„Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“ - Abmahnung von Waldorf Frommer - was tun?

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Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten? Man wirft Ihnen vor, über Ihren Internetanschluss den Film „Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“ angeboten zu haben?

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte sind von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH beauftragt, Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsennutzung an dem Film „Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“ zu verschicken. Der Film ist ein Animationsspaß um einen genialen Erfinder-Hund, dessen menschliches Adoptivkind heimlich seine Zeitreisemaschine benutzt. Der Film wird in Internettauschbörsen zum Upload angeboten.

Die Waldorf Anwälte behaupten, der Film sei über den Internetanschluss des Abgemahnten mittels einer Tauschbörsensoftware angeboten worden. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Film heruntergeladen wurde. Es reicht, wenn sich zum Tatzeitpunkt z. B. Gäste mit ihrem Laptop ins Netz eingewählt haben, in dem sich der Film bereits befand.

Haftet der Anschlussinhaber auch für andere?

Nicht unbedingt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Haftung des Anschlussinhabers für seine volljährigen und minderjährigen Kinder entfallen kann. Hier setzt die Verteidigung an. Da der Anschlussinhaber bei einem Erstverstoß nicht für seine volljährigen Kinder haftet, kann seine Verantwortung z. B. entfallen, wenn er nicht weiß, wer der Täter war und seine beiden volljährigen Kindern Zugang zu seinem Internetanschluss haben. Entsprechendes kann unter bestimmten Voraussetzungen bei minderjährigen Kindern gelten. Es gibt auch weitere Fallkonstellationen z. B. bei Mitbewohnern, Mietern oder anderen, bei denen die Haftung des Anschlussinhabers entfällt.

In diesen Fällen sollten Sie bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Die Abenteuer von Mr. Peabody & Sherman“ niemals eine lebenslang gültige Unterlassung abgeben, da diese ein Indiz für die Schuld darstellt. Ebenso stellt jede Zahlung von z. B. € 150,00, wie anderenorts fälschlicherweise empfohlen wird, ein Schuldeingeständnis dar. Wer nichts falsch gemacht hat, unterschreibt und bezahlt nichts freiwillig.

Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Mr. Peabody & Sherman“ – was tun?

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