2023: Abmahnung "Klötenköm" durch Fechner Rechtsanwälte

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Was ist passiert?

Mir liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Fechner Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn A.W., Kiel aus dem Januar 2023 vor. Herr W. vertreibt unter der Bezeichnung ,,Spitzmund" bundesweit Spirituosen. Er beanstandet den Verkauf von Eierlikör unter der Bezeichnung "Klötenköm". Herr W. hat sich im Jahr 2021 die deutsche Wortmarke "Klötenköm" u.a. für alkoholhaltige Getränke sichern lassen (DE 30 2020 012 616).

Mit der Abmahnung wird von Ihnen gefordert:
1) die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
2) die Erteilung von Auskunft, seit wann, in welchen Formen und in welchem Umfang die genannten Verletzungshandlungen begangen wurden sowie welche Umsätze und Gewinne unter Nutzung des Kennzeichens "Klötenköm" erzielt wurden,
3) die Abgabe einer Verpflichtung zur Anerkennung einer Schadensersatzpflicht dem Grunde nach und
4) Ausgleich von Rechtsanwaltskosten von über 2.000 EUR.

2. Was sollten Sie jetzt tun?

Da Sie diesen Rechtstipp lesen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch Sie eine vergleichbare Abmahnung bekommen haben, insbesondere, indem Sie die Bezeichnung "Klötenköm" für Eierlikör verwendet haben.

Zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren und keine Unterlassungserklärung abgeben. Rufen Sie den Kollegen, möglicherweise auch in Ihrem Fall Herr Rechtsanwalt Dr. Jann Cornels, nicht an, um die Sache "am grünen Tisch" zu erledigen. Ein Vergleich ohne ausreichende Sach- und Rechtskunde könnte Sie äußerst teuer zu stehen kommen. Aber auch in Ihrem Onlineshop oder auf der Internethandelsplattform, auf welcher Sie Ihren Klötenköm verkauft haben, sollten Sie nicht unbedacht sofort tätig werden. Lassen Sie sich fachanwaltlich durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz beraten. Es lohnt sich!

Rufen Sie unverzüglich bei mir an (Tel. 04321/9639953), damit uns ein möglichst großes Zeitfenster zur Verfügung steht, um gemeinsam eine optimale Verteidigungsstrategie für Ihre Situation zu entwerfen. Allerdings sollten Sie mit mir auch dann Kontakt aufnehmen, wenn die Frist bereits abgelaufen ist und Sie versehentlich Ihre Geschäftspost nicht geöffnet haben. Meistens kann ich Ihnen auch dann noch helfen.

Ich bin - mit Kanzleisitz in Norddeutschland ansässig - bundesweit tätig. Sie können mir Ihre Unterlagen, wie viele andere zufriedene Mandanten, per E-Mail oder notfalls auch per Post (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite) zuschicken. Ich bin Fachanwalt für Informationstechnologierecht und gleichzeit Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und habe in über 15 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt. Bauen Sie auf diese Erfahrung!

3. Auf einen eigenen Rechtsanwalt verzichten

Versuchen Sie nicht, sich in die Materie einzulesen und die Angelegenheit selbst zu regeln. Viele rechtliche Besonderheiten beruhen auf Rechtsprechung, die Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht erfassen können. Haben Sie den Schaden durch unsachgemäßes Eigenhandeln erst einmal verursacht, ist es schwer bis unmöglich, noch eine vorteilhafte Rechtsposition für Sie herauszuarbeiten.

Ebensowenig sollten Sie versuchen, die Angelegenheit auszusitzen oder mit einem befreundeten Rechtsanwalt, "der eigentlich Strafrecht macht", die Sache selbst zu bereinigen.

Rufen Sie mich als Spezialisten an; es lohnt sich, und zwar auch dann, wenn ich Sie Geld koste!

 4. Warum Rechtsanwalt Dr. Ole Damm?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Ich bin promovierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz - und außerdem gebürtiger Norddeutscher, der schon den ein oder anderen Klötenköm getrunken hat. Ich habe über 15 Jahre rechtsanwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und habe auch schon mit dem Kollegen Dr. Cornels auf der Gegenseite zusammengearbeitet. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die ständig um neue Urteile und Beschlüsse ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)


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