Abmahngefahr: Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung

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Kürzlich wurde mir erneut eine Abmahnung wegen der Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung zur Bearbeitung vorgelegt. Obwohl die letzte Gesetzesänderung insoweit schon etwas zurück liegt, finden dennoch nach wie vor zahlreiche Widerrufsbelehrungen Verwendung, die spätestens seit der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRR) nach dem 13.06.2014 so nicht mehr verwendet werden dürften. Viele Unternehmer haben es gleichwohl versäumt, die verwendeten Erklärungen an die aktuelle Rechtslage anzupassen.

Gefordert werden nunmehr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Bedeutung einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Mit einer solchen Abmahnung kann ein gerichtlicher Rechtsstreit vermieden und die Angelegenheit schnell und kostengünstig erledigt werden.

Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung verfolgt?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient der Geltendmachung unterschiedlicher Ansprüche.

Erst einmal geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Mit dem Unterlassungsanspruch geht es darum, dass ein rechtswidriges Verhalten beendet werden soll. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Normalerweise reicht es bei einem tatsächlich gegebenen Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß abzustellen.

Neben dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Ein wichtiger Anspruch ist der auf Kostenerstattung. Dieser stellt sicher, dass bei einer berechtigten Abmahnung der Abmahnende nicht auf ihm entstandenen Kosten sitzen bleibt. Weiter gibt es Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Unterlassungsanspruch – Hauptproblem einer Abmahnung

Die größte Bedeutung kommt dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu. Das hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Gründe. Vor allem stellt sich die Frage, ob wegen des Unterlassungsanspruchs eine einstweilige Verfügung droht oder eine Unterlassungsklage erhoben werden kann. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.

Der Erstattungsanspruch andererseits steht nicht so sehr im Vordergrund. Dieser mag zwar in Einzelfall hoch ausfallen, steht aber dennoch in keinem Verhältnis zu den Folgen aus dem Unterlassungsanspruch.

Reaktion auf eine Abmahnung

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. In jedem Fall ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt mit der Beratung zu beauftragen. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Ist eine Frist abgelaufen, so kann das Verfahren vor Gericht hohe Kosten auslösen.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Nach richtiger Einordnung des Zahlungsanspruches und des Unterlassungsanspruches kann damit begonnen werden, das Problem zu lösen.

  • In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab - möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst: es bestehen Fristen, innerhalb derer gehandelt werden muss
  • Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  • Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten

Gerne berate ich Sie umfassend über das weitere Vorgehen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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