Ab 2025 Amnestie-Regelung nach dem CanG – Wie Sie Ihr Führungszeugnis reinigen und Einträge löschen
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Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine weitreichende Amnestie-Regelung im Rahmen des neuen CanG (Cannabis-Gesetz) in Kraft. Diese Reform soll Betroffenen helfen, alte Verurteilungen im Zusammenhang mit Cannabisbesitz oder -konsum aus dem Bundeszentralregister (BZR) löschen zu lassen. Dadurch können sich oftmals langfristige Nachteile im Beruf oder bei behördlichen Prüfungen (z. B. im Zusammenhang mit einer Zuverlässigkeitsprüfung) erheblich reduzieren oder ganz vermeiden lassen, da künftig kein Eintrag mehr im Führungszeugnis erscheint.
Wer kann von der Amnestie profitieren?
Die Regelung richtet sich an Personen, die in der Vergangenheit wegen geringfügiger Cannabisdelikte verurteilt wurden. Hierzu zählen insbesondere Fälle, in denen der Eigenbedarf im Fokus stand und keine weiteren Straftaten vorlagen. Ziel des Gesetzgebers ist es, einer breiten Gruppe von Betroffenen die Möglichkeit zu geben, einen unbelasteten Neubeginn zu starten. Die genaue Auslegung, welche Delikte erfasst sind, kann jedoch kompliziert sein, da es jeweils auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
Was wird konkret gelöscht?
Zum einen erfolgt die Löschung aus dem Bundeszentralregister. Das bedeutet, dass entsprechende Vorstrafen nicht mehr im behördlichen Register auftauchen. Zum anderen entfällt mit der Entfernung aus dem BZR automatisch auch der Eintrag im Führungszeugnis. Für viele Betroffene ist vor allem Letzteres von großer Bedeutung, da ein „sauberes“ Führungszeugnis oft Voraussetzung für den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben oder für offizielle Genehmigungen ist.
Was sollten Sie jetzt tun?
Trotz der gesetzlichen Neuerung ist eine Löschung alter Einträge nicht immer ein Selbstläufer. Mitunter können weitere Voraussetzungen zu erfüllen sein. Insbesondere wenn die Sachverhalte kompliziert sind oder das Gericht bei der Verurteilung mehrere Delikte berücksichtigt hat, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Fachanwalt zu kontaktieren. Wir haben uns seit Jahren auf Strafrecht und insbesondere auf Cybercrime-Verfahren spezialisiert. Mit unserer Expertise im IT-Recht und unseren Erfahrungen aus unzähligen Strafprozessen stehen wir Ihnen jedoch auch in klassischen Strafverfahren – insbesondere in Zusammenhang mit Cannabisdelikten – kompetent zur Seite.
Wir unterstützen Sie zum Festpreis
Um die Vorteile dieser Amnestie-Regelung voll auszuschöpfen, bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Unterstützung zu einem transparenten Festpreis an. Wir prüfen Ihren konkreten Fall, stellen fest, ob und in welchem Umfang Sie von der Amnestie-Regelung profitieren können, und kümmern uns um den gesamten Antrags- sowie Löschungsprozess. Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Rechtsschutz zu bieten und Ihr Führungszeugnis möglichst rasch von belastenden Einträgen zu befreien.
Wie geht es weiter?
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Fall unter die Amnestie-Regelung fällt, oder wenn Sie bereits wissen, dass Ihr Eintrag gelöscht werden soll, dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne zu allen Einzelheiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie für die Beantragung der Löschung. Auf unserer Website haben Sie die Möglichkeit, direkt und unkompliziert einen Termin zu buchen – entweder für eine persönliche Besprechung in München oder für ein ausführliches Telefonat:
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Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als Fachanwälte für Strafrecht und IT-Recht sowie auf unsere Spezialisierung im Bereich Cybercrime. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Führungszeugnis und Ihre persönliche Zukunftschance wieder „weiß“ zu bekommen. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten der Amnestie-Regelung des CanG – wir begleiten Sie gerne von der Erstberatung bis zur erfolgreichen Löschung.
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