Abmahnung DAZN Limited (La Liga)
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Aus aktuellem Anlass berichte ich heute über eine weitere Abmahnung der DAZN Limited, ausgesprochen durch die Lentze Stopper Rechtsanwälte.
Meine Partei betreibt eine Gaststätte, in der im Rahmen eines Kontrollbesuches die öffentliche Ausstrahlung der Begegnung CD Leganés gegen Real Betis Sevilla aus der spanischen Liga (La Liga) festgestellt worden sein soll.
Laut Abmahnung wird vorgeworfen, die Spielbegegnung unerlaubt öffentlich ausgestrahlt zu haben, ohne über die notwendigen Nutzungsrechte nach dem „DAZN For Business- Paket“ zu verfügen.
Die unerlaubte öffentliche Ausstrahlung stellt eine Urheberrechtsverletzung im Sinne der §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 5, 22 UrhG dar.
Forderung
In der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Für die unerlaubte Nutzung wird ein Schadensersatz in Höhe von 4.788,00€ beziffert. Weiterhin werden Abmahnkosten nach einem Streitwert iHv. 19.788,00 , in Höhe von 1.088,60 € gefordert.
Vorsicht!
Die vorformulierte Version der Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafenregelung in Höhe von 9.000,00€. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Sollte sich nach Prüfung der Angelegenheit ergeben, dass tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, sollte die Unterlassungserklärung entsprechend angepasst werden.
In der Abmahnung wird unter der Bedingung des Abschlusses eine gewerblichen Abonnementvertrages eine pauschalisierter Abgeltungsbetrag in Höhe von 2.250,00€ zur Erledigung angeboten.
Vielfach erlebe ich in der täglichen Anwaltspraxis, dass die Kosten eines solchen Abovertrages für die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen sich nicht wirtschaftlich darstellen lässt.
Gerne berate ich Sie zu Ihrer Angelegenheit und den Möglichkeiten eine berechtigte Abmahnung ohne einen Abovertrag einer wirtschaftlichen Erledigung zu zuführen.
Soforthilfe bei Abmahnung!
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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