Abmahnung: BluePort Legal für 1. FC Nürnberg e.V | Markenrecht

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Die Kanzlei BluePort Legal vertritt die Interessen des 1. FC Nürnberg e.V. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben, mit welchen dem Betroffenen vorgeworfen wird, die Markenrechte des 1. FC Nürnberg e.V. verletzt zu haben.

Der 1. FC Nürnberg ist ein 1900 gegründeter Fußballverein, welcher derzeit in der 2. Bundesliga spielt.

Inhalt der Abmahnung:

Der Abmahnung folgend ist der 1. FC Nürnberg e.V. Inhaber diverser Markenrechte für die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Nr. 30604770 eingetragenen Marke „1. FC Nürnberg“.

Die Abmahnung richtet sich an einen eBay-Händler, welcher vor allem Fan-Artikel Accessoires vertreibt. Darunter sei von ihm ein Artikel mit der Bezeichnung „1. FC Nürnberg“ angeboten worden. Bei diesem Artikel handle es sich jedoch nicht um einen, vom Verein selbst in den Verkehr gebrachten Artikel. Somit würde sowohl das Bewerben, als auch der Verkauf eines solchen Artikels gegen die Markenrechte des 1. FC Nürnberg e.V. verstoßen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte fordern für den 1. FC Nürnberg e.V. von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Des Weiteren wird die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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