Abmahnung Brisby & Jingles - L'Amour Toujours d. Fuhrmann Wallenfells iAd. Baseprotect UG
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Die Baseprotect UG mahnt Verletzungen im Internet an urheberrechtlich geschützten Medien ab. In der vergangenen Woche trat das Unternehmen mit der Verfolgung von Rechtsverletzungen an Filmwerken und Computerspielen in Erscheinung. Nunmehr lässt die Baseprotect UG auch Rechtsverletzungshandlungen in Tauschbörsen an urheberrechtlich geschützten Musikwerken verfolgen. Inhalt der aktuellen Abmahnung ist das Musikstück Brisby & Jingles - L'Amour Toujours. Der Tonträger Brisby & Jingles - L'Amour Toujours steht seit April 2010 im Fachhandel zur Verfügung.
Die Baseprotect UG ist eine "Anti-Piraterie" Unternehmergesellschaft mit Firmensitz in Kaiserslautern.
Das Unternehmen wird von diversen Rechteinhabern mit der Aufgabe betraut, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Peer-to-Peer (P2P)-Programme zu ermitteln und verfolgen zu lassen. Für die Ermittlung greift das Unternehmen auf spezielle Software zurück, um der illegalen Verbreitung des geistigen Eigentums der entsprechenden Rechteinhaber entgegenzuwirken. Die Baseprotect UG beruft sich auf die Übertragung der Rechte an dem Musikwerk Brisby & Jingles - L'Amour Toujours durch die Andorfine Music Diederiks & Waldt GbR. Noch im vergangenen Jahr lies die Andorfine Music Diederiks & Waldt GbR Rechtsverletzungen an Musikwerken in eigenem Namen verfolgen.
Die Geltendmachung der Ansprüche der Baseprotect UG erfolgt durch die Rechtsanwaltskanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte.
Im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten an dem Musikwerk Brisby & Jingles - L'Amour Toujours verlangt die Anwaltskanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes i. H. v. 450 EUR.
Die von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte im Rahmen der Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs der Baseprotect UG geforderte Abgabe der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft erfolgen. Der Empfänger der Abmahnung muss sich damit auseinandersetzen, dass die Abgabe der dem Schreiben anliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach der Auffassung zahlreicher Gerichte ein abstraktes Schuldanerkenntnis i. S. d. § 781 BGB darstellt. Insbesondere ein Anschlussinhaber, der die mit der Abmahnung gerügte Verletzungshandlung nicht vorgenommen hat, würde sich dadurch unter Umständen an eine ihm nachteilige Erklärung binden.
Beachten sollte der von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte Abgemahnte aber in jedem Fall die in dem Schreiben dargelegte Frist zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr, um sich nicht weit reichenden Nachteilen einer einstweiligen Verfügung auszusetzen.
Da sich in der Abmahnung wegen der Verletzung an dem Musikwerk Brisby & Jingles - L'Amour Toujours gelegentlich auch Hinweise auf das Downloadangebot eines Containers, wie den German Top 50 Dance Charts befinden, in dem sich das Musikstück Brisby & Jingles - L'Amour Toujours befunden haben soll, ist einem betroffenen Anschlussinhaber die Einholung einer rechtlichen Beratung anzuraten. Auf den German Top 50 Dance Charts befinden sich regelmäßig weitere urhberrechtlich geschützte Werke, an denen Rechtsverletzungen eine Verfolgung erfahren.
Nähere Informationen zu der Abmahnung des Musikstücks Brisby & Jingles - L'Amour Toujours erhalten Sie im Tipp zur Abmahnung auf unserer Webseite.
Aktuelle Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de.
Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai
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