche sind sorgfältig zu überprüfen, und zwar jeder Verstoß für sich. Dies sollten Sie nicht alleine versuchen. Lassen Sie sich stattdessen durch einen Fachanwalt beraten. Ich, Dr. Ole Damm, bin als Fachanwalt Dr. Ole Damm seit über einem Jahrzehnt im Informationstechnologierecht tätig, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, und habe jahrelange spezifische Kenntnisse im Fernabsatzrecht erworben.

Schreiben Sie mir am besten per E-Mail, per Fax, aber auch gerne per Post an (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Des Weiteren gilt:

  • Unterlassen Sie den direkten Kontakt mit Rechtsanwalt Stöber oder Stephan Schulze.
  • Geben Sie ohne fachanwaltliche Beratung keine Erklärungen ab, vor allem nicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
  • Das Internet ist ein tückischer Ratgeber. Sie haben keinerlei Garantie, dass die dort vorgehaltenen Informationen richtig oder auch nur vollständig sind, auch nicht, wenn sie von einem Rechtsanwalt stammen.
  • Geben Sie ohne vorherige fachanwaltliche Beratung keine Auskünfte und überweisen Sie auch kein Geld.

4. Warum Rechtsanwalt Dr. Ole Damm?

Ich bin Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, ist ein wichtiger Teil des Informationstechnologierechts. 

Meine Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde befasste sich mit dem Thema „Zivil-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Fragen zum Softwarehandel“. Ich habe über ein Jahrzehnt anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. 

Bei Bedarf prüfe ich auch Ihren Online-Shop oder Ihr Verkäuferkonto auf einer Internethandelsplattform auf weitere Verstöße. Gerne helfe ich Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf meiner Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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