Abgasskandal: Rückrufaktion ist kein Gewinn für Autobesitzer

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Bringt die Rückrufaktion die Wende im Abgasskandal? Autoexperten und auch sehr viele Autobesitzer hegen Zweifel. Sie befürchten, dass die „Reparatur“ zwar die Abgaswerte auf das gewünschte Nivea drücken kann, doch dass dies zu Lasten des Verbrauchs oder auch der PS-Zahl ginge. Presseberichten zufolge bestätigte sich diese Vermutung bei einem US-amerikanischen VW Jetta: Nach der „Reparatur“ erreichte der Ausstoß an Stickstoffoxiden zwar den gewünschten Wert, doch das Auto verbraucht mehr und brauchte länger beim Beschleunigen.

Angesichts solcher Zukunftsaussichten wollen sich viele Seat-, Skoda-, Audi- und VW-Besitzer wehren. Sie sind skeptisch, dass die Rückrufaktion und die Reparatur der Software ihnen unter dem Strich helfen. Und weil VW bislang keinerlei Signal wegen der befürchteten Folgeschäden und Wertminderungen an die betroffenen PKW-Besitzer sendet, gibt es gute Gründe, jetzt zu handeln und nicht weiter abzuwarten.

Zum einen können die Autokäufer wegen des EA 189-Mangels einiges von den Autohändlern fordern. Wenn sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf des Autos Defekte oder Mängel zeigen, dann stehen den Käufer eine Reihe unterschiedlicher Rechte zu. Die Käufer können schon jetzt die Reparatur oder die Neulieferung eines mangelfreien Autos fordern. Und dies aufgrund der Gesetzeslage sogar ohne Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer und ähnliches zahlen zu müssen. Doch gerade die Möglichkeit der Neulieferung eines mangelfreien Autos können die Betroffenen nicht mehr lange nutzen. Wenn die Rückrufaktion vor der Türe steht, dann können die Händler die Neulieferung verweigern und stattdessen auf die Reparatur verweisen. Es kommt also auf das richtige Timing an, wenn Autobesitzer sich von ihrem EA 189-PKW trennen und einen mangelfreien VW, Skoda, Audi oder Seat haben wollen.

Zum anderen können die Autobesitzer sich auch an die Hersteller wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klagt zum Beispiel für einen VW Golf-Besitzer gegen die Volkswagen AG. Von dem Wolfsburger Autobauer wird gefordert, dass dieser sämtliche Schäden übernehmen soll, die durch den VW-Abgasskandal entstanden sind.

Interessengemeinschaft verschafft dem einzelnen Autobesitzer mehr Gehör

Den einzelnen Autokäufern stehen bereits jetzt viele Rechte zu. Dennoch sollten sich betroffene Autobesitzer auch zusammenschließen. Der bisherige Verlauf des VW-Abgasskandals zeigt und vor allem der keimende Verdacht, dass sich der EA 189-Makel wohl nicht folgenfrei beheben lässt, zeigen, dass sich die betroffenen PKW-Besitzer nicht darauf verlassen sollten, dass sich alles ohne ihr Tätigwerden zum Guten wenden werde. Die vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer sollten aktiv ihre Rechte einfordern. Um den Geschädigten eine möglich gut „hörbare“ Stimme zu verleihen, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Interessengemeinschaft für Autokäufer an, die sich regen Interesses erfreut. Die VW-Abgasaffäre ist trotz der Rückrufaktion für die vielen betroffenen Dieselfahrer noch längst nicht abgehakt.

Weitere Informationen befinden sich auf der Spezialseite www.vw-skandal.de.


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