Abgasskandal – Möglichkeiten der Käufer nach Vergleich im VW-Musterverfahren

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VW hat im Abgasskandal jahrelang behauptet, dass die Kunden nicht geschädigt wurden und mit der Installation eines Software-Updates alles wieder in bester Ordnung sei. Ansprüche auf eine Entschädigung der Kunden in Deutschland wies Volkswagen deshalb immer zurück. Nun hat sich VW doch bewegt und sich mit dem Bundesverband Verbraucherzentrale auf eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 830 Millionen Euro außergerichtlich geeinigt. Die Summe verteilt sich auf rund 260.000 Teilnehmer am Musterfeststellungsverfahren gegen VW.

Der Vergleich gilt nur für geschädigte Käufer eines VW, Audi, Skoda oder Seat mit dem Dieselmotor des Typs 189, die sich an dem Musterverfahren beteiligt haben. Allerdings werden viele der Musterkläger überhaupt kein Angebot erhalten. Von den rund 450.000 Teilnehmern am Musterverfahren erhalten eben nur 260.000 ein Angebot. Der Rest geht leer aus, weil er nicht ins enge Raster der Musterfeststellungsklage passt. 

Gründe dafür sind beispielsweise, dass das Fahrzeug nach dem 31.12.2015 gekauft wurde, dass der Verbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs keinen Wohnsitz in Deutschland hatte oder das Auto gewerblich als Firmenwagen angeschafft wurde. „Das heißt natürlich nicht, dass jemand, der kein Vergleichsangebot erhält, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Nur müssen die Ansprüche jetzt individuell bis zum 20. Oktober 2020 einklagt werden“, sagt Rechtsanwältin Nicole Bauer, Fachanwältin für Verkehrsrecht.

Ob die Geschädigten, die in Kürze ein Vergleichsangebot erhalten, nun automatisch das große Los gezogen haben, darf bezweifelt werden. Es muss sich im Einzelfall zeigen, dass das Vergleichsangebot fair und lohnend ist. Je nach Modell und Alter des Fahrzeugs soll eine Entschädigungssumme zwischen 1350 und 6257 Euro fließen. Dabei sickert inzwischen durch, dass die Laufleistung keine Rolle spielen soll. Das würde tendenziell bedeuten, dass Verbraucher mit einem neueren Fahrzeug, das noch nicht viele Kilometer auf den Buckel hat, bei dem Vergleich schlechter wegkommen.

Es bleibt aber eine Frage des Einzelfalls, die für den Verbraucher nur schwer zu beurteilen ist. Für die Beurteilung kann er sich anwaltlichen Rat einholen. VW übernimmt dafür sogar die Kosten bis zu 190 Euro. Aber nur, wenn der Vergleich später auch angenommen wird. Rechtsanwältin Bauer: „Wir empfehlen, das Vergleichsangebot gründlich prüfen zu lassen. Auch wenn die Verbraucher den Vergleich nicht annehmen, ist die Erstberatung bei mir kostenlos.“

Dass VW nun einen Vergleich anbietet, dürfte nichts mit einem plötzlichen Sinneswandel zu tun haben. Vielmehr dürfte eine BGH-Verhandlung am 5. Mai eine Rolle spielen. „Fragen wie Nutzungsentschädigung oder Deliktzinsen ab Kaufpreiszahlung sind in dem Vergleich überhaupt nicht berücksichtigt. Sollte der BGH hier verbraucherfreundlich entscheiden, könnte es für VW noch deutlich teuer und für den Verbraucher lohnender werden“, so Rechtsanwältin Bauer, Kooperationspartnerin der IG Dieselskandal. VW setzt den Verbrauchern eine Frist bis zum 20. April, um über das Vergleichsangebot zu entscheiden.



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