2024: Abmahnung von Folkert Knieper durch Pöpken Santjer Bischoff / RA Santjer
- 2 Minuten Lesezeit
1. Knieper-Abmahnung erhalten?
Sie haben eine rechtsanwaltliche Abmahnung des Fotografen Folkert Knieper, Teerhof 59, 28199 Bremen durch Rechtsanwalt Kai-André Santjer, Erottajankatu 11 A 21, FIN-00130 Helsinki erhalten?
In der Regel sind die Empfänger einer Knieper-Abmahnung sich nicht einmal bewusst, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Man hat das "erstbeste Foto" aus dem Internet heruntergeladen, um damit z.B. die eigene Webseite zu einem lebensmittelbezogenen Thema aufzuwerten. Nicht selten stammt dies von der Website www.marions-kochbuch.de. Nach Erhalt der Abmahnung herrscht Beklemmung.
Nehmen Sie eine solche und jede andere Abmahnung unbedingt ernst. Der Kollege Santjer mag etwas ungewöhnlich auftreten, da er seinen Kanzleisitz in Helsinki unterhält, das Original einer geforderten Unterlassungserklärung an den Rechtsanwalt Burkhard Rega geschickt und der geforderte Geldbetrag an einen Rechtsanwalt Florian Bischoff überwiesen werden soll. Dies allein begründet jedoch noch keine nachhaltigen Zweifel an der Wirksamkeit der Abmahnung.
2. Die Forderungen
Rechtsanwalt Santjer fordert für Herrn Knieper die Unterlassung der Fotonutzung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Von einer Auskunftserteilung über die konkrete Nutzungsdauer des Bildes und den genauen Nutzungsumfang wird in der hier vorliegenden Abmahnung "derzeit" abgesehen.
Indes sollen Rechtsanwaltskosten ausgeglichen werden. Diese werden aus einem Gegenstandswert errechnet. Bei einem Foto - wie häufig - beträgt der "Grundgegenstandswert" 6.000 EUR. Diesem wird dann noch der Schadensersatz hinzuaddiert. Dies wird in der Abmahnung auch erläutert. Im vorliegenden Fall werden 713,76 EUR an Rechtsanwaltskosten gefordert.
Ferner sollen fiktive Lizenzkosten als Schadensersatz gezahlt werden, wobei auf die MFM-Liste (2024) verwiesen wird.
3. Ihre Reaktion
Nehmen Sie die Abmahnung erst, bewahren Sie aber Ruhe:
a. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
b. Bearbeiten Sie die Abmahnung nicht selbst. Was Sie im Internet lesen ist häufig unvollständig oder veraltet. Fehler die Sie machen, kann ein Rechtsanwalt später nicht mehr beheben.
c. Beauftragen Sie einen Fachanwalt, der Erfahrung im Umgang mit Knieper-Abmahnungen hat. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir einfach eine E-Mail mit der Abmahnung im Anhang (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite).
d. Melden Sie sich umgehend, damit Sie sich ein möglichst großes Zeitfenster erhalten, um mit mir eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie zu entwerfen. Ist die gesetzte Frist bereits abgelaufen, macht es gleichwohl Sinn, mich zu kontaktieren. In den meisten Fällen kann Ihnen nämlich auch in diesem Fall noch helfen.
e. Werden Sie nicht tätig, geben Sie keine Erklärung ab und bezahlen Sie nichts - bevor Sie mit mir gesprochen haben.
4. Warum Rechtsanwalt Dr. Ole Damm?
Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht habe ich nahezu 20 Jahre an Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und habe in dieser Zeit immer wieder Knieper-Abmahnungen bearbeitet. Die Rechsanwaltskanzleien, die Herrn Knieper vertreten haben, haben dabei immer wieder einmal gewechselt. Auch in meiner Dissertation habe ich umfassend urheberrechtliche Aspekte behandelt. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die ständig um neue Urteile und Beschlüsse ergänzt werden.
Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Rechtzertifizierter
Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)
Artikel teilen: