5 Tipps für Alt-Texte: So erreichen Ihre Rechtstipp-Bilder noch mehr Leser

  • 2 Minuten Lesezeit
5 Tipps für Alt-Texte: So erreichen Ihre Rechtstipp-Bilder noch mehr Leser
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

Sie haben Ihren Rechtstipp geschrieben und ein oder mehrere Bilder ausgewählt – jetzt kann der Beitrag online gehen? Vergessen Sie nicht, vorher noch die Alternativ-Texte (kurz: Alt-Texte) für Ihre Fotos und Grafiken zu hinterlegen. So kann jeder Ratsuchende die Sprache Ihrer Bilder verstehen. Wir erklären Ihnen, worauf es bei guten Alt-Texten ankommt.

1. Denken Sie an alle Rechtstipp-Leser

Ihr Rechtstipp soll möglichst viele potenzielle Mandanten erreichen – auch mithilfe der von Ihnen ausgewählten Bebilderung. Manche Ratsuchenden können visuelle Elemente jedoch nur mit technischer Unterstützung in Form eines Screenreaders wahrnehmen. Andere sind mit einem sehr niedrigen Datenvolumen im Internet unterwegs. Und wieder andere haben bewusst das Anzeigen von Bildern deaktiviert.

All diese Leser profitieren von hinterlegten Alt-Texten zu den Bildern. Denn können sie die Fotos oder Grafiken auch nicht sehen, so vermittelt ihnen der jeweilige Alt-Text zumindest die Aussage der Bebilderung.

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2. Was ist zu sehen?

Der Alt-Text sollte pointiert zusammenfassen, was auf dem Bild zu sehen ist. Solch eine textliche Beschreibung wird auch von den Suchmaschinen wertgeschätzt.

Handelt es sich um ein Foto mit einer bestimmten Szene, beschreiben Sie im Alt-Text am besten, wer dort gerade was tut, bzw. bei Aufnahmen ohne Menschen, woraus sich die Szenerie zusammensetzt. Oder haben Sie eine Informationsgrafik? Dann sollte der Alt-Text die Kernaussage wiedergeben.

3. Auf den Punkt gebracht

Der ideale Alt-Text ist kurz und bündig. Insgesamt 125 Zeichen inklusive Leerzeichen stehen Ihnen dafür zur Verfügung.

Um den Alt-Text einzutragen, gehen Sie in Ihrem Kundenkonto auf „Meine Rechtstipps“ und wählen dort den angelegten Beitrag, dessen Bebilderung einen Alternativ-Text bekommen soll. Oben rechts beim Bild finden Sie ein Stiftsymbol, über das Sie den Text eingeben können.

4. Jedes Bild zählt

Ob Titelbild oder im Text eingebettete Aufnahme, ob Fotografie oder Informationsgrafik: Ihr Rechtstipp profitiert davon, wenn Sie für jedes Bild einen Alt-Text hinterlegen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass die Botschaft sämtlicher Bilder bei all Ihren Lesern ankommen.

anwalt.de hat für Sie zusammengestellt, wie das Titelbild zur perfekten Ergänzung Ihres Rechtstipps wird. Nutzen Sie auch die Tipps, um schnell und einfach ansprechende Infografiken zu erstellen.

5. Es ist nie zu spät

Ihr Rechtstipp ist bereits auf anwalt.de veröffentlicht, doch Alt-Texte fehlen noch? Kein Problem: Sie können jederzeit in Ihrem Kundenkonto Alternativ-Texte für die Bilder ergänzen. Auf Knopfdruck gehen die Alt-Texte dann online – und sind ab dann für Ratsuchende verfügbar.

Sie haben Fragen zum Publizieren von Rechtstipps? Das Service-Team hilft Ihnen gern weiter.

(FPR; ZGRA)

Erfahren Sie noch mehr Wissenswertes über das Veröffentlichen als Anwalt und lesen Sie, worauf es bei einem starken Kanzleimarketing ankommt.

Foto(s): ©Adobe Stock/fotorince, ©Adobe Stock/Studio Romantic

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