Abgasskandal: Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht Dieselgate 2.0 auf VW zukommen

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Im Diesel-Abgasskandal von VW stehen in diesem Jahr wichtige Entscheidungen an. Und dabei „droht VW ein Dieselgate 2.0“, wie Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr im Interview mit dem Badischen Tagblatt vom 25. Januar 2020 vermutet. 

Am Bundesgerichtshof und Europäischen Gerichtshof stehen grundlegende Fragen im Diesel-Abgasskandal zur Klärung an. Die Rechtsprechung habe sich seit Beginn des Skandals im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. 

Mittlerweile verurteilen 18 von 24 Oberlandesgerichten und 98 von 115 Landgerichten den VW-Konzern. Der BGH hat zudem am 8. Januar 2019 in einem sogenannten Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgasreinigung als mangelhaft bezeichnet und auf diese Weise ein Umdenken an den untergeordneten Gerichten mit eingeleitet.

EuGH prüft Software-Update des Skandalmotors EA 189

Besonders heikel für den Autobauer ist ein Verfahren vor dem EuGH. Das Verwaltungsgericht Schleswig lässt unter anderem das Software-Update für den Motor EA 189 von VW auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen. Mit dem Update sollte der Ausstoß an Stickoxide reduziert und an die europäischen Normen angepasst werden. 

„Wenn das Gericht das Update als eine unzulässige Abschalteinrichtung einstuft, sind die Fahrzeuge faktisch nicht verkehrsfähig“, sagte Sauer weiter. Dann beginne der Abgasskandal von vorne. Und am BGH in Karlsruhe soll am 5. Mai 2020 zum ersten Mal über den Diesel-Abgasskandal verhandelt werden. 

Da könnte über Nutzungsentschädigung und eventuell auch über das Software-Update entscheiden werden, unterstrich Sauer die Bedeutung der Verhandlung. Insgesamt, so Sauer weiter, hat sich die Situation für die Verbraucher verbessert, vor Gericht ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie sollten daher auch weiterhin den Klageweg gegen die Autobauer überprüfen lassen.

Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt. 

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden in Deutschland und vertritt in einer Spezialgesellschaft rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungklage gegen VW. „Und bei anderen Herstellern geht die Prozesslawine jetzt erst so richtig los. Es gibt bereits einige Verfahren gegen BMW und Opel. Auch Daimler steht juristisch im Fokus.“

Welche Fragen warten im Diesel-Abgasskandal auf Klärung?

1.
Ist eine Abschalteinrichtung im Abgaskontrollsystem von Motoren überhaupt zulässig? Autohersteller betonen stets, dass die eingebauten Abschalteinrichtungen zum Schutz des Motors notwendig sind – so wie es in der EU-Rechtsvorschriften stehe. Doch das ist Interpretationssache. Experten bestreiten das.

2.
Gelten die von der EU festgesetzten Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, wie die Hersteller mittlerweile vor Gericht behaupten? Sogar das Kraftfahrt-Bundesamt KBA hat sich dieser Argumentation angeschlossen. 

„Jedoch gelten für die betroffenen Fahrzeuge keine gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte im Straßenbetrieb“, teilte das KBA dem ZDF Magazin Frontal21 mit. Der BGH hat allerdings in seinem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (VII ZR 225/111117) klargestellt, dass die Grenzwerte im normalen Fahrbetrieb gelten müssen. 

Das Europäische Gericht sieht das im Dezember 2018 genauso, in dem es betont (Az. C 326/32), dass „die festgesetzten Grenzwerte für Stickoxidemissionen im tatsächlichen Fahrbetrieb einzuhalten sind“. Letztlich bricht das KBA hier Recht und Gesetz mit seiner Argumentation.

3.
Ist das Software-Update vom Skandalmotor EA 189 zulässig? Die Deutsche Umwelthilfe hat gegen das Update geklagt. Ein Update von Mercedes ist gerade dahingehend aufgefallen, dass es bei Tests noch mehr Stickoxide in die Luft abgab.

4.
Wann beginnt die Verjährung im EA 189-Fall? Die Frage ist völlig offen. Nach 852 BGB sind sogar zehn, statt der üblichen drei Jahre möglich.

5.
Bekommt VW Nutzungsentschädigung? Immer mehr Gerichte wollen das „sittenwidrige“ Handeln, sprich den Betrug, nicht auch noch mit einer Nutzungsentschädigung honorieren.

6.
Was, wenn der Kläger beim Kauf vom Diesel-Abgasskandal informiert war? Bisher haben Oberlandesgerichte in Deutschland solche Klagen abgewiesen. Seit dem 16. Januar 2020 hat auch hier ein Umdenken stattgefunden. 

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat festgestellt, dass das Kläger-Wissen keine Rolle spielen darf. Auch hier dürfe der Betrug nicht nachträglich honoriert werden.

7.
VW hat zugegeben, dass auch im neuen Motor, dem EA 288, eine Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipuliert. Ist diese Abschalteinrichtung auch illegal, wie es das Landgericht Duisburg ausgeurteilt hat? 

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an 

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. 

Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). 

Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der Russ Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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