2021: Abmahnung von Volkswagen AG durch Lubberger Lehment Rechtsanwälte

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Auch in diesem Jahr 2021 versendet die Kanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte, für die Volkswagen AG Abmahnungen wegen Verletzung von Markenrechten durch den Vertrieb von Merchandise-Artikeln (z.B. Bekleidungsstücken). In dem mir vorliegenden Fall wird beanstandet, dass ein T-Shirt mit einem Aufdruck angeboten wird, auf dem ein VW-Bulli in 3D-Ansicht zu sehen ist, welcher auf der Fronthaube das typische VW-Logo im Kreis aufweist.

1. Was ist zu tun?

Ich nehme an, dass Sie ebenfalls eine gleichartige Abmahnung, möglicherweise aber auch bereits eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben. Möglicherweise sind Sie aus Ihrer Sicht von einem seriösen Mandanten beliefert worden. Sie sollten in keinem Fall etwas tun, ohne zuvor mit mir gesprochen zu haben.

Rufen Sie bei mir an, damit wir eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie entwerfen können. Ich bin bundesweit und auch international für Sie tätig. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post; die Kontaktdaten finden rechts. Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und habe in über 15 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt, darunter viele Verfahren gegen Microsoft. Lassen Sie sich von einem Spezialisten helfen!

2. Was fordert man von Ihnen?

Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert für die Volkswagen AG regelmäßig neben der Unterlassung auch Auskunft, Schadensersatz sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten.

Für das Unterlassungsversprechen ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der üblicherweise eine vorbestimmte Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung gefordert wird.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden nach einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000,00 EUR. Die Rechtsanwaltsgebühren bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen dann (Stand 2021) 2.518,10 EUR (ohne Mehrwertsteuer).

4. Was Sie tun sollen?

a. Nehmen Sie die Sache nicht in die eigene Hand; nehmen Sie mit Lubberger Lehment oder der Volkswagen AG daher auch nicht selbst Kontakt auf!
b. Geben Sie keine Erklärung ab, gleich welchen Inhalts (auch keine Erklärungs- oder Rechtfertigungsversuche), und unterschreiben Sie nichts. Entschuldigungen verbessern Ihre rechtliche Lage nicht; sie können Sie ganz im Gegenteil erheblich verschlechtern!
c. Erteilen Sie keine Auskunft, bis Sie rechtsanwaltlichen Rat bei mir eingeholt haben!
d. Unterlassen Sie alle Zahlungen: Dies bedeutet keine Abmahnkosten und kein Schadensersatz!
e. Versuchen Sie nicht, die Angelegenheit auszusitzen oder mit einem befreundeten Rechtsanwalt, "der eigentlich Strafrecht macht", die Sache selbst zu bereinigen. Rufen Sie mich als Spezialisten gleich an; es lohnt sich, und zwar auch dann, wenn ich Sie Geld koste!

 5. Warum ich?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Ich bin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Zudem habe ich im Bereich IT-Recht/Gewerblicher Rechtsschutz promoviert (Thema: Zivil-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Fragen zum Handel mit Software“). Ich habe über 16 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz, auch mit Abmahnungen von der Kanzlei Lubberger Lehment und habe allgemein mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Selbstverständlich sichere ich auch Ihren Onlineshop ab oder helfe Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Lassen Sie sich erfolgreich vertreten!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)




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