Abmahnung von BVB Merchandising GmbH erhalten?

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Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren sollten.

Aktuell mahnt die Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wieder wegen Markenrechtsverletzungen ab. Wenn Sie regelmäßiger Leser unserer Ratgeberartikel sind, werden Sie Abmahnungen der vorliegenden Art schon aus unseren Artikeln kennen. In der neusten Abmahnung werden Markenrechtsverletzungen an der Marke „BVB“ gerügt. Unsere Mandantschaft habe, so heißt es, über eBay ein Angebot zum Kauf von Schnuller- und Schmusetüchern veröffentlicht und hierbei die Bezeichnung „BVB“ in der Artikelüberschrift verwendet. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung i.S.d. §§ 14, 15 MarkenG dar.

Geltend gemachte Ansprüche:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch, u.a. über Anzahl verkaufter Artikel

Haben Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten?

Dann unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht! Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. 

Jedoch sollte eine Abmahnung auch nicht ignoriert werden. Der Gegenseite stünden sodann gerichtliche Schritte gegen Sie zu.

Stattdessen ist es ratsam, fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann weiterer Schaden abgewendet werden und die Angelegenheit rechtssicher beigelegt werden.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog uanter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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